Finanzen

Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, sollte einige wichtige Regeln beachten.
14.01.2020 17:04
Aktualisiert: 14.01.2020 17:04
Lesezeit: 1 min
Kleinunternehmer: Wer die Umsatzsteuer sparen will, muss einige Regeln beachten
Als Kleinunternehmer sind einige Regeln zu beachten. (Foto: dpa)

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird die Umsatzsteuer von jenen Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Allerdings sind einige Regeln zu beachten, um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Wer beispielsweise ein Kleinunternehmen im September 2019 gründet und bis zum Jahresende mit einem Umsatz von 12.000 Euro rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen. Denn hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Betroffene im Jahr 36.000 Euro verdient hätte. Somit ist bei der Kleinunternehmerregelung die Hochrechnung auf das Jahr entscheidend.

Im Zusammenhang mit Geschäftskunden ist folgendes Problem zu berücksichtigen: Wenn ein Kleinunternehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung einem Geschäftskunden anbietet, könnte der Kleinunternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmern erleiden, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können. Für den Geschäftskunden ist der Nettopreis entscheidend. Der Geschäftskunde bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Im Einzelfall bedeutet dies: Ein Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, bietet seinem Geschäftskunden ein Produkt oder eine Dienstleistung von 200 Euro (ohne Umsatzwertsteuer an). Ein anderer Unternehmer bietet dem selben Geschäftskunden eine Dienstleistung von 200 Euro an, wovon 31,93 Euro auf die Umsatzwertsteuer entfallen. Damit ergibt sich für den Geschäftskunden ein Nettopreis von 168,07 Euro. Die restlichen 31,93 Euro bekommt der Geschäftskunde zurück vom Finanzamt, berichtet das Magazin Impulse. Aus Sicht des Geschäftskunden ist das Angebot des Kleinunternehmers, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, somit teurer.

Kleinunternehmer sollten auch beachten, dass die Kleinunternehmerregelung personengebunden ist. Es ist nicht möglich mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen, die Umsätze pro Gewerbe unter 22.000 Euro zu halten, um dann pro Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Bei der Ausstellung von Rechnungen ist stets darauf zu achten, einen Hinweis im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung zu verfassen. Die Pflichtangaben gehen aus dem § 14 Abs. 4 UStG hervor. Die IHK Bonn fügt hinzu: “Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er dies doch, schuldet er die (unberechtigt) ausgewiesene Umsatzsteuer.”

Letztlich ist eine möglichst genaue Schätzung des Jahresumsatzes wichtig. Wenn ein Unternehmer im Jahr 2017 weniger Umsatz als 17.500 Euro erzielt hat, und im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will, wird das nicht möglich sein. “Wenn man sich gegen die Regelung entscheidet, muss man fünf Jahre warten, um sie wieder zu beanspruchen. Man kann nicht jedes Jahr neu entscheiden, wie es einem passt”, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands für Gründer und Selbstständige, gegenüber Impulse.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Ölpreis aktuell: Nach Trump-Äußerungen notiert der Brent-Ölpreis bei 110 US-Dollar
19.05.2026

Nach jüngsten Aussagen von US-Präsident Donald Trump geben die Ölpreise leicht nach. Der WTI-Ölpreis notiert am Dienstagmorgen im...

DWN
Finanzen
Finanzen Aixtron-Aktie steigt nach KI-Auftrag wieder Richtung Mehrjahreshoch
19.05.2026

Mit einem neuen Auftrag aus der KI-Branche rückt die Aixtron-Aktie wieder in Richtung Mehrjahreshoch. Die Nachfrage nach Technologien für...

DWN
Finanzen
Finanzen Hornbach-Aktie: Vorsichtige Prognose belastet SDAX-Wert
19.05.2026

Die Hornbach-Aktie steht am Dienstagmorgen unter Druck: Trotz eines soliden Starts ins neue Geschäftsjahr blickt der Baumarkt- und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Auswertung zeigt: Tausende Tankstellen verstoßen gegen 12-Uhr-Regel
19.05.2026

Die neue 12-Uhr-Regel sollte Verbrauchern mehr Transparenz bei Spritpreisen verschaffen. Doch nun sorgt eine Untersuchung für...

DWN
Politik
Politik Putin in China: Xi stärkt Allianz mit Russland
19.05.2026

China empfängt innerhalb weniger Tage die Präsidenten der USA und Russlands. Während Putin und Xi ihre strategische Partnerschaft...

DWN
Finanzen
Finanzen Neue E-Auto-Förderung 2026 startet: Was Autofahrer zur E-Auto-Prämie jetzt wissen müssen
19.05.2026

Mit der neuen E-Auto-Förderung will die Bundesregierung Elektromobilität attraktiver machen. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rabattaktionen im Einzelhandel: Warum eBooks trotz Krise boomen – und wie Sie persönlich davon profitieren
19.05.2026

Steigende Preise, verunsicherte Verbraucher und schwache Konsumdaten setzen den Handel unter Druck. Gleichzeitig werben Anbieter mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Chip-Aktien feiern den KI-Rausch, doch Strategen warnen vor dem Absturz
19.05.2026

Chip-Aktien gehören zu den großen Gewinnern des KI-Booms, ihre Kurse sind in diesem Jahr um mehr als 70 Prozent gestiegen. Doch zwei...