Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen EU-Regel zwingt Ritter Sport zum Überkleben
01.09.2026

Wegen neuer EU-Vorgaben muss Ritter Sport alte Verpackungen mit Stickern überkleben. Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt...

DWN
Politik
Politik Europa unter Druck: Experte warnt vor gefährlicher Doppelkonfrontation
01.09.2026

Europa gerät von mehreren Seiten gleichzeitig unter Druck. China verschärft den Handelskonflikt, Russland könnte den Krieg weiter...

DWN
Immobilien
Immobilien Mieter in Angst: Die Furcht vor dem Wohnungsverlust
01.09.2026

Die Wohnkosten steigen, und immer mehr Mieter fürchten, ihre Wohnung bald nicht mehr bezahlen zu können. Der Mieterbund fordert...

DWN
Technologie
Technologie China: Solar schlägt Kohle, doch Ausbau verliert an Tempo
01.09.2026

China ist Weltmeister beim Ausbau der Solarenergie. Doch das Land gilt zugleich als großer Klimasünder und will nicht von der Kohle...

DWN
Politik
Politik Berichte: Regierung sieht Russland hinter Drohnen-Vorfall
01.09.2026

Der Verdacht wiegt schwer: Die Bundesregierung macht offenbar einen russischen Geheimdienst für den versuchten Drohnenanschlag am...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Möbelbranche kämpft weiter gegen die Flaute
01.09.2026

Die Deutschen halten sich beim Möbelkauf zurück – und bringen eine ganze Branche in Bedrängnis. Steigende Kosten, sinkende Umsätze...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung falsch ausgefüllt? Jetzt zählt schnelles Handeln
01.09.2026

Eine vergessene Ausgabe, eine falsche Zahl oder eine nicht angegebene Einkunft: Fehler in der Steuererklärung passieren schnell. Wer sie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konsumflaute trotz besserer Stimmung: Händler senken Preise
01.09.2026

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, das Leben verlagert sich wieder stärker nach drinnen. Für Händler beginnt damit eine wichtige Phase...