Politik

Bundesgerichtshof verbietet Gebühren für Online-Tickets

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem größten deutschen Eintrittskarten-Verkäufer CTS Eventim eine pauschale Gebühr für selbst ausgedruckte Konzert-Tickets untersagt.
24.08.2018 02:15
Lesezeit: 1 min

Die "Servicegebühr" von 2,50 Euro für die elektronische Zusendung der Karte sei unzulässig, urteilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag, wie eine Sprecherin des BGH bestätigte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich damit auch in letzter Instanz durchgesetzt. Nach Angaben von Eventim drucken weniger als zehn Prozent der Kunden in Deutschland ihr Ticket am eigenen Computer aus ("print@home"). Eventim erwirtschaftet in Deutschland etwa die Hälfte seiner Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Wolfgang Schuldzinski, der Vorstand der Verbraucherzentralem forderte CTS Eventim auf, von sich aus die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuerstatten.

Die Eventim-Aktie ging nach dem Urteil (Az. III ZR 192/17) um bis zu zehn Prozent in die Knie und erreichte mit 34,36 Euro den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Dabei hatte sie am Vormittag noch fünf Prozent zugelegt, nachdem das Unternehmen die Delle durch die Fußball-Weltmeisterschaft im ersten Halbjahr gut weggesteckt hatte.

Eventim verlangt wie viele andere Ticket-Vermarkter eine Gebühr, auch wenn der Kunde sein Konzert- oder Fußball-Ticket sich nicht zusenden lässt, sondern am heimischen Computer ausdruckt. "Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen", sagte Schuldzinski. Die NRW-Verbraucherschützer hatten bereits vor dem Landgericht Bremen und dem Hanseatischen Oberlandesgericht obsiegt. Der BGH wies die Revision von CTS Eventim zurück. Kunden können die Gebühr wegen der Verjährung wohl nur dann zurückfordern, wenn sie das Ticket vor nicht mehr als drei Jahren gekauft haben.

Ein Sprecher von CTS Eventim sagte, man werde die Gebühr zunächst nicht mehr verlangen. Sobald die Begründung des BGH vorliege, werde Eventim die nötigen Anpassungen vornehmen. "Wir prüfen auch, ob die 'print@home'-Gebühr künftig in verringerter Höhe beibehalten werden kann." Bereits die unteren Instanzen hatten moniert, dass das Unternehmen die Gebühr nicht mit einem konkreten Aufwand begründen konnte, der ihm entstehe - etwa für die Scanner, mit denen die Online-Tickets am Einlass abgelesen werden müssen. Viele Veranstalter bieten die Option deswegen gar nicht an.

Der BGH verbot CTS auch eine besonders teure Versand- und Bearbeitungsgebühr, die das Unternehmen für die Konzerttournee von AC/DC 2015 verlangt hatte. Kunden konnten sich die Karten dafür laut der Verbraucherzentrale im Vorverkauf nur gegen eine Gebühr von 14,90 Euro zusenden lassen, obwohl diese nur per Post verschickt wurden.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik Warum sprechen diese Woche alle über Trumps „Big Beautiful Bill“?
01.07.2025

Es ist Trumps größtes Prestigeprojekt. Doch welche Vor- und Nachteile hat das Gesetzespaket, das am Freitag unterschriftsreif auf dem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kernenergie-Aktien explodieren um 542 Prozent: Anleger warnen vor Blasenbildung
01.07.2025

Kernenergie-Aktien feiern ein spektakuläres Comeback – befeuert durch den steigenden Strombedarf für Rechenzentren. Die Branche erlebt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Svenska Digitaltolk: Dolmetscher-Gigant kauft KI-Unternehmen – Millionenumsatz prognostiziert
01.07.2025

Schwedens Dolmetscher-Gigant will Europas Übersetzungsmarkt aufrollen – mit KI, Millionenplänen und dem Griff nach Deutschland. Doch...

DWN
Politik
Politik Grenze zu – zumindest teilweise: Polen kontrolliert ab Montag
01.07.2025

Polen wird ab kommendem Montag vorübergehend wieder Grenzkontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen. Das kündigte...

DWN
Politik
Politik Krankenkassen schlagen Alarm: Zusatzbeiträge könnten deutlich steigen
01.07.2025

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen vor Druck zu neuen Beitragserhöhungen ohne eine rasche Bremse für steigende Kosten....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Thyssenkrupp-Umbau betrifft Tausende – Betriebsräte fordern Klarheit
01.07.2025

Angesichts weitreichender Umbaupläne bei Thyssenkrupp fordern die Beschäftigten klare Zusagen zur Zukunftssicherung. Betriebsräte pochen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neues Werk für NATO-Kampfjet: Rheinmetall startet Produktion in NRW
01.07.2025

Der Rüstungskonzern Rheinmetall hat in Weeze (Nordrhein-Westfalen) eine hochmoderne Fertigungsanlage für Bauteile des Tarnkappenbombers...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Investitionsstau: Kaputte Straßen, marode Schulen – Kommunen am Limit
01.07.2025

Viele Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand: Allein die Instandhaltung von Straßen, Schulen und...