Politik

Syrien: Türkei wirft ‚westlichen Staaten‘ Unterstützung von al-Nusra vor

Lesezeit: 5 min
02.02.2019 22:38
Der türkische Außenminister Çavuşoğlu sagt, dass einige westliche Staaten die al-Nusra-Front unterstützen würden, um Russland und die Türkei in Idlib zu sabotieren.
Syrien: Türkei wirft ‚westlichen Staaten‘ Unterstützung von al-Nusra vor

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Nach Aussagen des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu unterstützen eine Reihe westlicher Staaten die extremistische Söldner-Miliz Hayat Tahrir al-Scham - HTS (ehemals al-Nusra-Front) inS yrien. Das Ziel jener Staaten, die Çavuşoğlu am 31. Januar 2019 namentlich nicht genannt hat, sei es, das türkisch-russische Abkommen zur Schaffung einer entmilitarisierten Zone in der syrischen Provinz Idlib zu verhindern.

Die Zeitung Hürriyet zitiert  Çavuşoğlu: “Wohin wird HTS gehen, wenn es sich aus Idlib zurückzieht? Das ist die größte Frage. Die Russen schlagen eine gemeinsame Operation (gegen HTS, Anm. d. Red.) vor. Wenn wir uns die Staaten anschauen, aus denen HTS Kämpfer rekrutiert hat, sagen diese Staaten, dass sie eine Rückkehr dieser Leute ablehnen. Alles andere ist ihnen egal. HTS ist darauf angewiesen, Menschen aus dem Ausland zu rekrutieren. Doch diese Möglichkeit hat HTS nicht mehr. Es gibt auch keinen Transit mehr nach Idlib. Zweitens ist HTS auf den Nachschub von Waffen angewiesen. Es gibt eine Wahrheit, die ich kenne. Einige westliche Staaten fördern HTS, um das Idlib-Abkommen zum Scheitern zu bringen. Sie versorgen HTS mit finanziellen Mitteln und motivieren HTS dazu, das Abkommen zu verletzen. Einige Koalitionskräfte sabotieren die Gründung eines Verfassungsausschusses, nur weil wir diesen Ausschuss ins Leben rufen wollen.”

Im Zusammenhang mit der Gründung einer Sicherheitszone im Nordosten Syriens sagte  Çavuşoğlu: “Die Russen sind nicht gegen die Sicherheitszone. Das haben wir bei unserem Besuch in Moskau gesehen. Doch was verstehen die USA unter einer Sicherheitszone? Welche Rolle soll hierbei Russland aus Sicht der Amerikaner spielen? All das ist noch nicht klar. Es ist auch völlig unklar, ob die Türkei die Sicherheitszone ausfüllen soll. Das sind Punkte, die verhandelt werden.”

Die New York Times berichtet, dass die Übernahme der Kontrolle in Idlib durch HTS zum Scheitern des Idlib-Abkommens zwischen Russland und der Türkei führen könnte. Sollte dies der Fall sein, wäre dem Blatt zufolge eine Militäroperation in Idlib unausweichlich, was allerdings zu einer erneuten Flüchtlingswelle in die Türkei führen würde. Es sei mittlerweile keine Frage mehr, ob die syrische Armee mit Unterstützung der russischen Luftwaffe eine Operation in Idlib startet, sondern wann diese Operation beginnt. Moskau sei daran interessiert, dass HTS-Kämpfer aus dem Kaukasus und aus Zentralasien nicht in die Russische Föderation zurückkehren.

Die New York Times wörtlich: “Und Russland zeigt Anzeichen von Ungeduld. Die Situation in Idlib verschlechtere sich ,rasch’, sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Zakharova, in der vergangenen Woche. Als der russische Präsident Wladimir Putin und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan am Mittwoch (23. Januar 2019, Anm. d. Red.) in Moskau zusammenkamen, betonte Putin, dass die beiden Länder ,zusätzliche Schritte’ unternehmen müssen, um terroristische Gruppen in Idlib zu stoppen. Ohne zu spezifizieren, was getan werden sollte, schloss er nicht aus, den Waffenstillstand zu brechen. ,Die Unterstützung des Waffenstillstands’, sagte Putin, ,sollte nicht auf Kosten des Kampfes gegen Terroristen gehen’”.

Am 17. September 2018 hatten die Türkei und Russland beschlossen, in Idlib eine entmilitarisierte Zone zu schaffen. Alle bewaffneten Gruppen wurden aufgefordert, ihre schweren Waffen abzuziehen.

Truppenaufgebot Syriens in Idlib

Die türkische Zeitung Evrensel berichtet, dass im Rahmen der Idlib-Offensive insgesamt 25.000 syrische Soldaten zum Einsatz kommen sollen. Im Detail werden die 1. Division, die 3. Panzerdivision, die 4. Mechanisierte Division, die 7. Panzerdivision, die 9. Division, die Schocktruppen, die 10. Division, die 11. Panzerdivision, die 15. Division der Spezialtruppen, die 18. Panzerdivision, die Republikanische Garde und die Tiger Forces unter Kommandeur Suheil al-Hassan eingesetzt. Zusätzlich kommen die orthodox-christlichen Divisionen Mhardeh und Suqaylabiyah, die palästinensische Miliz Liwaa al-Quds, die Baath-Brigaden und die National Defense Forces (NDF) zum Einsatz.

