Politik

Aufsicht geht gegen Finanzwetten von Kleinanlegern vor

Die europäische Finanzaufsicht ESMA verbietet den Verkauf riskanter Finanzwetten wie binärer Optionen.
27.03.2018 17:20
Lesezeit: 2 min

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Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schiebt dem Verkauf von riskanten Finanzprodukten an Kleinanleger einen Riegel vor. Die Behörde verbietet wegen des hohen Verlustrisikos den Verkauf von binären Optionen und schränkt den Verkauf von Differenzgeschäften (CFDs) in der Europäischen Union (EU) ein. „Durch die Maßnahmen wird ein besserer Anlegerschutz in der gesamten EU gewährleistet, indem ein gemeinsames Mindestschutzniveau für Kleinanleger eingeführt wird“, sagte ESMA-Chef Steven Maijoor am Dienstag. „So wird mit den neuen Maßnahmen zu CFD erstmals sichergestellt, dass die Verluste der Anleger den von ihnen angelegten Betrag nicht übersteigen können.“

Bei binären Optionen wetten die Käufer auf ein bestimmtes Ereignis: Tritt es ein, erhalten sie einen bestimmten Betrag, ansonsten verfallen die Optionen wertlos und der Investor verliert seinen Einsatz. Differenzgeschäfte sind Hebelprodukte - bei ihnen besteht die Gefahr, dass Anleger deutlich mehr Geld verlieren als sie ursprünglich investiert hatten. Sie sind Spekulationen auf die Kursentwicklung von Basiswerten, etwa von Aktien, Rohstoffen, Währungen oder Zinssätzen. Der Kapitaleinsatz ist relativ gering. Bei einer positiven Kursänderung des Basiswerts erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er ihn ausgleichen.

Nach Angaben der ESMA ziehen Privatanleger bei den Finanzwetten meist den Kürzeren. Analysen zum CFD-Handel in verschiedenen EU-Staaten hätten gezeigt, dass in 74 bis 89 Prozent der Kleinanlegerkonten üblicherweise Anlageverluste verzeichnet werden, wobei der durchschnittliche Verlust pro Kunde zwischen 1600 und 29.000 Euro beträgt. Auch bei binären Optionen hätten Kleinanleger durchgängig Verluste erlitten.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im vergangenen Jahr Differenzgeschäfte mit einer Nachschusspflicht verboten. Es war das erste Mal, dass die Behörde eine ganze Gruppe von Finanzprodukten untersagte.

Die ESMA-Maßnahmen gehen weiter als die Bafin-Regeln und beschränken sich nicht auf Differenzgeschäfte mit Nachschusspflicht. Die ESMA führt Hebel-Obergrenze zwischen 30:1 und 2:1 ein, die von der Volatilität des Basiswerts abhängig sind. Zudem wird der mögliche Verlust für Kleinanleger begrenzt: Bei einem Verlust von 50 Prozent müssen die Differenzgeschäfte automatisch glatt gestellt werden. Daneben müssen CFD-Anbieter laufend vor den Risiken warnen und über aktuelle Verluste informieren. Auch Handelsanreize werden verboten - so können Anbieter nicht mehr mit Prämien werben, wenn Privatanleger bei ihnen CFDs handeln.

Die Aktien von CFD-Anbietern gingen nach der ESMA-Ankündigung auf Talfahrt. Die Papiere der IG Group verloren 6,2 Prozent, Plus500 büßten 0,9 Prozent ein und CMC Markets verloren 1,1 Prozent. Die IG Group kritisierte die Entscheidung der ESMA. Es bestehe das Risiko, dass Kleinanleger zu weniger regulierten Anbietern außerhalb der EU abwandern würden. Die meisten IG-Kunden seien aber keine Kleinanleger sondern versierte Investoren.

Die ESMA-Maßnahmen treten erst in einigen Monaten in Kraft. Zuvor müssen sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Beschränkungen gelten ab dem Inkrafttreten nur für drei Monate, können aber um weitere drei Monate verlängert werden.

 

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