Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Immobilien
Immobilien Lohnen sich Immobilien noch als Altersvorsorge?
18.09.2026

Lange galten Immobilien eine "sichere Bank" im Sinne der Altersvorsorge. Doch stimmt das 2026 immer noch? Hohe Baukreditzinsen,...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 43: Die Woche im Rückblick – KW 38
18.09.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Aktie fliegt aus EuroStoxx 50: Was das für Volkswagen bedeutet
18.09.2026

Volkswagen verliert seinen Platz in einem der wichtigsten europäischen Aktienindizes. Die VW-Aktie scheidet aus dem EuroStoxx 50 aus –...

DWN
Politik
Politik Chinas Ölimporte: Wie Peking den Ölpreisschock verhindert
18.09.2026

China gilt als größter Ölimporteur der Welt und ausgerechnet Peking hat zuletzt einen noch heftigeren Preisschock verhindert. Sinkende...

DWN
Politik
Politik Neue Ära für die Luftwaffe: Deutschland erhält erste F-35
18.09.2026

Deutschland erhält den ersten von insgesamt 35 bestellten Kampfjets vom Typ F-35A. Mit Tarnkappentechnik, moderner Sensorik und der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft: Industrie hebt Wachstumsprognose deutlich an
18.09.2026

Die Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland wachsen. Der BDI hebt seine Prognose für 2026 deutlich an, warnt zugleich...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsbau in Deutschland: Baugenehmigungen legen weiter zu
18.09.2026

Beim Wohnungsbau gibt es neue Anzeichen für eine Erholung. Seit Jahresbeginn werden deutlich mehr Wohnungen genehmigt, doch für Bauherren...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 25 Milliarden Euro bis 2030: Bundesregierung und KfW fordern mehr Wagniskapital für Start-ups
18.09.2026

Die schwarz-rote Koalition schaltet gemeinsam mit der Förderbank KfW bei der WIN-Initiative einen Gang höher. Durch bessere...