Die Übernahme des österreichischen Ferienfliegers Niki durch die britisch-spanische Holding IAG könnte noch platzen. Das Landgericht Berlin entschied am Montag, die Zuständigkeit für das Niki-Insolvenzverfahren liege in Österreich und nicht in Deutschland, berichtet AFP. Bis zu einer möglichen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gilt demnach aber der Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das sich selbst für zuständig für Niki erklärt hatte.
Das Landgericht Berlin kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das im Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren in Berlin eröffnet hatte, weil Nikis Hauptgeschäft und Führung am Sitz des Mutterkonzerns angesiedelt sei. Das Flugrechte-Portal FairPlane aus Österreich hatte gegen den Insolvenzort Berlin Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, das den Fall dem Landgericht vorlegte. Das Konkursverfahren müsse am Sitz von Niki in Wien abgewickelt werden, argumentierte FairPlane. Der Fluggast-Dienstleister versprach sich davon bessere Chancen, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchsetzen zu können.