Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Micron führt Chip-Rallye an, während Wall Street leicht zulegt
01.10.2026

Überraschende Impulse an der Wall Street – Erfahren Sie, welche Kräfte den Markt heute bewegten.

DWN
Politik
Politik Frankreichs Schüler rebellieren: Knapp 2.000 Festnahmen bei Schulprotesten in Frankreich
01.10.2026

Seit Tagen demonstrieren Schüler an Frankreichs Gymnasien gegen kaputte Gebäude, zu wenig Lehrer und angekündigte Sparmaßnahmen in der...

DWN
Politik
Politik Innenministerkonferenz ändert Regeln: Bundesländer wollen mit Mehrheit gegen AfD entscheiden
01.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) verabschiedet sich vom Einstimmigkeitsprinzip, um zukünftig "Blockaden" zu verhindern. Aus Angst vor der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Autozulieferer vorm Aus: Bohai-Automotive schließt Werk in Sachsen-Anhalt
01.10.2026

Erst nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kommt die offizielle Nachricht: Der ostdeutsche Autozulieferer Bohai-Automotive schließt sein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutscher Tierhandelsriese Fressnapf legt Pläne offen: Schnelles Wachstum in Polen
01.10.2026

Polen gehört zu den wichtigsten Märkten der Fressnapf-Gruppe, dem europäischen Marktführer im Zoofachhandel. Die zum Konzern gehörende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Der schrumpfende Riese: Warum Deutschlands Arbeitsmarkt vor einer historischen Trendwende steht
01.10.2026

Der deutsche Arbeitsmarkt galt über Jahre hinweg als Fels in der Brandung. Trotz globaler Krisen, geopolitischer Verwerfungen und einer...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Softwaretochter Cariad vor massivem Stellenabbau
01.10.2026

Volkswagen stellt seine Softwarestrategie weiter auf den Prüfstand. Bei Cariad droht ein neuer Stellenabbau, während Investitionen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota Corolla Cross im Test: Der Hybrid, der an einen Diesel erinnert
01.10.2026

Der Toyota Corolla Cross verbindet Hybridtechnik mit viel Komfort und erstaunlich niedrigem Verbrauch. In der getesteten GR-Sport-Version...