Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Uvex: Wie der Skibrillen-Hersteller von den Olympischen Winterspielen profitiert
13.02.2026

Bei den Olympischen Winterspielen 2026 ist Uvex auf den Pisten und im Eiskanal allgegenwärtig. Athleten wie Skispringer und...

DWN
Politik
Politik Kakaopreis unter Druck: Schwache Nachfrage und wachsende Lagerbestände belasten den Markt
13.02.2026

Der Kakaopreis ist auf den tiefsten Stand seit mehr als zwei Jahren gefallen, weil steigende Produktion und schwächere Nachfrage den...

DWN
Politik
Politik Klimawandel: Umweltminister kritisiert US-Pläne zur Lockerung von Klimaregeln
13.02.2026

Die US-Umweltbehörde will eine zentrale Regel zur Regulierung von Treibhausgasen aufheben. Bundesumweltminister Schneider nennt das...

DWN
Politik
Politik Bürokratie-Debatte der EU: Von der Leyen kritisiert nationale Auflagen
13.02.2026

Der Streit über Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit in der EU verschärft sich, nachdem Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten in die...

DWN
Finanzen
Finanzen Pfandbriefbank-Aktie stürzt auf Rekordtief: Immobilienkrise belastet länger als erwartet
13.02.2026

Die Deutsche Pfandbriefbank (pbb) findet keinen Boden. Trotz des teuren Rückzugs aus dem US-Markt zwingt die schleppende Erholung der...

DWN
Politik
Politik NATO-Einsatz über Island: Deutsche Eurofighter starten zur Arktis-Mission
13.02.2026

Deutschland verstärkt seine Präsenz im hohen Norden. Wie Verteidigungsminister Boris Pistorius auf der Münchner Sicherheitskonferenz...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wirtschaftsstandort Deutschland: Wie Zukunftspessimismus die Wirtschaft bremst
13.02.2026

Ein düsterer Blick in die Zukunft und eine zunehmende gesellschaftliche Spaltung belasten den Standort Deutschland immer stärker. Laut...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Maschinenbau-Jobs in Gefahr: Deutscher Anlagenbau baut 22.000 Stellen ab
13.02.2026

Die anhaltende Konjunkturflaute hinterlässt tiefe Spuren auf dem Arbeitsmarkt der deutschen Schlüsselindustrie. Im Jahr 2025 ist die Zahl...