Die Zeit der konventionellen Stromzähler geht zu Ende. Ab 2018 werden sie nach und nach durch sogenannte Smart Meter ersetzt. Spätestens in 15 Jahren soll der Umstellungsprozess abgeschlossen sein. So schreibt es das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) vor.
Schon seit dem Jahr 2010 ist der Einbau von Smart Metern bei Neubauten und nach umfangreichen Renovierungen Vorschrift. Die Geräte zeigen den Energieverbrauch über den gesamten Tagesverlauf an. Dadurch lassen sich nicht nur eventuelle Stromfresser leichter identifizieren.
Als Bestandteil der Energiewende soll der Einsatz der digitalen Zähler vielmehr Anreize dafür schaffen, mehr Strom in lastschwächeren Zeiten zu verbrauchen. Dies kann zum Beispiel nachts sein oder bei Windstille. Denn in Hinblick auf den wachsenden Anteil von Solar- und Windenergie ist das Wetter für die Netzbetreiber derzeit eine echte Herausforderung.
Wind und Sonne stellen ihre Energie nur mit starken Schwankungen zur Verfügung, auch wenn der Stromkunde von diesen Schwankungen bei seinem Stromverbrauch bisher kaum etwas mitbekommt. Das Problem der Volatilität der Erneuerbaren soll mithilfe von Smart Metern und zeitvariablen Stromtarifen angegangen werden. Aus Kundensicht eröffnen sich hier spannende Möglichkeiten, weil künftig Angebot und Nachfrage noch viel enger miteinander verzahnt werden.
Doch der Umstieg auf die elektronischen Zähler stößt bei manchen auch auf Skepsis. Grundsätzlich wird der Endverbraucher die Umrüstung und die höheren Messentgelte bezahlen müssen. Schon jetzt sind die Strompreise in Deutschland im europäischen Vergleich relativ hoch.
Um diese Situation nicht zusätzlich zu verschärfen, hat der Gesetzgeber allerdings Preisobergrenzen festgelegt. Sie reichen je nach Zähler und Stromverbrauch oder -Einspeiseleistung von 20 bis 200 Euro brutto im Jahr. Bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh pro Jahr kann das noch mehr sein, muss laut gesetzlicher Vorgabe jedoch „angemessen“ bleiben. Es ist aber zu erwarten, dass die Strombranche schon aus Gründen der Kundenbindung die Messstellenkosten durch lukrative Angebote kompensieren wird.
Digitale Zähler können beispielsweise progressiven Kunden nun die Möglichkeit eröffnen, mithilfe von zeitvariablen Tarifen ihre Stromkosten zu reduzieren. Denn sie werden Geld sparen können, indem sie etwa ihre Wäsche nachts waschen oder möglicherweise auch dann, wenn die Sonne scheint und ein kräftiger Wind weht.
Die Einsparpotentiale steigen dabei mit der Höhe des jährlichen Stromverbrauchs. So wurden in einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragten und vom Beratungsunternehmen E&Y durchgeführten Studie bei einem Jahresverbrauch von etwa 6.000 kWh jährliche Kosteneinsparungen von rund 4-5 Prozent prognostiziert.
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Zur Kostenfrage kommen Bedenken mancher Kunden in Hinblick auf den Datenschutz. Denn wenn der Stromanbieter künftig den Verbrauch in Echtzeit über das Internet abliest, dann sind das durchaus sensible Daten. Man kann daraus teilweise Rückschlüsse auf den Lebensstil der Kunden ziehen, wie Medienkonsum, Kochgewohnheiten oder auch Abwesenheiten.
Doch diese Sorgen um die eigene Privatsphäre hat es in der Vergangenheit auch schon bei Internet- und Telefonanbietern gegeben. Die Kunden haben sich davon letztlich nicht abschrecken lassen. Denn im Gegenzug macht die Fernauslese über das Internet das Leben einfacher, weil man sich künftig nicht mehr um Ablesekarten und Haustechniker-Termine kümmern muss.
Darüber hinaus zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowohl die Geräte wie auch die Datenaustauschformate der neuen Zähler. Hohe Sicherheitsstandards bezüglich Datenschutz werden somit gewährleistet. Die Vorbereitungen durch das BSI werden voraussichtlich im Herbst 2017 abgeschlossen sein.
Die Umrüstung auf die neuen Smart Meter startet anschließend Ende des Jahres bzw. Anfang 2018. Dann sind zunächst vor allem Verbraucher im Gewerbesegment betroffen, die mehr als 10.000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen. Außerdem Einspeiser, wie z.B. die Betreiber von PV-Anlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung und Kunden, die Wärmepumpen betreiben oder Heizstrom beziehen und dafür über eine sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ verfügen.
Die Umrüstung führen die Betreiber der Messstellen durch, also in der Regel die örtlichen Netzbetreiber. Die Firmen werden deswegen von sich aus auf die Kundengruppen zugehen, die von der Umrüstung als erstes betroffen sind. Dabei ist die Umrüstung gesetzlich vorgeschrieben, die Installation der digitalen Zähler kann somit nicht von betroffenen Kunden abgelehnt werden. Alternativ kann sich der Verbraucher auch an seinen Stromlieferanten wenden, um Stromlieferung und Betrieb der digitalen Zähler aus einer Hand zu erhalten.
Ab dem Jahr 2020 sind schließlich alle Nutzer mit einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden zur Umrüstung verpflichtet. Das entspricht dem mittleren Stromverbrauch eines Fünf-Personen-Haushalts, der auch sein Wasser mit Strom erhitzt. Alle anderen Stromkunden, die Interesse an der fortschrittlichen Technik haben, können auch freiwillig auf Smart Meter umsteigen.