Technologie

Sieg für Google: Gericht weist Kartellklage von Presseverlagen ab

Deutsche Presse-Verlage werden durch Googles Marktmacht nicht benachteiligt. Das entschied das Berliner Landgericht und wies die Klage von elf Verlagsgruppen gegen Google ab. Die Kläger werfen Google vor, durch seine Dominanz im Suchmaschinenmarkt die kostenfreie Nutzung von Text-Teilen auf Google News zu erzwingen.
19.02.2016 16:01
Lesezeit: 2 min

Im Streit mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben einige deutsche Verlage eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Landgericht Berlin wies am Freitag eine Kartellklage der Medienhäuser zurück. Richter Peter Scholz räumte zwar ein, der US-Konzern habe mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Verlage durch Google und damit Missbrauch der Marktmacht liege aber nicht vor. Google begrüßte die Entscheidung. In dem Konflikt läuft es wohl auf einen mehrjährigen Rechtsstreit hinaus. Denn die Verlage versuchen angesichts sinkender Auflagen mit ihren Produkten auch im Internet Geld zu verdienen.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und den Pressehäuser damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Das US-Unternehmen hatte im Herbst 2014 angekündigt, wegen einer Klage der Verlage die Suchergebnisse verkürzt und damit gesetzeskonform darzustellen. Die Verlage befürchteten Umsatzeinbrüche, wenn Google weniger Nutzer auf ihre Internetseiten leitet. Deshalb erlaubten sie Google zwar die kostenlose Nutzung der Texte. Zugleich witterten sie aber Missbrauch von Googles Marktmarkt, was das Bundeskartellamt allerdings bereits verneinte.

Die Verlage kritisierten vor Gericht, Google habe nur den Pressehäusern die verkürzte Darstellung angedroht, die Geld von dem Konzern forderten. Anderen Verlagen habe Google nicht gedroht. Richter Scholz räumte ein: „Man kann nicht sagen, dass das, was Google macht, marktüblich ist.“ Verlags-Anwalt Jan Hegemann betonte, die Frage ob diese „Unüblichkeit auch schon marktmissbräuchlich ist, wird möglicherweise vor dem Kammergericht entschieden werden müssen.“ Bevor man eventuell in Berufung gehe, müsse man die Urteilsbegründung prüfen.

Ein Google-Sprecher begrüßte, dass nach dem Kartellamt nun auch das Landgericht bestätigt habe, dass das Unternehmen keine Verlage diskriminiere. Statt sich juristisch mit Verlagen zu streiten wolle man lieber mit ihnen zusammenarbeiten, "um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Der Richter bezeichnete die ursprüngliche Ausgangslage kostenloser Veröffentlichungen von Presseinhalten als „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten - Suchmaschinennutzer, Google und Werbekunden. Alle seien „einigermaßen glücklich“ gewesen. Erst durch das Leistungsschutzrecht sei dieses System aus dem Gleichgewicht geraten, „weil einer Geld verlangt“. Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert, was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. „Die Formulierung des Gesetzes scheint eher für Germanisten zu sein als für Juristen“, sagte Scholz.

In einem anderen anhängigen Gerichtsverfahren wollen die Verlage Google darauf festnageln, für die Verwertung ihrer Inhalte zu zahlen. Richter Scholz signalisierte, dass in dem Verfahren „in diesem Jahr nicht mehr viel passieren“ werde.

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