Politik

Bundesregierung will Kassen Investitionen in Aktien erlauben

Lesezeit: 1 min
30.04.2016 00:32
Die Niedrigzinsen der EZB machen den gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen. Wie Versicherungen dürfen sie ihre angesammelten Beiträge nicht in beliebige Finanzprodukte investieren. Sicher sollen die Finanzprodukte sein, doch dafür zahlen die Kassen noch eher drauf, als das sie Gewinne machen. Die Bundesregierung plant deshalb, eine Gesetzesänderung. Diese soll den Kassen erlauben, auch in Aktien zu investieren.
Bundesregierung will Kassen Investitionen in Aktien erlauben

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Werbung+++

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

In einem neuen Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung, den gesetzlichen Krankenkassen in Sachen Finanzen unter die Arme zu greifen. Doch der Entwurf des „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches“ ist beim Bundesrat auf Widerstand gestoßen. Hauptsächlich geht es bei dem Gesetzesentwurf um ein verbessertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung, die Verschlüsselung von Daten auf dem Sozialversicherungsausweis und um die sichere Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Sozialversicherungen. Fernab von diesen Inhalten, enthält das Gesetz aber auch einen Artikel zu neuen Finanzierungsmöglichkeiten der gesetzlichen Kassen.

Im März hatte die Bundesregierung der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge das Gesetz beschlossen – und damit die neuen Finanzierungsmöglichkeiten gleich mit. Demnach sollen die Kassen zukünftig zehn Prozent des „Deckungskapitals für Altersrückstellungen“ auch in Euro denominierte Aktien investieren können. Angesichts anhaltend niedriger Zinsen, dürfte das den Kassen sehr entgegenkommen. Der Bundesrat will diesen Teil des Gesetzesentwurfs jedoch erst einmal verhindern.

In einer Empfehlung zum Gesetzesentwurf fordert der Bundesrat die Streichung von Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 19. Der Bundesrat spricht davon, dass dieser Aspekt „völlig losgelöst von der Intention des Gesetzesvorhabens“ sei. Der Bundesrat verweist zudem auf den erheblichen Diskussionsbedarf bei einer derartigen Entscheidung und empfiehlt, die Änderungen einer „separaten Gesetzesänderung zuzuführen“. Nur so könne eine inhaltliche Diskussion möglich sein, auch im Hinblick auf Anlagealternativen.

Dem Bundesrat zufolge besteht der Diskussionsbedarf vor allem:

„- weil es sich bei der Versorgungsrücklage der gesetzlichen Krankenkassen um Beitragsgelder und nicht um privat von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich angesparte Wertguthaben zur Finanzierung von Arbeitszeitmodellen handelt, und

- weil die in der geplanten Änderung genannten Anlageformen von der Fachebene in dem zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen nicht ausreichend bewertet werden können.“

Eigentlich steht im Vierten Sozialgesetzbuch, die Kassen dürften ihre Gelder nur so anlegen und verwalten, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“ (SGB §80).

Nachdem der Bundesrat der Bundesregierung seine Empfehlungen gegeben hat, hat diese sechsen Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Dann muss das Gesetz durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat gehen.

 

*** Bestellen Sie den täglichen Newsletter der Deutschen Wirtschafts Nachrichten: Die wichtigsten aktuellen News und die exklusiven Stories bereits am frühen Morgen. Verschaffen Sie sich einen Informations-Vorsprung. Anmeldung zum Gratis-Newsletter hier. ***


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Kostenloses Experten-Webinar: Die Zukunft der personalisierten Medizin aus der Cloud - und wie Sie davon profitieren

Eine individuelle Behandlung für jeden einzelnen Menschen - dieser Traum könnte nun Wirklichkeit werden. Bei der personalisierten Medizin...

DWN
Technologie
Technologie Lithium-Abbau in Deutschland: BGR-Forscher starten Tiefenförderung in der Lüneburger Heide
10.05.2024

Der Weg zu einer nachhaltigen Elektromobilität führt möglicherweise durch die Lüneburger Heide: Die Die Bundesanstalt für...

DWN
Finanzen
Finanzen Genomsequenzierung: Investieren in die personalisierte Medizin der Zukunft
09.05.2024

Genomsequenzierung, Gentherapie, personalisierte Medizin: Die Medizin- und Pharma-Industrie steht vor einem Wendepunkt. Gleichzeitig sind...

DWN
Politik
Politik DWN-Interview zur Mafia in Deutschland: „Hier gehe ich von Strafvereitelung im Amt aus“
09.05.2024

Italienische Mafia-Organisationen gewinnen in Deutschland zunehmend an Einfluss – und können dabei teilweise auf das stillschweigende...

DWN
Technologie
Technologie Luftfahrt: Klimaneutralität bis 2050 wohl unrealistisch
09.05.2024

Der Luftverkehr gilt als ein starker Treiber zur Klimakrise. Mit technischen Lösungen klimaschonendes- oder gar klimaneutrales Fliegen zu...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien: Warum die Kapitalrendite eines Unternehmens wichtiger als die Bewertung ist
09.05.2024

Was bestimmt eigentlich den Wert einer Aktie? In der Berichterstattung stehen häufig Kennzahlen wie das Kurs-Gewinn-Verhältnis im...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hybrides Arbeiten liegt im Trend - nicht nur aus Umwelterwägungen
09.05.2024

Die klassische Büroarbeit hat es spätestens seit Corona schwer, sich gegen das geschätzte Homeoffice zu behaupten. Immer mehr...

DWN
Technologie
Technologie Erneuerbare Energien knacken wichtige Marke
09.05.2024

Erneuerbare Energien wachsen vor allem dank Wind- und Solarenergie. Der Anteil an der globalen Stromproduktion beträgt mittlerweile 30...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Sicherheitsalarm: Wie sich Unternehmen gegen Spionage und Cyberbedrohungen schützen können
09.05.2024

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt davor, dass die Bedrohungslage im Cyberraum ernst ist, insbesondere in Bezug...