Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Red Rebane: Rucksack-Hersteller meldet Insolvenz an – Produktionsstopp nach 14 Jahren
31.08.2026

Ein Schweriner Vorzeigeunternehmen muss seine Produktion weitgehend einstellen: Red Rebane ist insolvent, Mitarbeiter verlieren ihre...

DWN
Panorama
Panorama Insekten in Lebensmitteln: Heimliches Untermischen ist verboten
31.08.2026

Lebensmittel mit Insekten müssen in der EU klar gekennzeichnet werden. Trotzdem kursieren in sozialen Medien immer wieder unbelegte...

DWN
Politik
Politik Zuckersteuer: Ist das Ausland ein Modell für Deutschland?
31.08.2026

Die Bundesregierung will eine Zuckersteuer auf Softdrinks einführen, über die konkrete Ausgestaltung wird aber noch gestritten. Ein Blick...

DWN
Finanzen
Finanzen Anleihemarkt mit Warnsignal: Ist die Ära des billigen Geldes vorbei?
30.08.2026

Nicht nur KI-Aktien bewegen die Finanzmärkte. Immer stärker rückt der Anleihemarkt in den Mittelpunkt, da langfristige Zinsen weltweit...

DWN
Panorama
Panorama Rückkehr nach Polen: Der große Exodus nach Deutschland dreht sich um
30.08.2026

Jahrzehntelang galt Deutschland für viele Polen als Versprechen auf ein besseres Leben. Doch inzwischen hat sich die Richtung gedreht:...

DWN
Technologie
Technologie Signal auf mehreren Smartphones nutzen: So funktioniert es
30.08.2026

Wer Signal parallel auf mehreren Mobilgeräten verwenden wollte, musste bislang mit Einschränkungen leben. Neue App-Versionen schaffen nun...

DWN
Technologie
Technologie KI im Unternehmen: Wer jetzt Mitarbeiter feuert, könnte es bitter bereuen
30.08.2026

KI soll Kosten senken, Prozesse beschleunigen und Personal überflüssig machen. Doch Oxford-Professor Christopher Tucci warnt vor einer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Marge im Tank: Warum es beim Spritpreis eben nicht nur um Geopolitik und Steuern geht
30.08.2026

Daten der FH Münster belegen: Rohölpreise und Abgaben erklären die aktuellen Spritpreise nicht vollständig. Warum der mangelnde...