Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wandert die Industrie ab? Fakten statt Ideologie
13.06.2026

Die Industrie verschwindet nicht über Nacht. Gefährlicher ist, was leiser passiert: Investitionen entstehen anderswo, Produktlinien...

DWN
Finanzen
Finanzen Rechenzentren: Warum Energieaktien zur Nebenwette auf künstliche Intelligenz werden
13.06.2026

Der Energiesektor könnte zu einem der Gewinner beim Bau der Rechenzentren werden, die für künstliche Intelligenz benötigt werden.

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bahn: Familientickets ab 60 Euro – worauf Sie unbedingt achten müssen
13.06.2026

Die Deutsche Bahn bringt ein neues Familienticket zum Festpreis an den Start und verspricht attraktive Konditionen für Reisende. Doch das...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lexus LBX im Test: Hybrid-SUV erinnert an die besten Diesel-Zeiten
13.06.2026

Der Lexus LBX setzt nicht auf reinen Elektroantrieb, sondern auf einen effizienten Hybrid. Im Test überzeugt der kleine SUV mit Verbrauch,...

DWN
Technologie
Technologie Glasfaser-Boom ohne Kunden: Warum die Branche ins Straucheln gerät
13.06.2026

Schnelles Internet gilt als Schlüssel für die digitale Zukunft Deutschlands. Doch während immer mehr Glasfaserkabel verlegt werden,...

DWN
Panorama
Panorama EY-Umfrage: Jobmarkt verunsichert Deutschlands Studierende
13.06.2026

Wer heute studiert, blickt offenbar weniger sorglos auf den Arbeitsmarkt als frühere Jahrgänge. Eine aktuelle Umfrage von EY zeigt...

DWN
Technologie
Technologie KI-Revolution: In einer Branche ist sie schon angekommen
13.06.2026

In der Softwarebranche ist die KI-Revolution nicht mehr Zukunftsmusik. Sie zeigt, wie schnell ein Beruf kippen kann und welche Fragen sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft: Sechs Thesen zur Krisenbewältigung
13.06.2026

Deutschlands Wirtschaft steckt in einer tiefen strukturellen Krise, da das exportgetriebene Wachstumsmodell der letzten Jahrzehnte spürbar...