Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gold für mehr als acht Milliarden Dollar: Russland meldet weitere Verkäufe
29.09.2026

Russlands Zentralbank verkauft seit Jahresbeginn kontinuierlich Gold. Fast 56 Tonnen verschwanden bereits aus den offiziellen Reserven, ihr...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tankerfracht auf Rekordhoch: Anleger verdienen am Öl-Chaos
29.09.2026

Supertanker kosten inzwischen mehr als eine Million Dollar pro Tag, Raffinerien kämpfen mit explodierenden Transportkosten. Während...

DWN
Politik
Politik Steht der Länderfinanzausgleich auf der Kippe? Union droht bei Linksregierung mit Geldentzug
29.09.2026

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die CDU- und CSU-geführten Bundesländer drohen...

DWN
Politik
Politik Winterzeit, Tankrabatt, Bahnhöfe: Was sich im Oktober ändert
29.09.2026

Die Sommerzeit endet schon wieder und das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt - ein Blick auf die Neuerungen im Oktober.

DWN
Finanzen
Finanzen Medios-Aktie: Konzern peilt bis 2031 Umsatz von 3,1 Milliarden Euro an
29.09.2026

Medios-Aktie gefragt: Medios will Umsatz und Ergebnis bis 2031 deutlich steigern. Die Berliner wollen sich mit der Strategie „Medios Next...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes GLC im Test: Elektrisch ist er endlich so, wie er sein muss
29.09.2026

Der elektrische Mercedes GLC 400 4Matic bringt fast 500 PS, viel Komfort, hohe Ladeleistung und einen überraschend moderaten Verbrauch. Im...

DWN
Politik
Politik Klima-Transformation: Das steckt hinter dem Umbau der Stahlindustrie
29.09.2026

Weg von Kohle, hin zu Wasserstoff: Die deutsche Stahlindustrie steckt Milliarden in die Produktion von grünen Stahl. Doch die...

DWN
Politik
Politik Fachkräftemangel: Einwanderer 2025 in vielen Berufen unverzichtbar
29.09.2026

Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland hat Wurzeln im Ausland. Besonders in Berufen, in denen händeringend Fachkräfte...