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Berliner Polizisten dürfen ihre „extremistischen“ Kollegen künftig anonym melden

Polizeibeamte in Berlin sollen ihre „extremistischen“ Kollegen künftig anonym melden dürfen. Ein Extremismus-Beauftragter soll möglichen verfassungsfeindlichen Umtrieben entgegenwirken. Eine Frage sei erlaubt: Nach welchen Maßstäben darf ein Kollege den anderen Kollegen als „Extremist“ einstufen?
31.07.2020 22:02
Aktualisiert: 31.07.2020 22:02
Lesezeit: 1 min
Berliner Polizisten dürfen ihre „extremistischen“ Kollegen künftig anonym melden
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. (Foto: dpa) Foto: Silas Stein

Bei der Hauptstadt-Polizei soll künftig ein Extremismusbeauftragter möglichen verfassungsfeindlichen Umtrieben entgegenwirken. Zudem könnten anonym Hinweise auf solche Entwicklungen gegeben werden, sagte der Sprecher von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Freitag. Damit wurde ein Bericht des Spiegels bestätigt. Demnach bereitet der Senator einen Elfpunkteplan zur Bekämpfung extremistischer Tendenzen in der Polizei vor. Das Vorhaben solle am Mittwoch vorgestellt werden, kündigte Sprecher Martin Pallgen an.

„Nach SPIEGEL-Informationen sollen Beamte künftig anonym Extremismus-Verdachtsfälle in den eigenen Reihen melden können“, so der Spiegel.

Laut Bericht sollen Verdachtsfälle nach einem Ampelsystem mit fünf Stufen kategorisiert werden. Bei Rot und Orange drohe der Rauswurf. Bei Neueinstellungen solle der Verfassungsschutz eingebunden werden, um die Zuverlässigkeit der angehenden Polizisten zu überprüfen. Im Dienst solle die Überprüfung regelmäßig wiederholt werden.

Jeder einzelne rechtsextreme Vorfall bedrohe die Integrität der Kolleginnen und Kollegen, die es ernst meinen mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sagte Geisel dem Spiegel. „Die Polizei muss über jeden Zweifel erhaben sein, weil sie in besonderer Weise unseren Rechtsstaat repräsentiert und das Gewaltmonopol innehat.“

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins laufen derzeit 33 Verfahren gegen Berliner Polizisten wegen politisch motivierter Dienstvergehen, meist gehe es um mutmaßlich rechtsextreme oder rassistische Vorfälle.

In Berlin soll zudem ein Gesetz verabschiedet werden, wonach ein „Beauftragter für die Polizei Berlin“ alle schutzbedürftigen Daten von Polizeibeamten, gegen die Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen, einholen darf. Dazu gehören unter anderem Daten zur Weltanschauung, zum Sexualleben und zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Die DSGVO wird faktisch außer Kraft gesetzt.

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