Politik

Eine Politik für Rentner und Arbeitslose rettet die SPD nicht

Gesteuert von der Parteivorsitzenden Andrea Nahles haben die deutschen Sozialdemokraten endgültig die Abkehr von den unter Gerhard Schröder zu Beginn des Jahrtausends durchgeführten Reformen beschlossen. Unter Schröder betonte die SPD die Reduktion des Staates und den Ausbau der Eigenverantwortung und bekannte sich zur Leistungsgesellschaft. Unter Nahles will die SPD den Staat als umfassende Versorgungseinrichtung und Solidargemeinschaft ausbauen.
23.02.2019 20:14
Lesezeit: 5 min

Mit linken Parolen kommt die SPD nicht aus dem Tief

Diese Kehrtwende wird vollzogen, weil die SPD meint, dass die schlechten Wahlergebnisse der vergangenen Jahre eine Folge der Schröder-Reformen waren. Dass dies nicht stimmen kann, zeigte die Bundestagswahl 2017, bei der der damalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz mit genau dieser so genannten „linken“ Linie gescheitert ist: Die SPD kam nach dem Verlust von 5,2 Prozentpunkten auf 20,5 Prozent und liegt derzeit in den Umfragen bei 18 Prozent, wobei man sich über einen Zugewinn von einem Prozentpunkt in den letzten Tagen freut. Die Erklärung ist einfach: Alle Begünstigungen, die unter dem Motto „Solidarität“ gefordert werden, müssen die aktiven Arbeitnehmer und Selbstständigen bezahlen. Das gilt für die aktuell angestrebte Reform von Hartz IV oder die von Nahles in ihrer Zeit als Sozialministerin durchgesetzte Rente ab 63. Somit muss die SPD-Vorsitzende sich die Frage gefallen lassen: Vertritt die SPD nur die Rentner und die Arbeitslosen, aber nicht die aktiven Arbeitnehmer?

Die Maßnahmen sind teuer, Details und Kosten werden nicht präzisiert

Das von der SPD-Spitze einstimmig beschlossene, 17 Seiten umfassende Reformpapier ist bei den Details zurückhaltend, aber aus verschiedenen Äußerungen ergibt sich ein Puzzle.

  • Angestrebt wird eine Anhebung des 2015 eingeführten Mindestlohns von derzeit 9,19 Euro auf 12 Euro je Stunde. Das würde einen Anstieg von etwa 1500 auf rund 1950 Euro im Monat bedeuten.
  • Mindestlöhne belasten grundsätzlich alle Lohnverhandlungen, da bei allen Stufen die Relation zum Mindestlohn im Vordergrund steht. Die real erwirtschafteten und gewerkschaftlich durchsetzbaren Löhne können nicht frei verhandelt werden. Ein hoher Mindestlohn ist jedenfalls eine Behinderung der Tarifpartner.
  • Der Bezugszeitraum des Arbeitslosengelds I für Ältere soll verlängert werden: Ab 50 beträgt die maximale Dauer derzeit 24 Monate, künftig sollen es 33 oder sogar 36 Monate sein. Unter 50 sind es bis zu 12 Monate. Das Arbeitslosengeld I deckt in etwa 60 Prozent des letzten Nettobezugs, auf das Vermögen wird nicht zugegriffen. Das geschieht erst, wenn Personen auf Hartz IV angewiesen sind, also auf das Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Personen, die hilfsbedürftig sind.
  • Die SPD sieht in der Verlängerung für Ältere eine Erleichterung, Arbeitsmarkt-Praktiker beobachten hingegen, dass längere Perioden die Betroffenen dazu verführen sich Zeit zu lassen, wodurch der Bezug zur Arbeitswelt schwächer wird. Ältere finden ohnehin schwerer einen Arbeitsplatz und so wäre die von der SPD angestrebte Korrektur für Viele eine gefährliche Droge.
  • Nach drei Monaten im ALG I soll es ein „Arbeitslosengeld-Qualifizierungsgeld“ in der Höhe des ALG I geben, das die Bezugsdauer des ALG I verlängern würde.

