Was als normaler Verbandstag anlässlich des 120. Geburtstages des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB) gedacht war, endete in einem unschönen Nazi-Vergleich und sorgt für Unverständnis bei der EU-Kommission. Anlässlich des Geburtstages hielt der Präsident des GVB, Stephan Götzl, eine Rede, die sich gewaschen hatte. Eine Rede die zwar schon im Vorfeld vorbereitet wurde, aber wie üblich heißt es bei derartigen Reden: „Es gilt das gesprochene Wort“.
Unter anderem ging Stephan Götze während seiner Rede auch auf die neuen Vorschläge der EU-Kommission zur Abwicklung von Pleitebanken ein (hier die geplante Rede). Der GVB vertrete hier nämlich eine „klare Position“, so Goetzl:
„Finger weg von der genossenschaftlichen Institutssicherung. Keine Haftung der deutschen Sparer und Kreditinstitute für die Sanierung von maroden Banken in den europäischen Krisenländern! Eine europäische Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungsfonds darf es nicht geben. Denn diese würde dazu führen, dass Haftung und Verantwortung für geschäftspolitische Entscheidungen weiter voneinander entkoppelt würden. Ordnungspolitisch ist aber das genaue Gegenteil geboten: Eine Kongruenz von Entscheidungsverantwortung und Haftung.“
Er erwarte deshalb Standfestigkeit der Bundesregierung gegen die Pläne der EU-Kommission. „Dieses würde nämlich am Ende bedeuten, dass stabile deutsche Kreditgenossenschaften an der Rettung von europäischen Pleitebanken beteiligt würden – und das lehne ich entschieden ab.“ Darüber hinaus beklagte Götzl zudem, dass zunehmend „nationale Ausgestaltungsspielräume zugunsten einer einheitlichen europäischen Rechtssetzung geopfert.“
Dann wich Götzl jedoch deutlich von seinem Redetext ab. Der Vorschlag der EU-Kommission sei ein „Ermächtigungsgesetz“. „Wir in Deutschland haben schlechte Erfahrungen mit Ermächtigungsgesetzen gehabt“, zitieren ihn die FT und das WSJ.
Eine Stelle seiner Rede, die auf dem vom Verband auf Youtube hochgeladenen Video (zweiminütig) nicht zu sehen ist.
Doch Götzls Worte wurden gehört und schon am Freitag kam die Reaktion der EU-Kommission:
„Reaktion der Europäischen Kommission auf den Vergleich zwischen dem Bankenabwicklungsmechanismus und dem Ermächtigungsgesetz des Nazi-Regimes
Die Europäische Kommission hat keinerlei Absicht auf solche groben historischen Verkürzungen zu antworten und sich an einer wie auch immer gearteten Polemik dieser Art zu beteiligen.
Die Kommission erinnert daran, dass es das Ziel des Vorschlags vom 10. Juli ist, den europäischen Steuerzahler im Falle einer Bankenpleite zu schützen.“
Immerhin war der EU-Kommission ihr eigenes Statement - mit dem sie ja nach eigenen Angaben eigentlich nicht auf den Vergleich antworten wollten - so wichtig, dass es auch ins Englische und ins Französische übersetzt wurde.