Politik

Macron will Reformen per Verordnung durchsetzen

Lesezeit: 1 min
15.07.2017 22:48
Der französische Präsident Emanuel Macron ist seinem Ziel nähergekommen, die umstrittenen Arbeitsmarktreformen per Verordnung durchzusetzen.
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Die Pläne von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron für eine Arbeitsmarktreform haben eine wichtige Hürde genommen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Nach viertägigen heftigen Debatten stimmte die französische Nationalversammlung am Donnerstagabend für eine Gesetzesvorlage, die Macron eine Lockerung des Arbeitsrechts über Verordnungen erlaubt. Das Vorhaben muss nun noch den Senat passieren.

Mit Hilfe der Verordnungen will Macron seine Reform schneller umsetzen, als wenn sie den üblichen parlamentarischen Weg ginge. Das Parlament muss ihm den Rückgriff auf Verordnungen aber zunächst erlauben. Das am Donnerstagabend beschlossene Gesetz gibt dem Präsidenten dieses Recht und schreibt zugleich die Umrisse der Reform fest. In der Nationalversammlung, in der Macron eine komfortable absolute Mehrheit hat, stimmten 270 Abgeordnete für das Gesetz. 50 Abgeordnete aus dem linken Lager stimmten dagegen. „Das ist ein wichtiger Moment“, sagte Arbeitsministerin Muriel Pénicaud nach der Abstimmung.

Die Arbeitsmarktreform zählt zu den großen Wahlversprechen Macrons. Um die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Wirtschaft anzukurbeln, will der Präsident Unternehmen mehr Flexibilität bei der Lohngestaltung und bei Entlassungen geben. Unter anderem sollen Betriebsvereinbarungen im Vergleich zu Branchenvereinbarungen mehr Gewicht bekommen. Entschädigungen nach einer unrechtmäßigen Entlassung sollen gedeckelt, verschiedene Arbeitnehmervertretungen fusioniert werden.

Der Inhalt der Verordnungen soll Arbeitgebern und Gewerkschaften Ende August vorgelegt werden. Im Herbst muss das Parlament die Verordnungen dann noch ratifizieren. Linke Parteien, welche die Reform ablehnen, wollen dann Widerstand leisten. Die weit links stehende Gewerkschaft CGT hat für den 12. September zu Streiks und Demonstrationen aufgerufen.

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