Aufgebot der extremistischen Söldner in Idlib

Ihnen stehen die Söldner-Truppen Al-Aqsa-Front (IS-Verbündete) und HTS (Al-Qaida-Verbündete), Dschunud asch-Scham (Tschetschenen) und die usbekische Al-Qaida-Truppe Katibat Tawhid wal-Dschihad, die chinesische Söldner Truppe Islamische Partei Turkestan (TIP) gegenüber. Die usbekische Truppe Katibat al-Imam al-Bukhari (KIB) wird sich ebenfalls in den Reihen der Söldner befinden. Das US-Außenministerium nahm das KIB im März 2018 in die Liste der internationalen Terrororganisationen auf.

Das US-Außenministerium wörtlich: “Katibat al-Imam al-Bukhari ist die größte usbekische Kampftruppe in Syrien. Die Gruppe spielte eine bedeutende Rolle in den Kämpfen im Nordwesten Syriens und kämpfte neben Gruppen wie Al-Nusra Front - Al-Qaida's Mitglied  - in Syrien (...) Im April 2017 veröffentlichte das KIB ein Video mit bewaffneten Männern, die an Zusammenstößen beteiligt waren. Im Dezember 2015 veröffentlichte das KIB ein Video eines Trainingslagers für Kinder, in dem Kinder lernen Waffen zu handhaben und zu feuern.”

Alle Söldner-Truppen, die der syrisch-russischen Offensive in Idlib begegnen werden, werden in den USA als Terrororganisationen eingestuft. Das geht aus einer Liste des US-Außenministeriums hervor.

Der Koordinator für Terrorismusbekämpfung, US-Botschafter Nathan A. Sales, sagt in einer Mitteilung, dass die Umbenennung der Al-Nusra-Front in Hayat Tahrir al-Scham (HTS) nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es sich um eine Terrororganisation handelt. “Welchen Namen auch immer die Al-Nusra-Front wählt, wir werden ihr weiterhin die Mittel verweigern, die sie für ihre gewalttätige Sache braucht.”

Aufgrund der Evakuierungen der Söldner nach Idlib soll die Anzahl der militanten Söldner in der Region mittlerweile auf 80.000 bis 90.000 angestiegen sein. Das berichtet Mahalli in einem Beitrag der Zeitung Yurt Gazetesi.

Differenzen zwischen extremistischen Söldnern

Allerdings gab es in den vergangenen Monaten immer wieder Zusammenstöße zwischen diversen Söldner-Truppen und HTS.

On The Ground News (OGN) hat ein Video veröffentlicht, dass zur "Aussöhnung" beitragen soll. OGN lässt in dem Video eine Witwe eines HTS-Kämpfers und einen Vater eines getöteten Kämpfers von Nureddin al-Zinki zu Wort kommen. Die Witwe plädiert dafür, dass die Kampfhandlungen zwischen HTS und anderen Söldner-Truppen eingestellt werden sollen. Denn sie alle seien "unsere Söhne". Der Gründer von OGN, Bilal Abdul Kareem, sagt in dem Video, dass wenige Monate zuvor Kämpfe zwischen der HTS und anderen Söldner-Truppen zu über 1.000 Toten geführt haben sollen.

HTS in Deutschland

Auch auf deutschem Boden befinden sich HTS-Veteranen. Der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof (GBA) meldet in einer Mitteilung vom 18. Januar 2019: “Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Januar 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den 37-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamad A. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (HTS, Anm. d. Red.) beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zu haben.”

01.02.2018: Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra erhoben (vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

28.02.2018: Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

29.03.2018: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ außer Vollzug gesetzt (beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs).

Im Jahr 2017 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 32 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen. Weiterhin wurden zehn Personen festgenommen oder angeklagt, denen eine Mitgliedschaft bei den “Taliban” vorgeworfen wird.

Im Jahr 2016 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 32 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, der Söldner-Truppen „Jabhat al-Nusra“, “Junud al-Sham”“Ahrar al-Scham” und der “Freien Syrischen Armee” ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen. Der Fall des extremistischen Predigers Sven Lau gehört ebenfalls in diese Kategorie. Als Begründung meldet die Bundesanwaltschaft: “Er ist hinreichend verdächtig, 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation ,Jaish al-muhajirin wa-l-ansar’ (übersetzt: Armee der Auswanderer und Helfer, kurz: JAMWA) agiert zu haben.”

Im Jahr 2015 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 35 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, “Junud al-Sham”, Ahrar al-Sham” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wurde nicht nur die Mitgliedschaft in diesen Organisationen, sondern auch teilweise Kriegsverbrechen (in Syrien und im Irak) und Mord vorgeworfen.

Im Jahr 2015 leitete die Bundesanwaltschaft Anklagen und Haftbefehle gegen 22 Personen im Zusammenhang mit dem “Islamischen Staat”, “Junud al-Sham” und der Söldner-Truppe „Jabhat al-Nusra“ ein. Den Verdächtigen wird Mitgliedschaft in diesen Organisationen, die in Syrien und im Irak aktiv sind, vorgeworfen.


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