Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Warum Deon Markets in der Krypto-Landschaft herausragt

In der dynamischen Welt der Kryptowährungen hebt sich Deon Markets deutlich ab. Diese Plattform bietet mehr als nur den Handel mit...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Seltene Erden: Pekings Exportstopp wird zur Warnung für Deutschland
07.07.2026

China zieht im Rohstoffkrieg die Schraube an: Seltene Erden, die für Halbleiter, Medizintechnik, Rüstung und grüne Technologien...

DWN
Politik
Politik Trump setzt Nato unter Druck
07.07.2026

Donald Trump sorgt beim Nato-Gipfel in Ankara erneut für Spannungen und stellt die Loyalität europäischer Verbündeter infrage. Während...

DWN
Politik
Politik Gericht verurteilt Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fußfessel
07.07.2026

Nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl fällt ein Schuldspruch: Für Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen ist das eine...

DWN
Politik
Politik Leere Kassen: Kommunen ziehen vor das Kanzleramt
07.07.2026

Deutschlands Kommunen schlagen Alarm: Milliardenlöcher in den Haushalten bedrohen immer mehr Städte und Gemeinden. Die Verantwortlichen...

DWN
Technologie
Technologie Das Aus für die Wärmepumpenförderung
07.07.2026

Die Bundesregierung will Milliarden sparen und kürzt dafür die Förderung klimafreundlicher Heizungen. Für Hausbesitzer könnte der...

DWN
Technologie
Technologie Cybersicherheitsgesetz: Der Staat rüstet auf – der Mittelstand bleibt verwundbar
07.07.2026

Der Staat rüstet auf – doch im digitalen Ernstfall bleibt Ihr Unternehmen auf sich allein gestellt. Zwar will die Bundesregierung...

DWN
Technologie
Technologie Fusionsreaktor: Münchner Start-up sammelt 411 Millionen Euro ein
07.07.2026

Die Fusionsenergie galt lange als Zukunftsmusik – jetzt fließen Hunderte Millionen Euro in ein deutsches Start-up mit großen Plänen....

DWN
Finanzen
Finanzen Samsung überrascht mit Rekordgewinn – doch die Aktie fällt erstmal
07.07.2026

Samsung erzielt den höchsten Quartalsgewinn seiner Geschichte – doch statt Jubel folgt ein heftiger Kursrutsch. Der Fall zeigt, warum...