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Evangelische Kirche fordert Familiennachzug für Flüchtlinge

Lesezeit: 1 min
25.12.2017 01:37
Die Evangelische Kirche fordert von der Bundesregierung den Familiennachzug von Flüchtlingen.

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Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat die Bundesregierung aufgerufen, den ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge wieder zu ermöglichen. Es sei schlecht für die Integration der Menschen, wenn sie sich die ganze Zeit Sorgen um ihre Verwandten in der Heimat machen müssten, sagte Bedford-Strohm am Sonntag dem Sender NDR Info. "Es sind auch so begrenzte Zahlen, dass das auch sehr gut verantwortbar ist."

Gleichzeitig erklärte Bedford-Strohm, dass kein Land der Welt unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen könne. "Unstrittig ist, dass wir Strategien verfolgen müssen, die ganz unterschiedliche Teile haben", sagte der EKD-Ratsvorsitzende. Als Beispiel nannte er die Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort. "Wenn dann aber die Menschen nach Europa kommen, dann muss Europa als Kontinent mit 500 Millionen Einwohnern auch Teil sein der großen Solidarität weltweit."

Für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten subsidiären Schutzstatus ist der Familiennachzug noch bis März ausgesetzt. Die Union will diese Aussetzung verlängern, was die SPD aber ablehnt. Die Frage dürfte eine zentrale Rolle in den anstehenden Sondierungsgesprächen zwischen CDU, CSU und SPD spielen.

Ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen wurde am Freitag rechtskräftig. Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilt in seiner Entscheidung das Auswärtige Amt, einem inzwischen 16-jährigen Flüchtling aus Syrien mit subsidiärem Schutzstatus umgehend den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Das Auswärtige Amt zog eine eingereichte Berufung gegen das Urteil zurück, wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtete.

Der Jugendliche war demnach im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland gekommen und und zeigte früh deutliche Anzeichen einer schweren Traumatisierung. Sein Vormund versuchte mehr als zwei Jahre lang, eine Härtefallentscheidung zu erwirken, wurde aber vom Auswärtigen Amt immer wieder abgewiesen. Die Richter erkannten darin nun einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei.


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