Deutschland

Münchner Gericht: Klickarbeit ist keine richtige Arbeit

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wird immer größer. Dazu gehört die Klickarbeit, wo Mitarbeiter auf Internetplattformen Mikrojobs annehmen. Jetzt gibt es ein erstes wichtiges Urteil dazu.
06.12.2019 16:00
Lesezeit: 1 min

Die SPD formiert sich mit einer neuen Führungsspitze, die sich auf die alten Werte der Sozialdemokratie besinnt: „Ich will, dass jeder Mensch von seiner Hände Arbeit leben kann“, sagte die designierte Vorsitzende der Partei, Saskia Esken, bei ihrer Antrittsrede. "Der Niedriglohnsektor muss ausgetrocknet werden - unter anderem durch einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro", erklärte Esken.

Doch dürfte es nicht ganz so einfach werden, diese politische Forderung umzusetzen. Denn in einem wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors, der sogenannten Klickarbeit („Crowdwork“), haben die Internetplattformen, die solche Mitarbeiter in Mikrojobs beschäftigen, gerade vor dem Münchner Landesarbeitsgericht einen Erfolg davongetragen.

So haben die Richter entschieden, dass die Klickarbeiter keine Angestellten im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind. Die Begründung: Die Mikro-Jobber seien nicht verpflichtet, die Aufträge zu übernehmen. Ein 52jähriger Klickarbeiter hatte geklagt, der unter anderem Fotos von Tankstellen und Märkten aufgenommen hatte.

Damit verdiente er mit 20 Stunden pro Woche rund 1.800 Euro pro Monat. Als die Plattform, die ihm den Auftrag vermittelt hatte, ihm die Arbeit kündigen wollte, zog er vor Gericht. Seiner Meinung nach bestand zwischen ihm unter der Onlineplattform ein Arbeitsverhältnis und nicht nur eine Auftragsbeziehung. Die Internetfirma hatte dies komplett anders gesehen.

Hintergrund: Crowdworker übernehmen über Apps und Internetplattformen kleine Jobs für Firmen und bieten ihre Dienste über das Internet an. Wenn sie sich für eine Order entschieden haben, müssen sie die Aufgabe innerhalb der kürzesten Zeit nach bestimmten Vorgaben erledigen. Dieser Niedriglohnsektor ist in der jüngsten Vergangenheit immer größer geworden und beschäftigt somit jetzt auch die Arbeitsgerichte – und zwar, dass auch die Politik verstärkt darauf reagieren muss.

Die IG Metall zeigte sich enttäuscht, berichtet der Fachdienst „Heise“: „Aus unserer Sicht gibt es klare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, den wir in dieser Auseinandersetzung unterstützen, als Arbeitnehmer einzustufen ist“, sagte die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Christiane Benner. Dazu zählten als Kriterien, inwieweit der Crowdworker vom Auftraggeber persönlich wirtschaftlich abhängig sei, ob er in den Betriebsablauf eingebunden sei und weisungsgebunden arbeite. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesarbeitsgericht gehen“, so Benner.

Und dieser Weg steht der Arbeitnehmervertretung nach wie vor grundsätzlich offen. Denn die Angelegenheit ist aus der Sicht Richter in München von grundsätzlicher Bedeutung. „Außerdem ist noch die Frage offen, ob durch das Anklicken eines Auftrages auf der App ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen ist“, erklärten die Richter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Zufall mit System: Die entscheidende Rolle von RNGs im Gaming

Viel mehr als Würfel-Glück: Erfahre, wie Zufallsgeneratoren von Slot-Klassikern bis hin zu KI-Welten für Fairness, Immersion und echten...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Außenhandel gewinnt trotz Iran-Unsicherheit an Fahrt
09.06.2026

Chinas Exporte legen erneut kräftig zu. Der Außenhandel bleibt eine zentrale Stütze der Wirtschaft – und verschärft zugleich...

DWN
Politik
Politik EU plant Einreiseverbot für russische Ukraine-Kämpfer
09.06.2026

Ursula von der Leyen will mit neuen Sanktionen den Druck auf Russland weiter erhöhen. Diesmal rücken auch Soldaten in den Fokus – und...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX & Co: Warum sie trotz Kurswachstum nicht jetzt einsteigen sollten
09.06.2026

Das Ende einer neunwöchigen Aufwärtsbewegung der Indizes und die schlechteste Woche für Bitcoin seit 2022.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Chefs, Stress und Traurigkeit: Wie unglücklich wir bei der Arbeit sind – und welche Lösungen es gibt
09.06.2026

Viele Beschäftigte sind der Meinung, jederzeit einen neuen Job finden zu können. Trotzdem wechseln nur wenige ihren Arbeitgeber, obwohl...

DWN
Politik
Politik Irland gerät wegen Russland-Exporten unter Druck
09.06.2026

Ein irisches Werk liefert offenbar Aluminiumoxid an einen russischen Konzern, dessen Produkte laut Recherchen in der Rüstungsindustrie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Entlassungswelle: Kurz und schmerzhaft – wie Kündigungen in Deutschland ablaufen
09.06.2026

Kündigungen in Deutschland nehmen stark zu und viele Arbeitnehmer trifft eine Entlassung überraschend, schnell und oft ohne Abfindung....

DWN
Technologie
Technologie Deutschland ist erstmals seit 2023 Netto-Exporteur von Strom
09.06.2026

Lange galt Deutschland als Stromimporteur, jetzt kippt die Bilanz überraschend wieder ins Plus. Vor allem die Windkraft sorgt für einen...

DWN
Finanzen
Finanzen Fußball-Weltmeisterschaft: Fünf Aktien, die von der Fußball-Euphorie profitieren könnten
09.06.2026

Und was sagen die Analysten zu diesen Aktien? Was sollte man halten, was kaufen, was verkaufen?