Man hoffe auf zügige Klärung durch die angekündigten Rechtsverordnungen, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt. "Für Präsenz erfordernde Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie für die Bibliotheksleihe sollten (...) unverzüglich Ausnahmeregelungen getroffen werden."
In der Bundes-Notbremse werden Hochschulen in einem Atemzug mit Schulen genannt: Überschreitet die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Ab 165 ist ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht verboten.
"Ein "Wechselunterricht" ist an Hochschulen de facto nicht machbar; das Modell zielt auf Klassenverbände und ist für Hochschulen völlig untauglich", sagte Alt. "Komplette Schließungen bedeuteten in etlichen Fächern den Ausfall ganzer präsenzgebundener Studienteile und damit erheblichen Zeitverlust für betroffene Studierende."
Alt warnte zudem vor Bibliotheksschließungen. Dies würde auch Lernfortschritte im Rahmen virtueller Lehrveranstaltungen behindern.
Der HRK-Präsident verwies auf einen Passus im Notbremse-Gesetz. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlassen, die "Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen" von den Notbremse-Regeln vorsehen.
Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Jens Brandenburg, sagte am Freitag: "Mit ihrem unausgegorenen Gesetz verschärft die Koalition die ohnehin schon akuten Probleme vieler Studierender zusätzlich." Ein gesamter Jahrgang habe die Hochschule bisher kaum betreten. Diese bräuchten endlich eine verlässliche Öffnungsperspektive. "Nach einem Schnelltest sollten auch kleine Blockseminare in großen Hörsälen wieder möglich sein.