Politik

Städtetag warnt vor Privatisierungen nach CETA

Der Deutsche Städtetag fordert, dass die öffentliche Daseinsvorsorge von dem Ceta-Abkommen mit Kanada ausgenommen werden soll. Dies betrifft beispielsweise die Wasserversorgung und die Müllabfuhr. Der Ceta-Vertragsentwurf benutze eine ungenaue Definition öffentlicher Dienste und könnte zum Nachteil der Städte ausgelegt werden.
25.09.2016 01:54
Lesezeit: 1 min

In der Diskussion über das Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada hat der Städtetag an Bund und EU appelliert, den Schutz der „hohen Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung“ sicherzustellen, meldet die AFP. Die Städte begrüßten grundsätzlich den Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen Staaten, erklärte Städtetags-Vizepräsident Ulrich Maly (SPD) am Mittwoch in Bremen. Die kommunale Daseinsvorsorge solle aber in Freihandelsabkommen „explizit ausgenommen“ werden.

Dies gelte insbesondere für die „nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich“, betonte der Nürnberger Oberbürgermeister Maly nach einer Sitzung des Städtetagspräsidiums. Die Bürger vertrauten darauf, dass diese öffentlichen Dienstleistungen durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften gesteuert und kontrolliert würden.

„Das ist beim Handelsabkommen Ceta derzeit noch nicht vollständig gesichert“, kritisierte Maly. Bei Ceta wird laut Städtetag bislang auf eine von den Kommunen favorisierte Positivliste verzichtet. Auf dieser Positivliste würden demnach alle Aufgabenbereiche explizit benannt, die unter das Handelsabkommen fallen - die öffentliche Daseinsvorsorge könne so in einfacher Weise ausgenommen werden.

Bei Ceta werde hingegen eine Negativliste verwendet - es würden also Bereiche benannt, auf die das Abkommen nicht zutreffen soll, erläuterte der Städtetag. Aufgeführt würden hier „public utilities“, was in der deutschen Sprachfassung mit „Öffentliche Versorgungsleistungen“ übersetzt werde. Dieser Begriff werde jedoch weder im deutschen Vergabe- noch im Beihilferecht verwendet und lasse somit „Interpretationen zum Anwendungsbereich“ zu, gab der kommunale Spitzenverband zu bedenken.

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