Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation im Euroraum zieht wieder an: Wird die EZB die Zinsen erhöhen?
16.08.2026

Die Inflation hat sich im Euroraum überraschend zurückgemeldet – angetrieben von teurer Energie und geopolitischen Spannungen. Damit...

DWN
Politik
Politik Rentensplitting statt Witwenrente: Steht die Hinterbliebenenrente vor dem Aus?
16.08.2026

Im Rahmen der Rentenreform steht plötzlich auch die Witwenrente zur Diskussion. Ein Rentenexperte argumentiert, "Frauen könnten sich...

DWN
Politik
Politik Toxische Weltpolitik: Wenn gefährliche Staatschefs die Kontrolle verlieren
16.08.2026

Sie dulden keinen Widerspruch, verlangen Loyalität und halten sich selbst für unfehlbar. Gelangen toxische Führungspersönlichkeiten an...

DWN
Politik
Politik Medienrat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Geschäftsführerin steht fest
16.08.2026

Das neue Gremium soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren. Im April wurde die Vorsitzende gewählt. Jetzt steht fest, wer...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie Fintechs Banken herausfordern – und Anleger profitieren können
16.08.2026

Millionen Kunden eröffnen Konten bei Revolut, N26 oder Trade Republic – oft zunächst nur zusätzlich zur Hausbank. Doch aus der...

DWN
Finanzen
Finanzen Künstliche Intelligenz greift nach Ihrer Rente - und zwar an zwei Fronten
16.08.2026

Erstens geht es um die Exponierung von Pensionsfonds gegenüber KI. Zweitens stellt sich die Frage, welche Kasse die meisten Menschen im...

DWN
Panorama
Panorama Schlecht vorbereitet bei Waldbränden? Experte sieht Lücken im System
16.08.2026

Ein dichtes Netz an Feuerwehren schützt Deutschland bislang vor vielen größeren Waldbränden. Doch Ausbildung, Einsatzverfahren und...

DWN
Finanzen
Finanzen Millionenbetrug an Bankkunden: Ermittler heben Netzwerk aus
16.08.2026

Eine Gruppe Krimineller soll Bankkunden um Millionen betrogen haben. Ermittler aus Deutschland und Brasilien nahmen nach Durchsuchungen...