Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank wegen der Übernahme des Bonner Geldhauses eskaliert. Die Anwaltskanzlei BayerLaw stellte bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen frühere und aktuelle Vorstände der Deutschen Bank, der Postbank und der Ex-Postbank-Mutter Post, bestätigte Rechtsanwalt Jan Bayer am Freitag einen Vorabbericht des Spiegel. Die Anzeige richte sich unter anderem gegen Deutsche-Bank-Chef John Cryan und den früheren Konzernchef Josef Ackermann. Zudem betreffe sie Anwälte der Kanzleien Hengeler Mueller und Freshfields sowie Spitzenbeamte der Finanzaufsicht BaFin. In mehreren Verfahren fordern ehemalige Postbank-Aktionäre eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Ansicht nach bereits 2008 die Kontrolle bei dem Bonner Geldhaus übernommen habe, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde. Die Deutsche Bank bestreitet das.
In seiner Strafanzeige argumentiert Bayer, dass die Umstände des Einstiegs der Deutschen Bank bei der Postbank 2008 falsch dargestellt wurden – faktisch sei die Postbank überschuldet und reif für eine Verstaatlichung gewesen. Die Deutsche Bank habe sofort durchregiert.
Ein Sprecher der Deutschen Bank bezeichnete die Vorwürfe als haltlos. Es handele es sich offenbar um den erneuten Versuch einer Kanzlei, die Deutsche Bank und ihre Repräsentanten anzugreifen, um in laufenden Rechtsstreitigkeiten die Stimmung anzuheizen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Kanzleien Hengeler Mueller und Freshfields, die BaFin und die Post lehnten eine Stellungnahme ab oder äußerten sich zunächst nicht.
Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 stockte die Deutsche Bank ihre Beteiligung auf und veröffentlichte ein Übernahmeangebot.
Der Streit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Ein andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank an. Am Freitag sagte das Gericht jedoch überraschend einen für den 07. Februar geplanten Urteilstermin ab. Stattdessen will es am 29. Juni die mündliche Verhandlung wieder eröffnet.
Für die Deutsche Bank steht in dem Streit viel auf dem Spiel. Vor dem Ende einer Verjährungsfrist Ende Dezember hatten zahlreiche ehemalige Postbank-Aktionäre Klagen eingereicht, darunter mit Allianz Global Investors, Union Investment und Deka Investment auch prominente deutsche Fondsgesellschaften. Das Volumen der Forderungen liegt bei über 800 Millionen Euro.