Ein Mitarbeiter der Gemeinde Stelle (Landkreis Harburg) soll dem NDR 1 zufolge auf Facebook gezielt Hundehalter, die ihre Tiere nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, ausspioniert haben. Zu diesem Zweck trat er einer Facebook-Gruppe von Hundehaltern bei.
“Auch P.K. (Mitarbeiter der Gemeinde Stelle, Anm. d. Red.) meldete sich als angeblicher Hundehalter dort an - um dann die Daten der Mitglieder abzugreifen und damit zu kontrollieren, ob sie ihre Hundesteuern zahlen und ihre Tiere auch im Niedersächsischen Hunderegister angemeldet haben. Kurz darauf bekamen mehrere Gruppenmitglieder Post von der Gemeinde”, so die Kreiszeitung Wochenblatt.
Nach der Aktion sollen die betroffenen Hundehalter Schreiben von der Gemeinde erhalten haben, in dem sie aufgefordert wurden, ihre Hunde anzumelden. Noch ist unklar, ob der Mitarbeiter der Gemeinde Stelle eigenmächtig handelte, oder aber eine Dienstanweisung erhalten hatte. Das Landesamt für Datenschutz teilte nach der Enthüllung des Falles mit, dass ein Verfahren gegen die Gemeinde eingeleitet werden soll. Der aktuelle Stand der Dinge ist unbekannt.
Die Hundesteuer gehört zu den kuriosesten örtlichen Steuern in Deutschland. Die Hundesteuer kann jede Gemeinde und jede Stadt auf einen anderen Betrag festsetzen. Deshalb gibt es zwischen den Kommunen erhebliche Unterschiede.
In den vergangenen Jahren sind die kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer stetig gestiegen. Viele Gemeinden sind dazu übergegangen, die Hundesteuer massiv anzuheben.
Beispielsweise erhöhte die Stadt Leimen die Steuer für Kampfhunde (Listenhunde) von 96 auf 600 Euro pro Jahr, berichtet der SWR.
Der NDR berichtet, dass Hundehalter in Emden besonders erbost seien, weil die Gemeinde die Hundesteuer von 80 auf 100 Euro erhöhen möchte.
Das Bundesfinanzministerium teilt mit: “Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält (Beschluss des BVerwG vom 25.04.2013 - 9 B 41/12 -). Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Örtlich ist eine Aufwandsteuer dann, wenn sie an örtliche Gegebenheiten, vor allem die Belegenheit einer Sache oder einen Vorgang im Gemeindegebiet, anknüpft und es wegen der Begrenztheit der unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle kommen kann. Es kommt also nicht auf den jeweiligen tatsächlichen Aufenthaltsort des Hundes an, sondern darauf, wo er in den Haushalt aufgenommen und damit der Aufwand im steuerrechtlichen Sinn betrieben wird. Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.”