Hartz IV soll zum „Bürgergeld“ werden und leichter zu bekommen sein

Im Mittelpunkt der Reformziele steht die Umwandlung der Arbeitslosengelds II, allgemein als Hartz IV bezeichnet, in ein so genanntes „Bürgergeld“.

  • Die staatliche Hilfe für Langzeitarbeitslose soll allerdings auch unter dem neuen Namen 424 Euro im Monat betragen. Rechnet man noch die sonstigen Leistungen, etwa die Beiträge zu den Kosten der Unterkunft, hinzu, ergibt sich ein effektiver Betrag von 745 Euro.
  • Besonders kritisiert wird die strenge Vorgangsweise der Jobcenter. Nicht nur bei mangelhaftem Bemühen um einen Arbeitsplatz, sondern auch bei geringen Regelverstößen wie die Verletzung von Meldepflichten, erfolgen Kürzungen, die bis zur völligen Streichung gehen können. Da will die SPD Erleichterungen durchsetzen. Man hofft auch auf das Bundesverfassungsgericht, das derzeit prüft, ob die Leistungskürzungen verfassungskonform sind.
  • Der erwähnte Zugriff auf das Vermögen der Hartz-IV-Bezieher wird von der SPD ebenfalls kritisiert. Derzeit können Immobilien, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Bankguthaben einschließlich der Bausparkonten und Aktien das Arbeitslosengeld II verringern oder generell den Anspruch ausschließen. Nahles: „In den ersten beiden Jahren des Grundsicherungsbezugs soll keiner mehr aus seiner Wohnung ausziehen müssen.“

Die babylonische Sprachverwirrung ist offenbar in der Sozialpolitik nicht zu vermeiden: Hartz IV, ALG II und Grundsicherungsbezug sind schon jetzt ein und dasselbe, künftig kommt noch die Bezeichnung Bürgergeld hinzu. Der „Grundsicherungsbetrag für Arbeitsuchende“, also Hartz IV, ist aber nicht mit der „Grundsicherung im Alter“ und der ebenfalls von der SPD diskutierten „Grundrente für Geringverdiener“ zu verwechseln.

  • Als Grundrente wird eine angestrebte Geldleistung des Staates bezeichnet, die im Endeffekt eine Erhöhung der schon bestehenden Grundsicherung im Alter ergeben soll. Details sind noch nicht bekannt.

Nach sechzehn Jahren bietet sich eine praxisnahe Reform an

Ein roter Faden zieht sich durch: Die bestehenden strengen Regelungen sollen gemildert werden, der Staat soll mehr zahlen. Die SPD muss aber den Hinweis zur Kenntnis nehmen, dass seit den Schröder-Reformen die Arbeitslosigkeit in Deutschland von 11,7 auf 5,2 Prozent zurückgegangen ist. Wobei nicht allein der durch Hartz IV erzeugte Druck entscheidend war. Auch die Verringerung des Kündigungsschutzes hat für mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt gesorgt, doch ist eine Korrektur in diesem Bereich derzeit nicht auf der Tagesordnung der SPD.

Auch die unter Schröder erfolgte Rentenreform ist momentan nicht Thema. Allerdings ist daran zu erinnern, dass Andrea Nahles als Sozialministerin 2014 durchgesetzt hat, dass man nach 45 Arbeitsjahren bereits mit 63 abschlagsfrei in eine vorgezogene Altersrente gehen kann. Diese Aktion hat die Anhebung des Renteneintrittsalters konterkariert: Um die Kosten der Renten, die durch die längere Lebensdauer ständig steigen, für die gesamte Volkswirtschaft verkraftbar zu machen, muss aber generell der Renteneintritt später erfolgen.

