Finanzen

Bundesrechnungshof warnt vor Europäischem Währungsfonds

Lesezeit: 2 min
23.02.2019 20:14
Der Bundesrechnungshof ist gegen den Europäischen Währungsfonds, weil durch ihn strenge Auflagen bei Rettungsaktionen von Banken und Staaten wegfallen würden - auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
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Der Bundesrechnungshof lehnt den Umbau des Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in einen Europäischen Währungsfonds (EWF) ab. Dieser Plan der EU-Kommission würde nach Angaben des Bundesrechnungshofs die Wirksamkeit des ESM untergraben, Finanzkrisen in der Euro-Zone nachhaltig zu bewältigen. Der EWF würde im Gegensatz zum ESM als Institution der EU-Kommission agieren.

“Für Europa und Deutschland ist ein stabiler Euro von elementarer Bedeutung. Finanz- und Währungskrisen im Euroraum müssen auch in Zukunft effektiv bewältigt werden können. Dazu brauchen wir einen Rettungsschirm, dessen Hilfen klar ausgerichtet bleiben und gezielt wirken. Er darf nicht mit zweckfremden Aufgaben überfrachtet werden oder Fehlanreize schaffen”, so der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller.

Die EU-Kommission will im Rahmen des EWF Stabilitätshilfen an EU-Mitglieder künftig früher, breiter und einfacher auszahlen können. Die Reformauflagen für die betroffenen EU-Mitgliedstaaten sollen nicht mehr so streng ausfallen wie bisher.

Der Bundesrechnungshof schreibt in einer Mitteilung: “Der EWF soll auch Teil eines Sicherheitsnetzes für krisengeschüttelte Banken im Euro-Währungsgebiet werden und hierfür bis zu 60 Mrd. Euro bereithalten. Damit sollen Banken notfalls weiterhin mit Steuermitteln gerettet werden.”

Das Ziel der Krisenbewältigung werde durch diesen Ansatz geschwächt. Der EWF würde Fehlanreize für Staaten und Banken schaffen. Eine hohe finanzielle Beanspruchung des EWF würde auch zwangsläufig zu hohen Ausfällen führen.

Die Maßnahmen eines Stabilitätsmechanismus dürfen, so der Bundesrechnungshof, nur ein Letztsicherung sein, um Krisen zu bewältigen. “Sie ist letztes Mittel und kann keine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik ersetzen. Außerdem sollten Banken – wie andere Branchen – nach marktwirtschaftlichen Prinzipien für ihre Risiken haften”, argumentiert der Bundesrechnungshof.

Die EU-Staaten hatten im Dezember 2018 ein Reformpaket zum Schutz der Euro-Zone vor künftigen Finanzkrisen verabschiedet. Dabei ging es um die Stärkung des ESM, der de facto in einen EWF umgebaut wird.

Die Finanzkrise ab 2008 hatte Europa unvorbereitet getroffen. In der Folge gerieten Unternehmen, Banken und ganze Staaten in eine Abwärtsspirale. Nur in höchster Not - und mit Milliardenkrediten der Europartner und des Internationalen Währungsfonds (IWF) - wurde etwa Griechenland vor der Staatspleite bewahrt, die weitreichende Folgen für die gesamte Eurozone nach sich gezogen hätte.

Im Detail soll der ESM nun künftig nicht erst in äußerster Not, sondern schon früher einschreiten können. Außerdem soll er Hilfsprogramme stärker selbst managen. In der Griechenlandkrise spielte die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und IWF die zentrale Rolle.

Außerdem soll der ESM auch bei Bankenpleiten zum Einsatz kommen und - frühestens ab 2020 - den Bankenabwicklungsfonds SRF verstärken. In diesen Fonds zahlen die Banken im Moment schrittweise selbst ein. Er soll verhindern, dass in Zukunft Steuergelder für Bankenrettungen gebraucht werden.


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