Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Entwicklung 2026: Jetzt Gold kaufen oder abwarten?
02.08.2026

Die Goldpreis-Entwicklung hat Anleger 2026 auf eine harte Probe gestellt. Nach einem Rekord im Januar fiel der Preis deutlich zurück. Nun...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
02.08.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Technologie
Technologie Cyber Resilience Act: Dieser Gratis-Test entlarvt die Sicherheitslücken von Unternehmen
02.08.2026

Viele Unternehmen wissen, dass der Cyber Resilience Act kommt. Doch nur wenige dürften ihre digitalen Produkte und internen Abläufe...

DWN
Finanzen
Finanzen Bilder verschenken: Eine Marketingstrategie für Künstler?
02.08.2026

Ein kleines Kunstwerk als Geschenk – eine charmante Geste oder ein strategischer Marketingtrick? Was zunächst nach Großzügigkeit...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Agenten außer Kontrolle: Unternehmen unterschätzen die wahre Rechnung
02.08.2026

KI-Agenten sollen selbstständig arbeiten, Entscheidungen treffen und Unternehmen produktiver machen. Doch während Manager vor allem auf...

DWN
Panorama
Panorama Warum die Welt besser ist, als viele denken: Zehn wenig bekannte Trends
02.08.2026

Kriege, Katastrophen und wirtschaftliche Krisen bestimmen die Nachrichten. Doch während die Schlagzeilen den Eindruck eines globalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Algerien: Wenn ein Gebrauchtwagen teurer ist als ein Neuwagen
02.08.2026

Algerien will weniger abhängig von Öl und Gas werden und setzt auf eine eigene Autoindustrie. Nach Jahren des Mangels, explodierenden...

DWN
Finanzen
Finanzen Adieu Frankreich, adieu Deutschland: Wohin Europas Reiche ziehen
02.08.2026

Politische Unsicherheit, hohe Steuern: Das sind die wichtigsten Gründe, warum Reiche die zwei stärksten Länder Europas verlassen. Wohin...