Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Micron Technology-Aktie: Speicherchips als Schlüsselfaktor im Halbleitermarkt
08.02.2026

Der KI-Boom treibt die Nachfrage nach Halbleitern weit über klassische Prozessoren hinaus und rückt Speicherchips ins Zentrum der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Margrethe Vestager warnt: Drei Faktoren bremsen den grundlegenden Wandel Europas
08.02.2026

Europas Wettbewerbsfähigkeit steht unter wachsendem geopolitischem Druck, während zentrale EU-Reformen stocken. Welche Blockaden hindern...

DWN
Finanzen
Finanzen Vom Möglichen und Wahrscheinlichen
08.02.2026

Zwischen all den möglichen Zukunftsszenarien – Crash, Boom oder Stillstand – verliert man schnell den Überblick. Doch für Investoren...

DWN
Finanzen
Finanzen Passive Aktienfonds: Diese beliebte Anlageform kann den Aktienmarkt bedrohen
08.02.2026

Passive Aktienfonds dominieren zunehmend die Kapitalströme und könnten damit genau die Preisfindung schwächen, auf der effiziente...

DWN
Finanzen
Finanzen Harvard-Ökonom Furman warnt vor Marktverwerfung: Platzt die KI-Blase, droht eine neue Finanzkrise
08.02.2026

Jason Furman hat im Weißen Haus bereits zwei große Spekulationsblasen aus nächster Nähe erlebt. Nun warnt der Harvard-Ökonom vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Walmart-Aktie: Marktkapitalisierung bei über einer Billion Dollar – Umschichtung vom Tech-Sektor
08.02.2026

Die Walmart-Aktie erreicht eine Marktkapitalisierung von einer Billion US-Dollar und setzt damit ein Signal an den Aktienmärkten. Welche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Suzuki GSX-8R im Test: Gewinner und Opfer der Plattformökonomie
08.02.2026

Die Suzuki GSX-8R präsentiert sich als zugänglicher, vielseitiger und unkomplizierter Sporttourer. Technisch eng verwandt mit der V-Strom...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Top-Ökonom warnt: Wie die US-Außenpolitik Europas Wirtschaft belastet
07.02.2026

Die Europäische Union steht unter geopolitischem Druck, während wirtschaftliche Unsicherheit und geldpolitische Erwartungen neu justiert...