Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eternal.ag: Kölner Start-up automatisiert die Tomatenernte
29.05.2026

Acht Millionen Euro, ein gescheitertes Vorgängerunternehmen und ein klares Ziel: Renji John will beweisen, dass autonome Roboter den...

DWN
Politik
Politik NATO-Truppenabzug: Europas Sicherheit wird zur Kostenfrage
29.05.2026

Amerika will weniger Kampfjets, Drohnen und Kriegsschiffe für Europa bereithalten. Was wie eine technische NATO-Planung klingt, ist ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab
29.05.2026

Herber Rückschlag für zwei ehemalige VW-Mitarbeiter im Millionenpoker mit ihrem Ex-Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen...

DWN
Politik
Politik Machtwort aus der Regierungszentrale: Kanzleramt bügelt Merz-Debatte ab
29.05.2026

Das Kanzleramt versucht, die aufkommenden Spekulationen über die Zukunft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Keim zu ersticken....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegen den Kurs der Regierung: Mehrheit der Beschäftigten will weniger arbeiten
29.05.2026

Breitseite gegen die schwarz-roten Wirtschaftsreformen: Eine neue DGB-Umfrage zeigt, dass sich 53 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trotz Energie-Schock: Teuerungswelle in Deutschland flaut im Mai ab
29.05.2026

Die deutsche Wirtschaft stemmt sich gegen die Krisenfolgen: Trotz der durch den Iran-Krieg sprunghaft gestiegenen Kosten für...

DWN
Panorama
Panorama Olympia-Votum an der Elbe: Zitterpartie vor dem wegweisenden Referendum
29.05.2026

Droht Hamburg ein bitteres Olympia-Déjà-vu? Am Sonntag stimmen die Bürgerinnen und Bürger darüber ab, ob sich die Nord-Metropole für...

DWN
Politik
Politik Weichenstellung für Reformen: Geheimgipfel im Kanzleramt gestartet
29.05.2026

Im Kanzleramt haben Spitzen von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften erste Gespräche über die geplanten Reformen aufgenommen. Laut...