Der Bundesrechnungshof kritisiert die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, nach einem Zeitungsbericht als unzureichend. Sie sei «noch deutlich verbesserungsbedürftig», heißt es laut Süddeutscher Zeitung in einem Prüfbericht.
Danach sind die Förderprogramme «oft nur zufällig erfolgreich». Würden die Ergebnisse daraus nicht berücksichtigt, blieben die «mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos». Die Mängel seien «ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben».
Die Kontrolleure hatten dem Bericht zufolge Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. In 39 Prozent der Fälle seien die Ergebnisse der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert worden. Die Fachkräfte in den Jobcentern hätten dabei zentrale Vorgaben der Bundesagentur oder interne Weisungen der Kommunen missachtet. Das berichtet die dpa.
Die Prüfer merkten dazu laut Süddeutscher Zeitung an: Werde in den Jobcentern der Wissenszuwachs durch die Maßnahmen ignoriert, könne sich dies «negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken». Bei gut jedem dritten Fall sei der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden, die Strategie für eine Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen.