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Initiative "Corona-Ausschuss" macht den Weg frei für hohe Schadensersatz-Ansprüche gegen die Bundesregierung

Die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sind gerade für kleine und mittlere Betriebe eine Belastung. Ob und wieweit die Maßnahmen verhältnismäßig sind, möchte die Initiative „Corona-Ausschuss“ klären. Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sprachen mit einem ihrer Mitbegründer, dem Rechtsanwalt Reiner Fuellmich.
19.08.2020 09:00
Lesezeit: 3 min
Initiative "Corona-Ausschuss" macht den Weg frei für hohe Schadensersatz-Ansprüche gegen die Bundesregierung
Leere Ränge bei einem Fußballspiel. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Sie sind Mitbegründer einer Initiative, die sich "Corona-Ausschuss" nennt. Was hat man darunter zu verstehen, und was bezwecken Sie?

Reiner Fuellmich: Der Corona-Ausschuss ist nur dafür da, Licht ins Dunkel zu bringen und durch Befragung so vieler Fachleute und Betroffener wie möglich festzustellen, wie gefährlich das Virus und wie zuverlässig der PCR-Test wirklich ist. Diese Informationen benötigen wir, um sie zu den gesundheitlichen - psychischen wie physischen -, vor allem aber auch wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Maßnahmen ins Verhältnis zu setzen.

Mehr kann der Ausschuss nicht leisten, und er will es auch nicht. Nun bin ich aber ja auch ein auf Haftungsrecht spezialisierter Anwalt, und unter anderem Mitglied in der Interessengemeinschaft A-DuR (Aktion Demokratie und Rechtsstaat). Und in dieser Funktion kann ich mit den in der Stiftung gewonnenen Erkenntnissen nicht einfach dasitzen und nichts machen. Vielmehr - ich warte morgen und übermorgen noch ab - habe ich jetzt schon so viel an Infos, dass ich sagen kann, dass alles für ein schuldhaft fehlerhaftes Verhalten der Bundes- und Landesregierungen spricht, und nichts dagegen: Wieso hat man sich einseitig auf die Informationen von Prof. Drosten verlassen und nicht die andere Seite gehört? Wieso hat man nicht spätestens nach 14 Tagen nach Beginn des Lockdowns nachgesehen, ob die Gefährdungslage wirklich besteht, und - falls ja – ob es keine Alternativen dazu gibt?

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Bedeutet dieses aus Ihrer Sicht schuldhaft fehlerhafte Verhalten, dass Sie Schadensersatzansprüche stellen werden?

Reiner Fuellmich: Schadensersatzansprüche macht die Stiftung nicht geltend, sondern das werden die Anwälte aus der Gruppierung A-DuR tun. Auch dort gibt es aber Mitglieder, die entweder keine Anwälte sind (sondern Rechtsprofessoren oder Journalistik- beziehungsweise Medienprofessoren oder Justizmitarbeiter), oder schlicht nichts mit Corona zu tun haben wollen. Diese Interessengemeinschaft A-DuR verfolgt - vollkommen unabhängig von der Stiftung und vollkommen unabhängig von Corona - das Ziel, Waffengleichheit in Zivilrechtsstreiten mit strukturellem Ungleichgewicht herzustellen (nicht: wiederherzustellen, denn die gab es nie in der deutschen Gerichtsbarkeit).

Fälle mit strukturellem Ungleichgewicht sind solche zwischen Verbrauchern/Anlegern/kleinen und mittleren Unternehmern einerseits und betrügenden Konzerne wie Deutsche Bank, VW, Wirecard, Kühne & Nagel andererseits. Um diese Waffengleichheit herzustellen, plädiert A-DuR unter anderem für die Einführung echter Sammelklagen im Sinne der amerikanischen "class action" (Sammelklagen) und die Einführung eines echten, sanktionsbewährten Beweisrechts im Sinne der sogenannten "discovery" (gerichtlich angeordnete Vorlage von Beweismitteln - Anm. d. Red.), aber auch eines Bundesverfahrensgerichts, das außerhalb des Instanzenzugs (Landgericht, Oberlandesgericht, BGH) steht und nur für gröbste Gehörsverletzungen (wenn ein Prozessbeiligter nicht vom Gericht angehört wird - Anm. d. R.) da ist.

