Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Cartier Tank oder Santos – welche ist zeitloser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Design-Kenner sehen in der klar reduzierten Tank das zeitlosere Statement, während die vielseitigere...

DWN
Politik
Politik Ehemaliger Topberater des Weißen Hauses: Trump gibt Tech-Milliardären beängstigend viel Macht
22.09.2026

Künstliche Intelligenz könnte die Welt ähnlich tiefgreifend verändern wie einst das Manhattan-Projekt. Doch diesmal liegt die...

DWN
Finanzen
Finanzen Heizkosten steigen 2026: So teuer wird das Heizen
22.09.2026

Für viele Haushalte wird das Heizen 2026 teurer – besonders bei Öl und Holzpellets. Eine neue Prognose zeigt, welche Heizarten stärker...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs springt über 85.000 Dollar. Was hat die Erholung ausgelöst?
22.09.2026

Der Bitcoin-Kurs ist wieder deutlich gestiegen und kletterte über 85.000 Dollar. Bemerkenswert ist der Rebound, da kurz zuvor zwei...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenz: So schützen Unternehmer ihr Privatvermögen
22.09.2026

Gerät die Firma ins Wanken, kann es schnell um mehr gehen als das Unternehmen. Plötzlich stehen auch Haus, Depot und Ersparnisse auf dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes-Benz-Aktie: Arbeitszeit in der Diskussion – Konzern setzt deutsche Werke unter Druck
22.09.2026

Mercedes hält seine deutschen Werke für zu teuer und fordert mehr Arbeit für das gleiche Geld. Um den Druck zu erhöhen, legt der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Quereinstieg wird zum Karrieremodell: Wo Quereinsteiger gefragt sind
22.09.2026

Ein neuer Job, ein anderer Berufsweg, neue Perspektiven: Für immer mehr Menschen in Deutschland ist der Quereinstieg eine attraktive...

DWN
Finanzen
Finanzen Vonovia-Aktie unter Druck: Enteignungsdebatte kehrt zurück
22.09.2026

Die Vonovia-Aktie gerät nach der Berlin-Wahl erneut unter Druck und fällt auf den niedrigsten Stand seit Sommer 2023. Der Wahlsieg der...

DWN
Technologie
Technologie Datendurst: Rechenzentren verschärfen Deutschlands Wasserproblem
22.09.2026

Deutschlands Rechenzentrumskapazitäten sollen bis 2030 massiv wachsen, sich mindestens verdoppeln – und brauchen dafür nicht nur immer...