Finanzen

Rumänien will Gold zurück ins Land holen: Präsident blockiert Vorhaben wegen EZB

Rumäniens Präsident verweigert die Unterschrift unter ein Gesetz, das die Heimholung der staatlichen Goldreserven ins Land vorsieht. Grund für seine Weigerung ist offenbar die EZB, welche in den vergangenen Monaten ihre Kontrolle über Goldgeschäfte der Nationalbanken ausgeweitet hat.
22.11.2019 15:00
Lesezeit: 1 min
Rumänien will Gold zurück ins Land holen: Präsident blockiert Vorhaben wegen EZB
Rumäniens Präsident Klaus Johannis. (Foto: dpa) Foto: Maurizio Gambarini

Bereits im April hatte Rumäniens Parlament ein Gesetz verabschiedet, dass die Heimholung großer Teile der rumänischen Goldreserven vorsieht. Laut offiziellen Angaben lagern rund 60 Prozent der insgesamt 103,7 Tonnen an rumänischen Goldreserven im Wert von rund 4,5 Milliarden Euro bei der Bank of England in London. Diesen Umstand will das Gesetz vom April nun beenden.

"Das von der Nationalbank Rumäniens im Ausland gelagerte Gold darf 5 Prozent der gesamten Goldreserven nicht überschreiten", zitiert SeeNews aus dem Gesetz. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, dass nichts in der wirtschaftlichen Situation Rumäniens die Beibehaltung einer solchen Goldmenge als Reserve im Ausland mit allen damit verbundenen hohen Kosten und Risiken rechtfertigen würde, sofern die Reserven ordnungsgemäß im Inland gelagert werden können.

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Präsident Johannis steht Gold-Heimholung im Weg

Doch Rumäniens Präsident Klaus Johannis hat das Gesetz noch immer nicht unterzeichnet. Stattdessen hat er es zur erneuten Prüfung an das Parlament zurückgesandt, wie aus einer Stellungnahme auf der Internetseite des Präsidenten hervorgeht. Demnach befürchtet der Präsident, dass das Gesetz möglicherweise nicht mit den europäischen Gesetzen und der Satzung des Eurosystems sowie der Europäischen Zentralbank vereinbar ist. Diese hatte vor einigen Monaten ihre Kontrolle über die Goldgeschäfte der nationalen Mitgliedsbanken ausgebaut.

Johannis zufolge hat die Politik kein Recht dazu, über die Lagerung von Goldreserven zu entscheiden - sei es im Inland oder im Ausland. Dies sei eine Entscheidung, die eng mit der Geldpolitik verbunden sei und daher nur von der Zentralbank unter Berücksichtigung ihrer Satzung entschieden werden dürfe.

Vom Parlament beschlossene Gesetz seien "nicht durch technische oder wirtschaftliche Grundlagen gestützt", sondern politisch motiviert. Zudem könne seine Unterschrift unter das Gesetz zur Heimholung des rumänischen Staatsgoldes einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der die Unabhängigkeit der Zentralbank untergrabe.

Die Rumänische Nationalbank hatte den Präsidenten gewarnt, dass die Europäische Zentralbank erst grünes Licht für die Pläne geben müsse, bevor das Gesetz zur Heimholung des Goldes in Kraft treten kann. Denn zwar ist Rumänien nicht Teil der Eurozone. Doch die Nationalbank des Landes ist Mitglied im Europäischen System der Zentralbanken.

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