Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Ölpreise: IEA erwartet neuen Wachstumsschub für Elektroautos
23.05.2026

Elektroautos verkaufen sich weltweit so stark wie nie zuvor. Hohe Energiepreise und die Krise im Nahen Osten könnten diesen Trend...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ökonomen ratlos: Stehen wir vor einer großen Weltwirtschaftskrise?
23.05.2026

Pessimisten warnen vor Stagflation, Optimisten vertrauen auf KI und starke Unternehmen. Die Wahrheit über die Weltwirtschaft könnte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen DreiMeister-Insolvenz: Traditionsreicher Schokoladenproduzent unter Druck – 150 Jobs bedroht
22.05.2026

Mit der DreiMeister-Insolvenz gerät ein bekannter deutscher Pralinenhersteller in schwere Turbulenzen. Trotz internationaler Kunden und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: S&P verzeichnet längste Gewinnserie seit 2023
22.05.2026

Was die Märkte antreibt und welche entscheidenden Signale Anleger jetzt im Blick behalten sollten

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up selvendo: Wenn künstliche Intelligenz Unternehmensnachfolger für den Mittelstand sucht
22.05.2026

Rund 250.000 Unternehmen stehen in den kommenden Jahren vor dem Aus, weil sich kein Nachfolger findet. Das Start-up selvendo vermittelt...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic attackiert Europas Banken mit sechs Prozent Zinsen
22.05.2026

Sechs Prozent Zinsen, Brad Pitt im Werbespot und ein deutscher Anbieter, der in Polen plötzlich klassische Banken herausfordert. Trade...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft im Alarmzustand: Fünf Daten zerlegen den Aufschwung
22.05.2026

Deutschland steht wirtschaftlich schlechter da, als das schwache Wachstum vermuten lässt. Industrie, Konsum, Inflation und Arbeitsmarkt...

DWN
Technologie
Technologie Strategische Aufrüstung: Hessen baut Drohnenzentrum für militärische Erprobung in Kassel
22.05.2026

Das Land Hessen und die TU Darmstadt forcieren den Aufbau eines spezialisierten Drohnenzentrums am Kassel Airport, das noch in diesem Jahr...