Politik

Höchstes EU-Gericht stärkt Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern

Der EuGH hat die Rechte von Arbeitnehmern beim Urlaub in mehreren Fällen gestärkt.
06.11.2018 16:25
Lesezeit: 2 min

Die dpa-AFX analysiert ein aktuelles Urteil des EuGH:

Was geschieht mit dem Resturlaub eines gestorbenen Ehepartners? Und verfällt der Jahresurlaub automatisch, wenn ein Arbeitnehmer ihn nicht beantragt? Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern am Dienstag in diesen Fragen deutlich gestärkt. Hintergrund der Urteile waren mehrere Fälle, die derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt werden (Rechtssachen C-619/16, C-684/16, C-569/16 und C-570/16). Gewerkschafter reagierten erfreut.

Vor allem die Entscheidung zum etwaigen Verfall des Jahresurlaubs dürfte wohl fast jeden Arbeitnehmer - und somit auch jeden Arbeitgeber - betreffen. Dabei ging es um die Frage, ob nicht genommener Urlaub automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht beantragt hat. Das höchste EU-Gericht verneint dies und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht.

Dieser müsste nachweisen, dass er seinen Angestellten angemessen aufgeklärt und in die Lage versetzt habe, den Urlaub zu nehmen. Nur dann könne der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, falls der Urlaub nicht genommen wird. Dies gelte sowohl für öffentliche als auch für private Arbeitgeber. Der EuGH begründete sein Urteil auch damit, dass die Arbeitnehmer im Verhältnis zum Chef in der schwächeren Position seien. Deshalb könnten sie davon abgeschreckt sein, auf ihr Urlaubsrecht zu bestehen.

"Das Urteil wird viele Arbeitgeber dazu veranlassen, die bisherige Urlaubspraxis zu hinterfragen", sagte Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht an der Fresenius-Hochschule in Hamburg. "Arbeitgeber werden ihre Mitarbeiter womöglich künftig bereits zu Jahresbeginn verpflichten, die Urlaubszeiten festzulegen."

Annelie Buntenbach aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds begrüßte das Urteil: "Der EuGH hat klargestellt, dass es der Verantwortung des Arbeitgebers obliegt, den Urlaub zu gewähren. Das ist eine wichtige Grundsatzentscheidung zum Schutz der Arbeitnehmerrechte." Nach deutschem Recht erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel am Ende des Arbeitsjahres, falls der Arbeitnehmer zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt hat. Dadurch würden viele Firmen bevorteilt, sagte Buntenbach.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung waren zwei Fälle aus Deutschland. Ein ehemaliger Rechtsreferendar des Landes Berlin hatte entschieden, in den letzten fünf Monaten seines Referendariats keinen Urlaub zu nehmen. Dafür fordert er vor Gericht finanziellen Ausgleich. Ein früherer Angestellter der Max-Planck-Gesellschaft streitet zudem für eine Auszahlung nicht genommenen Urlaubs aus zwei Jahren.

In einem weiteren Urteil entschieden die Luxemburger Richter, dass Erben Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen von dessen ehemaligem Arbeitgeber verlangen können - auch dann, wenn nationales Recht diese Möglichkeit wie in Deutschland eigentlich ausschließt.

Der EuGH betonte, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolge zweierlei Ziele. Zum einen solle er dem Arbeitnehmer Erholung ermöglichen. Die Richter räumten zwar ein: "Der Tod des Arbeitnehmers hat zwar (...) unvermeidlich zur Folge, dass ihm jede tatsächliche Möglichkeit genommen ist, die Entspannungs- und Erholungszeiten wahrzunehmen." Zudem bestehe aber der Anspruch auf Bezahlung während des Urlaubs. Dieser könne dem Arbeitnehmer und später auch den Erben nicht rückwirkend entzogen werden. Daran müssten sich sowohl staatliche als auch private Arbeitgeber halten. Zwei Witwen fordern vor deutschen Gerichten Ausgleichszahlungen für den nicht genommenen Jahresurlaub ihrer gestorbenen Ehemänner. In den konkreten Fällen müssen die nationalen Gerichte noch urteilen.

Christoph Kurzböck, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner arbeitet, sieht in den Urteilen eine deutliche Stärkung der Arbeitnehmer. "Die Bedeutung des Urlaubs als solches soll gestärkt und geschützt werden."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Mulfin Trade hat seine Schutzsysteme für mehr Sicherheit aktualisiert

Der Schutz persönlicher Daten ist einer der Schlüsselfaktoren, die das Vertrauen der Kunden in einen Service beeinflussen. Mulfin Trade...

DWN
Technologie
Technologie Silicon Valley dominierte Big Tech – Europas Chance heißt Deep Tech
06.06.2025

Während Europa an bahnbrechenden Technologien tüftelt, fließt das große Geld aus den USA. Wenn Europa jetzt nicht handelt, gehört die...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Verteidigung der Zukunft: Hensoldt rüstet Europa mit Hightech auf
06.06.2025

Kaum ein Rüstungsunternehmen in Europa hat sich in den vergangenen Jahren so grundlegend gewandelt wie Hensoldt. Aus einer ehemaligen...

DWN
Politik
Politik Trump gegen Europa: Ein ideologischer Feldzug beginnt
06.06.2025

Donald Trump hat Europa zum ideologischen Feind erklärt – und arbeitet systematisch daran, den Kontinent nach seinen Vorstellungen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Die wertvollsten Marken der Welt: Top 5 fest in US-Hand
06.06.2025

Während die Weltwirtschaft stagniert, explodieren die Markenwerte amerikanischer Konzerne. Apple regiert unangefochten – China und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Star-Investorin: „Wir erleben eine neue Generation von KI-Gründern“
06.06.2025

US-Chaos, Trump und Kapitalflucht: Europas KI-Talente kehren dem Silicon Valley den Rücken – und bauen die Tech-Giganten der Zukunft vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konjunkturprognose unter Druck: Wie der Zollstreit Deutschlands Exporte trifft
06.06.2025

Zölle, Exporteinbrüche und schwache Industrieproduktion setzen Deutschlands Wirtschaft zu. Die aktuelle Konjunkturprognose gibt wenig...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Internationale Handelskonflikte: So schützen sich exportorientierte KMU
06.06.2025

Ob Strafzölle, Exportverbote oder politische Sanktionen – internationale Handelskonflikte bedrohen zunehmend die Geschäftsmodelle...

DWN
Panorama
Panorama Musk gegen Trump: Politische Zweckbeziehung artet in öffentlichen Machtkampf aus – die Tesla-Aktie leidet
06.06.2025

Elon Musk und Donald Trump galten als Zweckbündnis mit Einfluss – doch nun eskaliert der Streit. Was steckt hinter dem Zerwürfnis der...