Der Weg von Andrea Nahles ist schwer nachvollziehbar ist, da eine Belastung des Staates und die Verringerung der Eigenverantwortung der Bürger angestrebt werden, die sich als Wirtschaftsbremse erweisen müssen. Ohne Zweifel ist aber anzumerken, dass seit der Präsentation der „Agenda 2010“ durch Gerhard Schröder im März 2003 sechzehn Jahre vergangen sind und eine Überprüfung der damaligen Maßnahmen ansteht. Das Maßnahmenpaket der Regierung Schröder erwies sich als Erfolgsrezept und hat entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland seit 2000 vom „kranken Mann Europas“ zur erfolgreichsten Volkswirtschaft Europas wurde. Ein Blick auf Schwachstellen ist ohne Zweifel empfehlenswert, aber keine „Kurswende“.

Das Ifo-Institut zeigt, wie eine Reform anzugehen ist

In diesem Zusammenhang ist auf die Analysen und Vorschläge des Ifo-Instituts in München zu verweisen. Einige Daten aus dem Forschungsbericht:

  • Die bestehenden Hartz-IV-Hinzuverdienstregelungen bevorzugen Kleinstjobs bis 100 Euro. Bis zu diesem Betrag gibt es keine Abschläge, also konzentrieren sich die Hartz-IV-Bezieher auf derartige Beschäftigungen. In dieser Konstellation wird unter anderem ein Grund für die vielen prekären Arbeitsverhältnisse gesehen.
  • Viele Betroffene könnten mehr arbeiten, aber über die 100 Euro hinaus ist es selten lohnenswert, die Arbeitszeit auszuweiten und das Bruttoeinkommen zu erhöhen. Hartz-IV-Bezieher werden mit Grenzsteuersätzen von 80–100 Prozent belastet.
  • Mit Kindern, insbesondere bei Alleinerziehenden, kann es sogar sein, dass mehr Brutto- zu weniger Nettoeinkommen führt.
  • Obwohl gerade die Hartz-Reformen das Ziel hatten, die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern, findet das Gegenteil statt.
  • Im bestehenden System ergibt sich bei einer Arbeitszeit zwischen rund 20 und 35 Stunden für einen Single eine Grenzbelastung von mindestens 80, teilweise bis zu 100 Prozent. Die Arbeitszeit von 20 auf 35 Stunden auszudehnen, ist also uninteressant, obwohl dies für ein existenzsicherndes Einkommen notwendig wäre.
  • Ifo schlägt nun vor, die Kombination aus einer Zuverdienst-Grenze von 100 Euro und einer Besteuerung der gesamten weiteren Einkommen zu korrigieren. Nach der Modellrechnung sollten ab einem Einkommen von 630 Euro die darüber hinaus gehenden Bezüge nur mit 60 Prozent belastet werden, sodass sich ein Zuverdienst lohnen würde.
  • Die Ifo-Experten sprechen von einer „Todeszone“, die zwischen 1500 und 2300 Euro liegt. In diesem Bereich zahlt sich kein Zusatzeinkommen aus.

Der Zugang des Ifo sollte als Muster gelten: Sicher gibt es in den vielen Bestimmungen des Sozialbereichs Fehlentwicklungen, die praxisorientiert auf verschiedene Weisen gelöst werden sollen. Eine ideologische Politik, die generell den Staat in die Pflicht nimmt und die Bürger mit Versorgungsleistungen bedient, hat sich vielfach nicht bewährt.

Wenig überzeugend ist die nicht enden wollende Debatte über den Missbrauch der Sozialleistungen. Wenn der Staat den Bürgern ein ausreichendes, aber arbeitsloses Einkommen anbietet, dann kann man den Bürgern schwer vorwerfen, dass sie dieses Angebot auch annehmen. Es ist unbestritten Aufgabe der staatlichen Stellen, die Sozialpolitik so zu gestalten, dass niemand in Armut und Not versinkt. Es sollte aber ebenso unbestritten sein, dass alle entsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Wirtschaftsleistung beitragen müssen.

***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.

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Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.

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