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Die Volksbank Reutlingen hat laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Straf-zinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden zurückgenommen, berichtet AFP. Die Verbraucherzentrale hatte das Institut per Abmahnung aufgefordert, die Negativzinsen zurückzunehmen, weil deren Einführung in der gewählten Form rechtswidrig sei. Die Volksbank habe ihren Preisaushang daraufhin geändert und die Straf-Zinsen zurückgenommen.
Die Verbraucherzentrale will den Fall aber rechtlich weiterverfolgen, da die Bank keine Unterlassungserklärung abgab, wie Verbraucherschützer Niels Nauhauser erklärte. Denn: Verbraucher hätten keine Sicherheit, die Bank könne die Änderung des Preisaushangs jederzeit wieder rückgängig machen. Die Verbraucherzentrale wolle Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten. Sie will daher gegen die Bank klagen und hofft dabei auch auf eine grundsätzliche Klärung der Zulässigkeit von Negativzinsen.
Die FAZ berichtet, dass aktuell keine weiteren Abmahnungen in den 16 Verbraucherzentralen vorbereitet werden. Allerdings könne sich dies schnell ändern, wie eine Umfrage der Zeitung ergeben hat.