Politik

Bundestag lehnt AfD-Vertreter ab: Gremium zur Geheimdienst-Kontrolle unvollständig

Der von der AfD nominierte Vertreter zur Kontrolle der Geheimdienste hat nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten.
18.01.2018 20:18
Lesezeit: 1 min

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Der AfD-Kandidat der Partei für das Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestags, Roman Reusch, konnte bei der ersten Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erlangen. Reusch erhielt bei der Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) laut Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) nur 210 Stimmen, benötigt hätte er 355 Stimmen.

"Damit ist das Gremium unvollständig und es wird zu gegebener Zeit ein weiterer Wahlgang anberaumt werden müssen", sagte Oppermann laut AFP.

Das Gremium besteht aus Vertretern aller Parteien.

Die Kandidaten der übrigen Fraktionen für das PKGr wurden mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Das sind Armin Schuster und Patrick Sensburg für die CDU, der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sowie Burkhard Lischka und Uli Grötsch für die SPD.

Die FDP entsendet Fraktionsvize Stephan Thomae, die Linke das langjährige PKGr-Mitglied André Hahn. Die Grünen sind durch ihren Fraktionsvize Konstantin von Notz vertreten. Das Gremium ist für den Bundesnachrichtendienst, den Bundesverfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) zuständig.

AfD-Chef Alexander Gauland sagte nach der Ablehnung Reuschs, 13 Prozent der Wähler würden damit ausgegrenzt. Er kündigte an, Reusch erneut ins Rennen zu schicken: "Wenn man Krieg haben will in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen." Reusch selber sprach von "Kindergartenspielchen", und Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Braun sagte: "Wir könnten wohl auch Mutter Teresa oder den Dalai Lama aufstellen und er würde nicht gewählt." Reusch arbeitete zuletzt als Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin.

Die Einflussmöglichkeiten des Gremiums sind ausgesprochen begrenzt. Die Abgeordneten tagen regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Die Parlamentarier sind zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Außerdem kann die Bundesregierung dem Kontrollgremium im Zweifelsfall bestimmte Informationen vorenthalten - etwa "aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten", wie es im PKGr-Gesetz heißt. Seit der vergangenen Legislaturperiode unterstützt ein Bevollmächtigter die Arbeit des PKGr.

Es ist allerdings kaum möglich zu überprüfen, ob Abgeordnete ihr Wissen außerhalb des Gremiums weitergeben. Insbesondere in der "inteligence community" besteht ein Interesse an den Beratungen.

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