Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Wärmewende: Heizen ist teurer geworden - mal wieder
03.12.2025

Wer seine Wohnung schön warm haben wollte, musste in den Jahren 2022 und 2023 besonders tief in die Tasche greifen. Nun haben Experten die...

DWN
Politik
Politik Putin versucht in Europa, was nicht einmal Stalin gelang
03.12.2025

Europa steht vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Neue Enthüllungen über Washingtons Verhandlungen, interne Machtkämpfe in Kiew und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft OECD-Prognose: Zölle bremsen Wachstum bis 2027
03.12.2025

Die OECD sieht für Deutschland ab 2025 einen zögerlichen Aufschwung, der jedoch im internationalen Vergleich blass bleibt. Niedrige...

DWN
Politik
Politik Russland im Fokus: Finnlands Ex-Präsident warnt vor schnellem Ukraine-Frieden
03.12.2025

Finnlands früherer Präsident Sauli Niinistö verfolgt den Krieg in der Ukraine mit wachsender Sorge und warnt vor trügerischen...

DWN
Technologie
Technologie Jeder Sechste sorgt sich wegen KI um eigenen Arbeitsplatz
02.12.2025

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt rasant. Jeder sechste Beschäftigte in Deutschland fürchtet, dass sein Job bedroht...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russische Wirtschaft unter Spannung: Industrie, Konsum und Haushalt schwächeln
02.12.2025

Die wirtschaftliche Lage in Russland wird spürbar fragiler, da strukturelle Schwächen und geopolitische Belastungen zunehmen. Damit...

DWN
Politik
Politik Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt
02.12.2025

Die Bundespolizei verstärkt ihre Drohnenabwehr erheblich. Mit 130 Spezialkräften, KI-gestützten Störsystemen und automatischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP News: Digitale Zahlungen im Asien-Pazifik-Raum wachsen stark
02.12.2025

XRP, die Kryptowährung von Ripple, könnte sich bald von Bitcoin abkoppeln. In Singapur erhält das Unternehmen eine erweiterte Lizenz, um...