Was Corona anbelangt: Dies ist nun der größte denkbare Massenschaden, und wenn sich bewahrheitet, was fast schon unübersehbar ist, und der Test für Diagnosezwecke ungeeignet ist, wäre das der ideale Sammelklagen-Produkthaftungsfall. Für die Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine Anwaltsgruppe zuständig, die sich zusammensetzt aus Mitgliedern von A-DuR, aber auch US-Kollegen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wen werden Sie in Haftung nehmen?

Reiner Fuellmich: Letzten Endes wird der Staat haften müssen - und damit der Steuerzahler.

Das klingt alles andere als verlockend. Lässt man aber all die kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die schuldhaft fehlerhaften Maßnahmen ins Gras beißen, k.o. gehen, ist der Schaden wesentlich größer, denn es wird dann unübersehbare Steuerausfälle und die langfristige Zahlung von Sozialleistungen geben müssen.

Jedoch: der politische Druck darf nicht nur soweit reichen, dass Schadensersatz geleistet wird, sondern gleichzeitig müssen die Maßnahmen sofort beendet werden. Denn solange die Maskenträger herumlaufen, wird niemand so recht Lust haben, ins Theater, das Kino oder das Restaurant zu gehen, und solange die herbeigeredete zweite, dritte und vierte Welle durch die Medien schwappt, wird kein Unternehmen irgendwie vernünftig investieren, da die zukünftige Unsicherheit zu groß ist.

Das heißt: Es geht nicht einfach um eine juristische Lösung betreffend Schadensersatz, sondern es geht um eine politische Gesamtlösung, die gleichzeitig die Maßnahmen beendet. Möglicherweise kommt man über einen Berater von Jens Spahn ins Gespräch, den wir noch hören werden, um das Schlimmste noch verhindern zu können.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Angel Merkel hat gesagt, dass es keine Rückkehr zur Normalität geben wird, bevor ein Impfstoff entwickelt ist. Droht uns eine Zwangsimpfung?

Reiner Fuellmich: Ein Impfstoff existiert ja noch nicht. Und was immer da jetzt übers Knie gebrochen wird, kann nur höchst gefährlich sein, abgesehen davon, dass man in einen solchen medizinischen Eingriff einwilligen muss. Eine solche Einwilligung ist nur wirksam, wenn man vorher vernünftig aufgeklärt wird. Dazu gehört dann aber auch, dass die Menschen wissen, dass im Falle einer RNA- oder DNA-Impfung mit ihnen ein genetisches Experiment durchgeführt wird, was so noch nie versucht worden ist. Impfzwang unter diesen Umständen wäre eine mindestens bedingt vorsätzliche Körperverletzung.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wäre eine Zwangsimpfung durch die Hintertür denkbar? Etwa, indem nur Geimpfte reisen oder gewisse Berufe ausüben dürfen?

Reiner Fuellmich: Wenn es auf legale Weise keine Impfpflicht geben kann, dann wären meiner Ansicht nach Zugangsbeschränkungen ebenfalls illegal. Das bespreche ich aber noch mit den Kollegen.

*******

Info zur Person: Reiner Fuellmich arbeitet seit 26 Jahren in Deutschland und Kalifornien als Rechtsanwalt und hat sich auf Haftungsrecht, Bank- und Börsenrecht, Internationales Privatrecht und Medizinrecht spezialisiert. Zusammen mit seiner Berliner Kollegin Viviane Fischer hat er den "Corona- Ausschuss" corona-ausschuss.de/ ins Leben gerufen.

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