Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

DWN
Finanzen
Finanzen Bafög: Kabinett bringt Erhöhung auf den Weg
13.08.2026

Bafög-Empfänger bekommen mehr Geld. Die Erhöhung kommt in mehreren Schritten. Der erste davon soll zum Sommersemester 2027 umgesetzt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Smart City Index 2026 entlarvt den großen Technik-Irrtum
13.08.2026

Sensoren, Apps und digitale Plattformen gelten als Schlüssel für die Stadt der Zukunft. Doch der Smart City Index 2026 zeigt, dass...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Chipaktien treiben Nasdaq nach oben, da Inflationsbericht Sorgen vor Fed-Zinserhöhung dämpft
12.08.2026

Spannung an den US-Märkten: Warum die jüngsten Wirtschaftsdaten Anleger aufatmen lassen und welche Sektoren jetzt besonders profitieren.

DWN
Panorama
Panorama Besonderer Blick nach oben: Sonnenfinsternis über Europa
12.08.2026

Zuerst wird die Sonnenscheibe am rechten unteren Rand angeknabbert. Dann bildet sich eine Sichel, die wandert. Ist die Sonne untergegangen,...

DWN
Politik
Politik Rente und Pension im Vergleich: Wie groß die Unterschiede wirklich sind
12.08.2026

Die Renten sind im Schnitt deutlich niedriger als die Beamtenpensionen. Eine neue Auswertung aus dem Bundestag zeigt erhebliche...

DWN
Politik
Politik EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft: Welche schärferen Regeln gelten
12.08.2026

Ein Coffee-to-go, eine Pizza zum Mitnehmen und eine Bestellung aus dem Internet, die im riesigen Karton kommt: Ab heute gelten in der EU...

DWN
Politik
Politik Geheimdienst-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen mehr Macht
12.08.2026

Die geplante Reform der Geheimdienste soll laut dem CDU-Politiker Henrichmann mehr Befugnisse bringen: Nachrichtendienste sollen künftig...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg verändert sich: Putins Hinterland wird zur neuen Front
12.08.2026

Die Front bewegt sich kaum noch, doch der Ukraine-Krieg bekommt eine neue Dimension. Ukrainische Drohnen und Raketen treffen Raffinerien,...