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Die Kommission für den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren um mehr als einen Euro pro Monat steigen könnten. Genaue Zahlen könne es erst "geben, wenn man weiß, was 2019/2020 auf dem Tisch liegt", sagte KEF-Chef Heinz Fischer-Heidlberger am Mittwoch dem Mitteldeutschen Rundfunk laut AFP. Er gehe aber "davon aus, dass das auf jeden Fall über einem Euro Zusatzbeitrag liegen wird".
Beitragsstabilität sei in der nächsten Gebührenperiode wegen steigender Kosten nicht möglich, sagte Fischer-Heidlberger. Deswegen werde es möglicherweise eine Beitragserhöhung in einer "ungewohnten Größenordnung" geben. Der KEF-Chef würdigte zwar die "Sparbemühungen" der öffentlich-rechtlichen Sender, verwies aber darauf, dass es durch neue Techniken sowie die "Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien" zusätzliche Aufwendungen gebe, die "finanziert sein" müssten.
Das größte finanzielle Problem der Sender sind die Betriebsrenten, die wegen der niedrigen Zinsen zu einer massiven Belastung zu werden drohen.
Die Rundfunkgebühren liegen derzeit bei monatlich 17,50 Euro. Die öffentlich-rechtlichen Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an, die diesen prüft. Die endgültige Entscheidung über die Beitragshöhe liegt bei den Ländern.
Die öffentlich-rechtlichen Sendern werden in Deutschland maßgeblich von den politischen Parteien kontrolliert. Die Sender erhalten insgesamt acht Milliarden Euro jährlich, die ihnen über eine zwangsweise erhobene Haushaltsgebühr zugeführt werden.
Die Sender betreiben umfassenden Programme im TV, Radio und Internet. Sie können auch Werbezeiten in TV und Radio verkaufen.
In Deutschland gibt es neben den öffentlich-rechtlichen Sender noch die Deutsche Welle, die direkt aus Steuermitteln finanziert wird und dem Bundeskanzleramt unterstellt ist.
Das Gutachten der Ökonomen fordert eine deutliche Reduktion der Sender, weil durch private und staatsferne Anbieter eine größere Meinungsvielfalt entstehen würde:
„Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerdings sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.“
Die Ökonomen fordern eine Mitwirkung der Medien-Konsumenten in Form eines leistungsbezogenen Entgelts an die Sender: „Die kostenlosen Nachrichtenangebote von ZDF.de oder tagesschau.de im Internet konkurrieren hier mit den Online-Angeboten der klassischen Printmedien. Die beitragsfinanzierten Angebote behindern in der Tendenz Prozesse, durch die sich ein selbst tragendes, qualitativ hochwertiges Subskriptionssystem privatwirtschaftlicher Anbieter (spiegel.de, faz.net, welt.de, ...) entwickeln kann. Ein solches Subskriptionssystem hätte nicht nur den Vorteil, dass es sich über die Zahlungsbereitschaft der Nutzer selbst finanziert. Es hätte auch den Vorteil, dass die Zahlungsbereitschaft der Nutzer eine wichtige Steuerungsfunktion ausüben kann.“