Finanzen

Höchstgericht: Finanzamt darf 6 Prozent Verspätungs-Zinsen verlangen

Die Finanzämter dürfen von säumigen Steuerzahlern weiterhin sechs Prozent Zinsen im Jahr verlangen.
27.02.2018 23:24
Lesezeit: 1 min

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den seit 1961 unveränderten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat auf Steuernachforderungen laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht für verfassungswidrig. Die Marktzinsen sind seit der Finanzkrise stark gesunken, der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt seit 2011 unter einem Prozent. Trotzdem sieht das höchste Finanzgericht weder den Gleichheitsgrundsatz noch die Verhältnismäßigkeit verletzt. "Ein Störgefühl ist zu wenig", sagte der Vorsitzende des III. Senats, Stefan Schneider, in München. "Es gibt noch keine gesetzliche Zinspreisbremse." (Az.: III R 10/16)

Die Finanzbehörden verlangen den Nachforderungszins vom 16. Monat nach dem Ende des Zeitraums, für den die Steuererklärung abgegeben wird. Von dem Zins profitieren auch Steuerzahler, wenn sie Anspruch auf eine Steuerrückzahlung haben. Unter dem Strich gewinnt aber der Fiskus. Bei Betriebsprüfungen nähmen die Finanzämter mit Zinsen ebenso viel ein wie mit den eigentlichen Nachforderungen, kritisierte der Vorsitzende des Wirtschaftsprüfer-Verbandes IDW, Klaus-Peter Naumann, in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Das Steuerrecht hat jeden Bezug zu den aktuellen Marktzinsen verloren." Naumann hält die Regelung für antiquiert. Er forderte am Dienstag vom Gesetzgeber eine Senkung des Satzes auf 0,3 bis 0,4 Prozent pro Monat, also 3,6 bis 4,8 Prozent im Jahr.

Schneider berichtete, das Gericht habe im Monatsbericht der Bundesbank für das Jahr 2013 Zinssätze von bis zu 14,7 Prozent gefunden, etwa für die Konto-Überziehung oder für Konsumkredite. Der Fall, der vor dem BFH gelandet war, stammt von 2013. Doch angesichts zwischenzeitlich weiter gesunkener Zinsen würde das Urteil in einem aktuellen Fall nicht anders ausfallen, sagte der Vorsitzende des Senats.

Im konkreten Fall ging es um 390.000 Euro Einkommensteuer, die der Kläger für 2011 nachzahlen sollte. Seine Steuererklärung hatte er im Dezember des folgenden Jahres abgegeben, der Steuer-Bescheid kam im September 2013. das Finanzamt forderte 11.000 Euro Zinsen auf die Steuerschuld. Nur eine freiwillige Zahlung vor April 2013 hätte den Steuerpflichtigen vor der Nachforderung gerettet, sagte Schneider.

Der gleiche Zinssatz gilt auch für Pensionsrückstellungen von Unternehmen. Diese müssen die künftigen Verpflichtungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter mit sechs Prozent abzinsen, obwohl sich so hohe Renditen längst nicht mehr erwirtschaften lassen. Der Zinssatz sei "zu hoch, marktfern und verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Naumann. Er belaste die Unternehmen und schwäche die betriebliche Altersvorsorge. Ein Verfahren hierzu ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Der BFH betonte, sein Urteil habe mit diesem Fall nichts zu tun.

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