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Bundesgerichtshof: Rentnerin darf vorerst in ihrer Wohnung bleiben

Der Bundesgerichtshof widersprach dem Landesgericht und erlaubt der Rentnerin vorerst, ihr Mietverhältnis fortzusetzen.
09.11.2016 16:40
Lesezeit: 1 min

Der Bundegerichtshof gibt einer dementen und bettlägerigen Fast-Hundertjährigen aus München neue Hoffnung: Die Frau darf trotz eines Streits um das Verhalten ihres Pflegers vorerst in ihrer Mietwohnung bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch ein Urteil auf, das die Räumung besiegelt hatte. Das Landgericht München muss den Fall nun neu verhandeln.

Die 97 Jahre alte Frau lebt seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Wohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Schwabing. Die Vermieterin hatte ihr fristlos gekündigt, weil der Mann, der sie seit langem pflegt, diese schon häufiger wüst beschimpfte. Dieser Betreuer wohnt auf derselben Etage in einer Wohnung, die die 97-Jährige mietet. Deshalb müssten beide gemeinsam gehen.

Das Landgericht hatte es für unzumutbar gehalten, das Mietverhältnis der Rentnerin fortzusetzen. Damit sind die Karlsruher Richter nicht einverstanden. Es sei möglich, dass einer Kündigung im Einzelfall «besonders schwerwiegende persönliche Härtegründe» entgegenstehen. Das Münchner Gericht muss insbesondere prüfen, ob die Frau einen Umzug oder einen Wechsel des Betreuers noch verkraften könnte.

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