Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Steuerfalle Online-Slots: Wie die 5,3-Prozent-Abgabe Spieler in den Schwarzmarkt treibt

Seit Mitte 2021 besteuert Deutschland virtuelle Automatenspiele auf den Einsatz statt auf den Gewinn. Ökonomen warnen, dass dieses Modell...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: SpaceX fällt zum ersten Mal seit dem Börsengang, während die CME Group ihren CEO verliert
17.06.2026

Ein turbulenter Handelstag an der Wall Street bringt unerwartete Wendungen für Anleger.

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Aktie vorm Dauerabsturz? Autokonzern existenzgefährdet - VW-Bosse schlagen Alarm
17.06.2026

Hiobsbotschaft vor der Hauptversammlung: Bei Volkswagen bewertet das Top-Management die Lage des Autokonzerns als schlecht – und zwar...

DWN
Panorama
Panorama Fußball-WM 2026: Welche Mannschaft bei der Weltmeisterschaft am meisten wert ist
17.06.2026

Die teuersten Teams bei der Fußball-WM 2026 kommen überwiegend aus Europa. Doch die Marktwerte zeigen vor allem eines: Geld erhöht die...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed-Zinsentscheid: Warsh ignoriert Trump - US-Notenbank lässt Leitzins unverändert
17.06.2026

Zum vierten Mal im laufenden Jahr bleibt der US-Leitzins unverändert. Das dürfte vor allem US-Präsident Trump ärgern, der mit dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Baumarktkette Hellweg meldet Insolvenz an: 2900 Mitarbeiter betroffen
17.06.2026

Hellweg meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an: Alle Filialen und der Online-Shop des Dortmunder Unternehmens bleiben vorerst geöffnet....

DWN
Politik
Politik „Jagd auf Migranten“: ZDF streicht falsche Musk-Anmoderation aus Mediathek
17.06.2026

Das ZDF wirft Elon Musk vor, die Ausschreitungen in Belfast befeuert zu haben. Dieser wehrt sich daraufhin juristisch. Der...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed-Zinsentscheid könnte dramatischen Wandel auslösen: Stehen wir an der Schwelle zu einer neuen Ära?
17.06.2026

Mit Kevin Warsh steht ein neuer Chef an der Spitze der US-Notenbank, der mit jahrzehntealten Traditionen brechen könnte. Seine Pläne für...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Drohnenmarkt Polen führt, doch die eigene Industrie wächst erst
17.06.2026

Polen ist der größte Drohnenexporteur Europas. In diesem Jahr könnte der Export von Drohnen aus Polen die Marke von einer Milliarde Euro...