Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Die Ökonomie der Aufmerksamkeit: Warum Unternehmen um jede Minute kämpfen

Im Internet ist Geld nicht länger die einzige Währung. Eine ebenso große Rolle spielt die Währung Aufmerksamkeit. Wer im Überfluss an...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Upvest: Der unsichtbare Riese hinter Revolut, N26 und Co.
17.07.2026

Die Schnittstellen-Technologie von Upvest etabliert sich zusehends zum Standard im europäischen Wertpapierhandel. Nach N26 und Revolut...

DWN
Finanzen
Finanzen Mercedes-Aktie: Autobauer investiert eine Milliarde Euro in Ungarn – Strategie gegen chinesische Konkurrenz?
17.07.2026

Mercedes hat eine Milliarde Euro in Ungarn investiert. Nach dem Ausbau soll das Werk in Kecskemét jährlich mehrere hunderttausend Autos...

DWN
Politik
Politik EU-Kritik an Deutschland: Mängel bei Pressefreiheit und Lobby-Transparenz
17.07.2026

Rüge aus Brüssel für die Bundesregierung: Im neuen Rechtsstaatsbericht bescheinigt die EU-Kommission Deutschland anhaltende Defizite....

DWN
Politik
Politik Bahn und Länder im Streit: Netzagentur erzwingt Platz für Fernverkehrs-Konkurrenz
17.07.2026

Ein Machtwort mit Folgen für das deutsche Schienennetz: Die Bundesnetzagentur zieht ihren vorläufigen Beschluss durch und verpflichtet...

DWN
Technologie
Technologie Chinas KI-Vorstoß: Moonshot AI setzt US-Giganten wie OpenAI unter Druck
17.07.2026

China startet seinen Angriff auf die globale KI-Spitze. Mit dem Start-up Moonshot AI bringt das Land ein neues Modell auf den Markt, das es...

DWN
Politik
Politik Kurskorrektur in Brüssel: EU-Kommission plant Lockerung beim Emissionshandel
17.07.2026

Um Europas Unternehmen angesichts hoher Energiepreise und internationaler Konkurrenz zu entlasten, will die EU-Kommission das zentrale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo-Aktie auf Talfahrt: Einbruch im China-Geschäft - Volvo Cars verfehlt Erwartungen
17.07.2026

Hoher Preiskampf in China und steigende Rohstoffkosten machen dem schwedischen Autobauer Volvo Cars schwer zu schaffen. Nach...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 34: Die Woche im Rückblick – KW 29
17.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...