Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag eine deutliche Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung gebilligt. Für eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes, das die Anhebung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung von 165 Millionen Euro in diesem Jahr auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr vorsieht, stimmten 371 Abgeordnete, dagegen stimmten 285, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mitteilte. Vier Abgeordnete enthielten sich.
Begründet wird die Ausweitung der staatlichen Zahlungen unter anderem mit erhöhten Ausgaben für die Internetpräsenz. Das Hauptproblem dürfte allerdings woanders liegen: Die CDU verweist auf immer weniger Ehrenamtliche und die Kosten für Hauptamtliche, zum Beispiel um weiter mit Geschäftsstellen in der Fläche präsent zu sein.
Die Höhe der steuerfinanzierten Zuschüsse richtet sich nach den Wahlergebnissen in Bund und Ländern. CDU und SPD bekamen für 2017 48,3 und 49,2 Millionen Euro, die CSU 11,8, die Grünen 15,8, die FDP 11,7, die AfD 7,5 und die Linke 12,2 Millionen Euro. Die Zuschüsse machen in der Regel ein Drittel der Einnahmen aus. Daneben sind dies Beiträge von Mitgliedern und Mandatsträgern, zudem auch Spenden.
Die Linke hat bereits mit einer Klage gedroht, auch FDP, Grüne und AfD kritisieren den Umfang der neuen Millionen-Förderung und das Hauruck-Verfahren im Schatten der gerade begonnenen Fußball-Weltmeisterschaft.
Gerade die SPD hat mit einem Millionenloch zu kämpfen. Allein die schwierige Regierungsbildung mit zwei Sonderparteitagen, Mitgliedervotum und Regionalkonferenzen hat rund vier Millionen Euro gekostet. Und wegen des historisch schlechten Wahlergebnisses von 20,5 Prozent bei der Wahl 2017 bekomme die SPD derzeit im Jahr etwa 1,6 Millionen Euro weniger aus der Parteienfinanzierung.
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