Finanzen

EU will gemeinsame Sicherung für Sparguthaben abmildern

Die EU-Einlagensicherung könnte in abgeschwächter Form umgesetzt werden. Die Sparkassen begrüßen den Richtungswechsel.
02.11.2016 01:21
Lesezeit: 1 min

In die Debatte über einen einheitlichen Schutz von Bankeinlagen in Europa kommt laut Reuters Bewegung. Die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Esther de Lange, schlägt eine abgespeckte Form der EU-Einlagensicherung vor - und erntet dafür Lob aus Deutschland. Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon sprach am Dienstag von einem "begrüßenswerten Richtungswechsel". Es sei "notwendig und sachgerecht", dass sich de Lange für ein Festhalten an den nationalen Einlagensystemen einsetze.

Durch neue EU-Regeln sollen Spareinlagen bis zu 100.000 Euro in Europa künftig besser geschützt werden. Die Niederländerin de Lange will ihren Vorschlag, deren Entwurf der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, am Donnerstag vorstellen. Er sieht vor, dass am Ende die Hälfte aller Gelder in den nationalen Sicherungstöpfen verbleiben. Ein weiteres Viertel soll in nationale Kammern in Brüssel fließen und nur das letzte Viertel in einen gemeinsamen europäischen Sicherungstopf. Die EU-Kommission hatte dagegen vorgeschlagen, dass ab 2024 alle Gelder - rund 43 Milliarden Euro - in einem Fonds in Brüssel gebündelt und bei Bankenschieflagen eingesetzt werden.

"Frau de Lange lehnt in ihrem Bericht die sehr weitgehenden Vorstellungen der Europäischen Kommission und damit eine unkontrollierte Transferunion unter Banken ab", erklärte Gerhard Hofmann, Vorstand im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "Insofern stellt der Bericht einen klaren Kontrapunkt zur Kommission dar. Die Vergemeinschaftung soll später als im Kommissionsvorschlag eintreten und grundsätzlich weniger weitreichend sein."

De Lange schlägt ähnlich wie die EU-Kommission zunächst eine Art Rückversicherungsphase vor, in der sich nationale Sicherungstöpfe in Notfällen unter die Arme greifen. Ein EU-Topf soll laut de Lange erst dann eingerichtet werden, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen etwa der Aufbau von ausreichenden Risikopuffern im Bankensystem und die Harmonisierung des Insolvenzrechts. BVR-Vorstand Hofmann sieht auch diese "risikoreduzierenden Bedingungen" positiv. Grundsätzlich lehnen es Genossenschaftsbanken und Sparkassen jedoch weiter ab, überhaupt für kriselnde Geldhäuser in anderen europäischen Ländern einzuspringen.

Die EU-Kommission hatte ihre Pläne für einen einheitlichen Schutz von Spareinlagen vor einem Jahr vorgelegt. Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen jedoch noch zustimmen - Experten rechnen deshalb noch mit einigen Anpassungen. Die Bundesregierung und die deutschen Banken lehnen die Kommissions-Pläne kategorisch ab. Sie fürchten, dass Geldhäuser aus der Bundesrepublik sonst am Ende für Pleiten von Instituten in Griechenland und anderen kriselnden Euro-Staaten geradestehen müssen.

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