Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Brady TwinLead: Wenn das Etikett plötzlich mitdenkt

Ein Etikett bleibt am Produkt, doch die Informationen dahinter können sich verändern. Mit TwinLead verbindet Brady physische...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Industrieaktien sind heiß, diese Aktie ist der Favorit unter den Goldminen
11.10.2026

Der US-Bullenmarkt feiert nächste Woche sein vierjähriges Bestehen und hat seit dem Tiefpunkt beachtliche 117 Prozent zugelegt. Doch...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Boom außer Kontrolle: Diese sechs Gefahren bedrohen die Finanzmärkte
11.10.2026

Der KI-Boom treibt Börsenkurse, Investitionen und Bewertungen seit Jahren nach oben. Doch hinter der Euphorie wächst ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Investor Felix: Das neue Projekt der DWN
11.10.2026

Ich möchte Ihnen die faszinierende Geschichte von Investor Toomas vorstellen, die mich dazu inspiriert hat, selbst in die Welt der Börse...

DWN
Finanzen
Finanzen Investment-FOMO: Warum Anleger nicht jedem Trend folgen sollten
11.10.2026

Ich las kürzlich auf Insta: „Stocks that will make you rich before 2027!! (I am only going to say that once!!).“ Drei Aktien von 12...

DWN
Immobilien
Immobilien Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert: Wie Profis eine Immobilie bewerten
11.10.2026

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich mit dem Vokabular rund um den Wert der Immobilie auskennen. Was Sachwert, Ertragswert und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E-Auto kaufen oder leasen? Der Fünf-Minuten-Check
11.10.2026

Ein E-Auto kaufen klingt einfacher, als es ist. Reichweite, Laden, Leasing, Garantien und eine Fülle neuer Technik können Einsteiger...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Schutzmaßnahmen wegen KI: Deutsche Firmen auf KI-Angriffe unzureichend vorbereitet
11.10.2026

Etwa jeder zweite Betrieb nutzt Künstliche Intelligenz. Spezielle Prozesse, um das eigene Unternehmen gegen KI-gestützte Cyberangriffe zu...

DWN
Technologie
Technologie Bekannter Allrounder: 80 Jahre Unimog - wichtiger denn je?
11.10.2026

Der Unimog ist ein Allrounder: Einst auf dem Acker zur Kartoffelernte, heute bei Kommunen, Feuerwehr oder dem Militär im Einsatz. Warum er...