Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wachstum in Europa: EIB-Ökonom rät Unternehmen, stärker nach Süden zu blicken
24.10.2026

Deutschland erholt sich, doch Europas Wirtschaft kämpft weiter mit Bürokratie, Investitionsschwäche und einem fragmentierten...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuervergleich 2026: Was von 50.000 Euro Gehalt, Gewinn und Kapital wirklich übrig bleibt
24.10.2026

50.000 Euro verdienen und trotzdem völlig unterschiedlich viel Geld behalten? In Deutschland entscheidet nicht nur die Höhe des...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Online-Handel: Amazon plant Investitionen von rund 16 Milliarden Euro
24.10.2026

16 Milliarden Euro will Amazon 2027 in Deutschland investieren – ein großer Teil soll in Cloud und KI rund um Frankfurt fließen. Was...

DWN
Finanzen
Finanzen Flucht in die Endlichkeit: Wie ein überforderter Anleihemarkt den Bitcoin-Kurs treibt
24.10.2026

Das US-Finanzministerium kauft seine eigenen Schulden zurück, damit sie überhaupt noch jemand haben mag, und der Bitcoin hat das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BMW X5 im Test: Warum die fünfte Generation alles anders macht
24.10.2026

Fast 100.000 Euro Einstiegspreis, bis zu 845 Kilometer elektrische Reichweite und ein Auftritt, der kaum zu übersehen ist: Mit dem neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kokain am Arbeitsplatz: Wenn ausgerechnet die besten Mitarbeiter abhängig werden
24.10.2026

Kokain ist längst keine Droge mehr, die nur auf Partys konsumiert wird. Immer häufiger erreicht der Konsum auch den Arbeitsalltag....

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien kaufen: Diese Branchen könnten den KI-Hype schlagen
24.10.2026

Die Börsen brechen Rekorde, doch der Höhenflug steht auf wackligen Beinen. Wenige Technologiekonzerne treiben die Kurse, während...

DWN
Politik
Politik China macht seine Grenzen dicht: Ein neuer Eiserner Vorhang
24.10.2026

China macht seine Grenzen dicht, und längst trifft es nicht mehr nur politisch unbequeme Bürger. Lehrer, Ärzte und KI-Ingenieure dürfen...