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Landgericht Stuttgart verurteilt Porsche SE zu Schadenersatz

Das Landgericht Stuttgart hat VW-Großaktionär Porsche SE im Diesel-Skandal zu rund 47 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.
24.10.2018 22:34
Lesezeit: 2 min

Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil über eine Anlegerklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal den VW-Großaktionär Porsche SE (PSE) zu rund 47 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Die Holding müsse den Kursdifferenzschaden für Geschäfte der Kläger mit PSE-Vorzugsaktien im Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis 22. September 2015 ausgleichen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Das von den VW-Eignerfamilien Porsche und Piech kontrollierte Unternehmen habe 2015 den Kapitalmarkt zu spät und damit fehlerhaft über den Abgasbetrug bei Dieselautos informiert.

So wie Tausende andere Aktionäre der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns werfen die Kläger dem Unternehmen vor, durch eine verspätete Information über die finanziellen Folgen von Dieselgate Kursverluste zum Schaden der Anleger verursacht zu haben. Damals räumte Volkswagen ein, bei weltweit über elf Millionen Diesel-Pkw die Abgasreinigung manipuliert zu haben. Ein Mammutprozess über die Frage, ob der VW-Konzern und in dessen Gefolge auch sein Großaktionär gegen die Veröffentlichungspflicht verstieß, läuft seit September am Oberlandesgericht Braunschweig. Dort geht es um 1700 Klagen gegen VW. In Stuttgart sind noch weitere rund 190 Anlegerklagen anhängig. Die meisten von ihnen wollen den Ausgang des Braunschweiger Prozesses abwarten.

Die Kanzlei Nieding + Barth erstritt 3,2 Millionen Euro für den Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Die Anwälte bezeichneten das Stuttgarter Urteil als Meilenstein. Den von Rechtsanwalt Josef Broich vertretenen Anlegern, darunter ein Fonds der US-Investmentgesellschaft Elliott, habe das Gericht 44 Millionen Euro zugesprochen, erklärte deren Partnerkanzlei Tilp. Diese führt das Musterverfahren gegen VW in Braunschweig, in dem es um Forderungen überwiegend institutioneller Anleger von rund neun Milliarden Euro geht. Das Urteil von Stuttgart habe weitreichende Bedeutung für das in Braunschweig, erklärte Tilp.

Die Porsche SE kündigte an, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. "Die Porsche SE ist überzeugt, dass die Klagen unbegründet sind und die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen", erklärte die Holding. Die Verfahren müssten sich ohnehin nach dem Spruch von Braunschweig richten, um unterschiedliche Entscheidungen zum selben Sachverhalt zu vermeiden. Falls notwendig, will die mit Forderungen von 865 Millionen Euro konfrontierte PSE bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Zur Zeit des Dieselabgasbetrugs war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der Porsche SE. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger, wonach Winterkorns Wissen als VW-Chef auch der Porsche SE bekannt gewesen sein müsste. Winterkorn habe ab dem 23. Mai 2014 grob fahrlässig gehandelt, weil er Informationen über den Abgasbetrug bei VW nicht an den Porsche-SE-Vorstand weitergab. Denn ab diesem Zeitpunkt sei ihm der Rechtsverstoß durch eine Notiz bekannt gewesen, eine Gewinnwarnung hätte ergehen müssen. Der Richter stützte sich dabei auf Notizen von Managern an Winterkorn, die über zu hohe Abgaswerte in den USA und den Verdacht der Behörden dort berichten, eine Abschalteinrichtung zum Stopp der Abgasreinigung auf der Straße könnte am Werk sein. Doch ist laut VW offen, ob Winterkorn diese Wochenendpost gelesen habe. Die PSE dagegen erklärte, es bestehe eine Verschwiegenheitspflicht zwischen den Vorständen der beiden Unternehmen, sodass Winterkorn als PSE-Chef nicht sein Wissen als VW-Chef nutzen, die Holding über VW-Interna nicht in Kenntnis setzen musste. VW erklärte, die Führungsspitze habe erst am 18. September 2015 das Ausmaß des Dieselskandals gekannt.

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