Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte schließen: Nasdaq von massivem Ausverkauf getroffen
05.06.2026

Ein plötzliches Beben erschüttert die Wall Street und zwingt Anleger zum sofortigen Umdenken – erfahren Sie, was hinter den Turbulenzen...

DWN
Politik
Politik Armenien-Wahl wird zum Testfall für Europas Machtanspruch
05.06.2026

Armenien steht vor einer Wahl, die weit über Jerewan hinausreicht. Im Südkaukasus entscheidet sich, ob Russland ein weiteres...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bank-Analyse: S&P 500 wird zur Milliardenfalle für sorglose Anleger
05.06.2026

Der S&P 500 rennt von Rekord zu Rekord, doch ausgerechnet die Deutsche Bank sieht darin ein Warnsignal. Der rasante Anstieg erinnert an...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Astrolight: Laser statt Funk für Militär und Weltraum
05.06.2026

Klingt nach "Star Wars": Das litauische Start-up Astrolight entwickelt Lasertechnologie für den Weltraum, die sich aber auch auf der Erde...

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-IPO: Der KI-Boom bekommt seinen Börsentest
05.06.2026

Erst kam ChatGPT, jetzt drängt Claude an die Börse. Das Anthropic IPO könnte zeigen, ob der KI-Boom wirklich tragfähig ist oder Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegenwind für den Standort: Bund verteidigt Kurs nach Pharma-Investitionsstopps
05.06.2026

Nachdem große Pharmakonzerne angekündigt haben, geplante Milliardeninvestitionen in Deutschland auf Eis zu legen, bezieht die...

DWN
Politik
Politik "Ein reines Belastungspaket": Scharfe Kritik an Warkens Pflegereform - "erschüttert und wütend"
05.06.2026

Für die Pflegeversicherung liegt jetzt ein Sanierungskonzept vor, das den Alltag für viele teurer macht. Nun erhält Warken starken...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EY-Analyse: Deutsche Autobauer verlieren Umsatz und hinken hinterher
05.06.2026

Fehlstart ins Jahr: Während die internationale Konkurrenz beim Umsatz zulegen kann, verlieren Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW deutlich...