Finanzen

EU verhängt Strafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google

Die EU-Kommission hat eine Strafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt.
18.07.2018 11:42
Lesezeit: 2 min

Die EU hat den Internet-Riesen Google mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro wegen "illegaler Praktiken" beim Vertrieb seines mobilen Betriebssystems Android belegt. Die europäischen Wettbewerbshüter warfen dem US-Konzern am Mittwoch vor, "Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt" zu haben. Ziel sei es gewesen, die "beherrschende Stellung" bei Internet-Suchdiensten zu festigen. Google kündigte umgehend Einspruch an.

Das Unternehmen sei aufgefordert, die missbräuchlichen Praktiken "innerhalb von 90 Tagen endgültig" abzustellen, erklärten die EU-Wettbewerbshüter. Ansonsten drohten über das Bußgeld hinaus "Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes" der Muttergesellschaft Alphabet.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass inzwischen die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs über mobile Geräte laufe. Durch die Vorgaben beim Vertrieb von Android sei Wettbewerbern die Möglichkeit genommen worden, "innovativ und konkurrenzfähig zu sein". Dies schade auch den europäischen Verbrauchern und sei nach den EU-Kartellvorschriften rechtswidrig.

Vestager wies politische Motive mitten im Handelsstreit mit US-Präsident Donald Trump zurück. Sie gehe davon aus, dass auch die US-Wettbewerbsbehörden "fairen Wettbewerb" wollten, sagte die Dänin. Aus Sicht der Kommission müsse der Konzern "wie alle anderen auch nach den Regeln spielen." Und Googles Praxis stelle "ein sehr ernsthaftes, illegales Verhalten" dar.

Android wird als Betriebssystem auf Handys und mobilen Geräten wie Tablets eingesetzt. Nach Angaben der Marktbeobachtungsstelle Gartner lag der Marktanteil von Android bei Smartphones im vergangenen Jahr bei 85,9 Prozent. Das Apple-Betriebssystem iOS kam demnach auf 14 Prozent.

Google stellt Android Geräteherstellern kostenlos zur Verfügung. Produzenten von Mobilgeräten, die Apps und Dienste von Google nutzen wollen, müssen dabei mit Google einen Vertrag schließen. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Stores Google Play von den Herstellern zu verlangen, die Google-Suche und seinen Browser Chrome auf ihren Geräten vorzuinstallieren.

Vestager räumte ein, dass dies zwar nicht ausschließt, nachträglich andere Apps und Programme zu installieren. Eine Untersuchung aus den vergangenen Jahren habe aber gezeigt, dass dies nur ein Prozent der Nutzer bei der Suche machten und zehn Prozent beim Browser.

Zudem habe Google Zahlungen an große Gerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App für die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, erklärte die Behörde. Und schließlich habe Google Hersteller, die Apps des US-Konzerns auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, "auch nur ein einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version" betrieben werde.

Google wies die Vorwürfe zurück. "Wir werden gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einlegen", teilte ein Sprecher mit. "Android hat mehr Auswahl für alle geschaffen, nicht weniger. Ein lebendiges Ökosystem, schnelle Innovation und niedrigere Preise sind klassische Merkmale eines robusten Wettbewerbs."

Das Bußgeld zu Android ist die höchste EU-Strafe in einem Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Es blieb aber unter der Höchstsumme von zehn Prozent des Jahresumsatzes der Google-Mutter Alphabet. Als Maximalstrafe wären damit fast 9,5 Milliarden Euro möglich gewesen.

Auch das bisherige EU-Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro in diesem Bereich war gegen das Unternehmen verhängt worden. Die EU-Kommission hatte im Juni 2017 befunden, dass man Konkurrenten bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten benachteiligt. Auch diese Entscheidung hat der US-Konzern vor der EU-Justiz angefochten.

Weitere Meldungen aus dem Tech-Report der DWN finden Sie hier.

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