Finanzen

Hessen: Rechnungshof fordert Kontrolle über AStA-Finanzen

Der Landesrechnungshof Hessen fordert eine Kontrolle über die Finanzen der Studentenvertretungen. Zehntausende Euro seien demnach spurlos verschwunden.
24.02.2019 18:52
Lesezeit: 2 min

Der Der Landesrechnungshof Hessen kritisiert in seinem Bericht 2017, dass die Finanzen der Studentenvereinigung AStA nicht ausreichend kontrolliert werden. An mehreren Hochschulen fehlten die Haushaltspläne. Der Landesrechnungshof wörtlich: “Ohne Kontrolle der Hochschulleitungen war es möglich, dass eine Studierendenschaft bei einem von ihr ausgerichteten Sommerfest einen Verlust von 50.000 Euro erlitt. Einer weiteren fehlten 19.500 Euro in der Kasse. Nach Auskunft der Universität wurde Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen dazu seien mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.”

Besonders eklatant war: “Nur an zwei von acht Hochschulen waren alle Satzungen genehmigt. Lediglich an vier Hochschulen wurden die Beiträge geprüft und genehmigt. Es lagen dazu keine nachvollziehbaren Kalkulationen vor. Eine Studierendenschaft verfügte über ein Vermögen von über 830.000 Euro.”

Die AStA-Vertreter sind aus Sicht des Rechnungshofes häufig unzureichend mit den Haushaltsangelegenheiten vertraut. Es fehlt ihnen die benötigte Kompetenz. “Neben den Anforderungen ihres Studiums können sie den Haushaltsobliegenheiten der Studierendenschaft oft nicht ordnungsgemäß nachkommen”, so der Landesrechnungshof. Es seien fachkundige Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen, zumal Studierende, die fahrlässig handeln, Haftungsrisiken ausgesetzt sind.

Auch der Berliner Senat verfügt über eingeschränkte Informationen, wenn es um die finanzielle Rechtmäßigkeit von Veranstaltungen der AStA der Berliner Hochschulen geht. Das liegt vor allem daran, dass der Berliner Rechnungshof die Haushalte der AStA nicht regelmäßig überprüft. Seit 17 Jahren werden die Finanzen der AStA der HU Berlin nicht überprüft. An der FU Berlin erfolgte die letzte Prüfung des Rechnungshofs im Jahr 2005.

Weitere Prüfungen erfolgten im Jahr 2015 an der TU Berlin, im Jahr 2005 an der Universität der Künste Berlin, im Jahr 2000 an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, im Jahr 2008 an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin, im Jahr 2005 an der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin und im Jahr 2005 an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin gibt es seit 2006 keine Prüfung mehr. An der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) wurden vom Rechnungshof noch nie die Finanzhaushalte der AStA geprüft.

Das geht aus einer Kleinen Anfrage vom 25. Januar 2018 des Berliner Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) an den regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - hervor.

Hausmann weist in seiner Kleinen Anfrage darauf hin, dass gemäß dem Berliner Hochschulgesetz die “Rechnung der Studierendenschaft von einem öffentlich bestellten Rechnungsprüfer oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen” sei.

Auf Nachfrage, wann zuletzt ein Rechnungsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt wurde, antwortet der Senat, dass das Berliner Hochschulgesetz  “keine gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsprüfung” vorschreibe.

Hausmann fragt: “Inwiefern kann die zuständige Rechtsaufsicht überprüfen, ob die Studentenschaften sich an ihr gesetzliches Mandat halten, wenn über ihre Veranstaltungen und Ausgaben nicht oder nicht transparent berichtet wird, wie dies offenbar an der Humboldt-Universität der Fall ist (vgl. Bericht in der FAZ vom 10. Januar 2018)?”

Der Senat antwortet: “Die zuständige Rechtsaufsicht kann Sachverhalte nur dann prüfen, wenn ihr diese vor, während oder nach einem Geschehen bekannt werden. Im Übrigen hat die Studierendenschaft gegenüber der Rechtsaufsicht keine Anzeigepflicht hinsichtlich ihrer geplanten Veranstaltungen und Veröffentlichungen.”

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