Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Trump will Wähler mit Geld locken: „Einfach nur peinlich“
08.10.2026

Donald Trump verspricht jedem erwachsenen Amerikaner rund 4.450 Euro, wenn die Republikaner die Kongresswahlen gewinnen. Doch ausgerechnet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Iran-Krieg bremst Deutschland weniger als erwartet
08.10.2026

Deutschlands Wirtschaft kommt trotz Iran-Krieg und hoher Energiepreise überraschend glimpflich davon. Doch der Aufschwung steht auf...

DWN
Finanzen
Finanzen Schufa schlägt Alarm: Millionen Verbraucher kämpfen mit Zahlungsproblemen
08.10.2026

Die hohen Preise setzen immer mehr Verbraucher finanziell unter Druck: 2025 stieg der Anteil der Menschen mit Zahlungsstörungen auf 8,1...

DWN
Immobilien
Immobilien BEG-Reform: Wärmepumpen-Förderung sinkt ab 2027 weiter
08.10.2026

Die Wärmepumpen-Förderung sinkt ab 2027 weiter: Wer zu spät beantragt oder falsch plant, dem könnten Tausende Euro Zuschuss durch die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Verpackungsverordnung: Neue Bürokratie macht Exporte unrentabel
08.10.2026

Ein paar Kartons, wenige Gramm Plastik und plötzlich Hunderte Meldepflichten: Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt kleine Unternehmen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nissan Qashqai im Test: Elektrogefühl ohne Ladekabel
08.10.2026

Der Nissan Qashqai e-Power ist ein Hybrid, funktioniert aber anders als die meisten Konkurrenten. Die Räder treibt immer ein Elektromotor...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: Diese Geldmaschine schlägt alle anderen Chipkonzerne
08.10.2026

Nvidia verdient mit dem KI-Boom so viel wie kaum ein anderes Unternehmen der Welt. Auf das eingesetzte Kapital erzielt der Chipkonzern...

DWN
Panorama
Panorama Heereschef warnt: Russland baut Streitkräfte massiv aus
08.10.2026

Russland baut seine Streitkräfte weiter aus und steigert zugleich die Produktion von Drohnen und Raketen. Heeresinspekteur Christian...