Seit 2017 untersucht die EU-Kommission, ob es unzulässige Absprachen zwischen den deutschen Autobauern BMW, Daimler und VW im Hinblick auf den Dieselmotor gegeben hat. Am Mittwoch veröffentlichte das Handelsblatt einen Bericht, demzufolge die Europäische Wettbewerbsbehörde (ECA) Strafzahlungen wegen Kartell-Bildung gegen die drei Dax-Unternehme verhängen könnte. Deren Aktien verloren anschließend bis zu 1,9 Prozent.
Die DWN haben bei den betroffenen Unternehmen Stellungnahmen eingeholt.
Daimler schreibt:
"Wie bereits bekannt, hat die EU-Kommission wegen des Verdachts, dass Unternehmen ihr Marktverhalten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit dem Ziel koordiniert haben, die technische Entwicklung und den Innovationswettbewerb auf dem Gebiet der Technologien zur Abgasreinigung für Personenkraftwagen einzuschränken, auch gegen Daimler ein kartellrechtliches Verfahren eingeleitet.
Das Verfahren bezieht sich auf Europa
Es gibt keinen Vorwurf im Hinblick auf Preisabsprachen.
Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet nicht, dass die EU-Kommission eine endgültige Feststellung für eine Zuwiderhandlung getroffen hat, sondern nur, dass sie den Fall vorrangig behandeln wird.
Daimler kooperiert vollumfänglich mit der Behörde und hat einen Kronzeugenantrag gestellt (im Oktober 2017/ Anm. d. Red.)."
VW schreibt:
"Der Volkswagen-Konzern und die jeweiligen Konzernmarken haben vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet und werden dies auch weiterhin tun. Wie schon in der Vergangenheit, werden sich die nächsten Verfahrensschritte im Laufe der Zeit ergeben.
Im Rahmen von der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission die förmliche Prüfung der betroffenen Unternehmen eingeleitet.
Wie in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission erläutert, beschränkt sich der Umfang der Prüfung nunmehr auf das Thema Schadstoffemissionen.
Die Untersuchungen wurden bereits vor einiger Zeit begonnen. Bei der Einleitung einer förmlichen Prüfung handelt es sich um eine übliche Vorgehensweise und einen rein verfahrensrechtlichen Schritt, den Volkswagen so auch erwartet hatte. Bis zum vollumfänglichen Abschluss der Untersuchungen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung."
BMW wollte sich zu der Thematik nicht äußern.