Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg eskaliert weiter: Wird das Regime in Teheran gestürzt?
21.03.2026

Der Iran-Krieg zwingt die Staaten am Persischen Golf zu einer grundlegenden Neubewertung ihrer Strategie und trifft besonders die...

DWN
Technologie
Technologie Neuer Audi RS5 kombiniert V6-Biturbo mit Elektro-Power
21.03.2026

Audi bringt mit dem neuen RS5 erstmals einen Hochleistungs-Plug-in-Hybrid von Audi Sport. Setzt das Modell neue Maßstäbe für Performance...

DWN
Unternehmen
Unternehmen EuGH kippt Schienenmaut-Deckel: Drohen weniger Züge? Was Sie wissen sollten
21.03.2026

Der Schienenmaut-Deckel steht vor dem Aus – mit weitreichenden Folgen für den Bahnverkehr in Deutschland. Das EuGH-Urteil zwingt die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Payroll, Urlaub, Equal Pay: Diese 5 BAG-Urteile müssen Unternehmen kennen
21.03.2026

Ein Blick auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2024 und 2025 zeigt, wie stark arbeitsgerichtliche Entscheidungen inzwischen...

DWN
Technologie
Technologie Kernenergie: China und Russland bauen Atomkraft weiter aus
21.03.2026

Chinas Ausbau von Kernkraftwerken hält die globale Atomindustrie auf Rekordniveau. Doch außerhalb Chinas stagniert der Markt...

DWN
Politik
Politik S.EU im Gesetzgebungsprozess: Neue EU-Unternehmensform mit 1 Euro Mindestkapital
21.03.2026

Die EU-Kommission plant mit der S.EU eine einheitliche Unternehmensform mit 1 Euro Mindestkapital und schneller Online-Gründung. Wird sie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Pentagon und Anthropic im Konflikt: KI im Militäreinsatz entfacht Debatte
21.03.2026

Der Konflikt zwischen dem KI-Unternehmen Anthropic und dem Pentagon zeigt, wie eng Technologieunternehmen inzwischen in militärische...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Der Bosch-Dominoeffekt: Wie Deutschland seine Industrie verliert
21.03.2026

Was bei Bosch in Waiblingen beginnt, endet in einer existenziellen Zerreißprobe für den gesamten Industriestandort. Wir erleben gerade...