Die Münchner Staatsanwaltschaft verhängte am Dienstag einen entsprechenden Bescheid, gegen den Audi kein Rechtsmittel einlegt, wie die Behörde und der Ingolstädter Autobauer mitteilten. Die Audi AG verwies darauf, dass sie sich so "zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen" bekenne. Damit ist das Ordungswidrigkeitenverfahren gegen die VW-Tochter abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid habe "keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre", hieß es in der Mitteilung der Behörde weiter.
Audi kündigte an, wegen des Bußgeldes "wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen" aus der Jahresprognose "deutlich" zu unterschreiten. Die Buße dezimiert auch "unmittelbar" das Konzernergebnis von Volkswagen, wie die Audi-Mutter in Wolfsburg mitteilte. Auch die mit 30,8 Prozent an VW beteiligte Porsche SE wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Sie rechnet für 2018 aber immer noch mit einem Nettogewinn von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.
Bei den Ermittlungen ging es um V6- und V8-Dieselmotoren von Audi aus den Jahren seit 2004. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Audi vor, "nicht erkannt zu haben", dass in zwei von Volkswagen entwickelten Dieselmotoren-Typen Software verbaut war, die den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand drosselte.
Laut Staatsanwaltschaft setzt sich der Bußgeldbescheid zusammen aus dem gesetzlichen Höchstmaß von fünf Millionen Euro für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten und 795 Millionen Euro zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile, die Audi aus dem pflichtwidrigen Verhalten gezogen hat. "Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt", erläuterte die Behörde. Dem seien die bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenüber gestellt worden; zudem seien die in den USA wegen der Dieselaffäre geleisteten "erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen" berücksichtigt worden. Zivilrechtliche Ansprüche wegen der Abgasaffäre blieben von dem Bußgeldbescheid unberührt.
Etwas bessere Nachrichten kamen für VW dagegen aus der Schweiz: Die Schweizer Wettbewerbshüter verzichten auf eine vertiefte Untersuchung gegen den Volkswagen-Importeur Amag. Vorabklärungen hätten zwar Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ergeben, wie die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag mitteilte. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichte die Behörde aber auf die Eröffnung einer formellen Untersuchung. Voraussetzung sei allerdings, dass Amag eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen umsetze.
Amag führt Fahrzeuge der Marken des Volkswagen-Konzerns in die Schweiz ein und verkauft diese als Großhändlerin sowohl an eigene Betriebe als auch an unabhängige Handelspartner. Händler hatten sich bei der Weko beschwert, dass sie von Amag gegenüber den konzernzugehörigen Betrieben diskriminiert würden.
Um eine Benachteiligung der Händler zu vermeiden, müsse Amag unter anderem auf Rabatt-Aktion verzichten, die nur dank einer Quersubventionierung wirtschaftlich sinnvoll seien. Zudem dürften die Händler Ersatzteile von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen.