Während einer Plenarsitzung am 21. November 2019 hat der Rat der Russischen Föderation (Oberhaus des Parlaments) einen Gesetzentwurf über zusätzliche Bestimmungen für Medien gebilligt. Das Gesetz richtet sich gegen natürliche und juristische Personen, die offiziell als “ausländische Agenten” eingestuft werden sollen.
Einzelpersonen können als ausländische Agenten angesehen werden, wenn sie Informationen an eine unbegrenzte Anzahl von Personen weitergeben, nämlich im Internet, und Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Die Finanzierung umfasst Geld oder Vermögen, das von ausländischen Staaten, deren Regierungsstellen, internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern oder von russischen juristischen Personen, die aus diesen Quellen finanziert werden, erhalten wurde, meldet die Tass.
Das russische Justizministerium wird für die Registrierung von in Russland tätigen Auslandsvertretern zuständig sein und nach Rücksprache mit dem russischen Außenministerium beschließen, welche natürlichen oder juristischen Personen in die Liste aufgenommen werden sollen.
Die Medien werden verpflichtet, alle Veröffentlichungen mit einem Vermerk zu versehen, in dem der Status eines ausländischen Vertreters angegeben ist. Zudem werden sie verpflichtet, eine juristische Rechtsperson in Russland zu gründen, um aktiv zu sein, berichtet die russische Zeitung Yamal Pro.
Die neuen Normen erlauben es der russischen Regierung, Websites ausländischer Agenten oder juristischer Personen zu sperren, falls die von ausländischen Medien veröffentlichten Informationen gegen russische Vorschriften verstoßen.
Doch der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Informationspolitik, Informationstechnologie und Kommunikation, Leonid Levin, meint, dass nicht jedes Medium, das Geld aus dem Ausland erhält, auch automatisch als “ausländischer Agent” eingestuft werden müsse. Wenn ein Medium über Sport, Kultur oder Musik berichtet, sei es unwahrscheinlich, dass es als “ausländischer Agent” eingestuft werde - trotz der Finanzierung aus dem Ausland.
“Wenn es eine ausländische Ressource gibt, die einen Journalisten oder den einen oder anderen Blogger anweist, Material für ihn zu erstellen, und diese Person dieses Material aufbereitet und Geld dafür erhält, gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, ihn als ,ausländischen Agenten’ einzustufen”, zitiert Interfax Levin. In einem derartigen Fall muss der Betroffene mit mindestens einer Geldstrafe von umgerechnet 71.000 Euro rechnen.
Derzeit gelten nach Angaben des russischen Justizministeriums unter anderem Voice of America, Radio Free Europe/ Radio Liberty (RFE/RL) der Tatarisch-Baschkirische Dienst von Radio Liberty (Azatliq Radiosi) und Factograph als “ausländische Agenten”.