Finanzen

Höchstgericht erkennt Attac die Gemeinnützigkeit ab

Der Bundesfinanzhof hat der Organisation Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt.
26.02.2019 15:39
Lesezeit: 1 min

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste deutsche Finanzgericht dem Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt, berichtet die dpa. Der Bundesfinanzhof (BFH) kommt in dem am Dienstag in München veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind.

Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber die Tagespolitik - auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionssteuer gefordert.

In der ersten Instanz vor dem hessischen Finanzgericht im Jahr 2016 hatte Attac noch Recht bekommen. Diese Entscheidung hat der BFH in der Revision nun kassiert und das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen.

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