Deutschland

Stillschweigend zugestimmt? BGH prüft AGB-Klauseln von Banken

Hand aufs Herz: Wer liest sich Allgemeine Geschäftsbedingungen durch? In manchen stecken Klauseln, die bei Änderungen keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden nötig machen. Das geht so nicht, finden Verbraucherschützer - und ziehen nun bis vor den Bundesgerichtshof.
27.04.2021 11:00
Lesezeit: 3 min

Durch alle Instanzen kämpfen sich Verbraucherschützer gegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Heute geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in die wohl letzte Runde (Az.: XI ZR 26/20). Die Kritik lautet, die Bank setze die Zustimmung ihrer Kunden bei Änderungen einfach voraus, wenn diese nach der Ankündigung nicht widersprechen.

Worum geht es genau?

«Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.» Dieser Satz steht in den AGB der Postbank ganz zentral unter den «Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank» beim Punkt «Änderungen». Unter «Kosten» taucht er dann noch einmal bei der «Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen» auf - sprich: zum Beispiel Konto- und Depotführung. Stillschweigende Zustimmung nennt man das. Ist ein Kunde nicht mit der angekündigten Änderung einverstanden, kann er in einem genannten Zeitraum fristlos und kostenfrei kündigen.

Woran stoßen sich die Verbraucherschützer?

Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geht es vor allem um Transparenz für die Bankkunden. «Für sie muss klar sein, unter welchen Umständen und in welchen Grenzen eine Änderung des Vertrages überhaupt erfolgen darf», sagt Rechtsreferent David Bode. Dass der Verband sich des Themas angenommen hat, erklärt Bode vor allem mit steigenden Kontoführungsgebühren in den letzten Jahren. Die Banken stützten sich hierbei auf AGB, die die Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher auch zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen in beliebigem Umfang «fingieren» könnten.

Wie reagieren die Banken?

Die Postbank selbst will sich nicht zu dem BGH-Verfahren äußern. Die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss der sogenannten kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände wie dem Bundesverband deutscher Banken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, hält den Vertragsänderungsmechanismus in den ABG für gesetzeskonform. Dies sei die herrschende Meinung, erklärte ein Sprecher.

Wie haben die Gerichte denn bisher entschieden?

Tatsächlich haben das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln die Klage der Verbraucherschützer zurückgewiesen. Sie argumentierten vor allem mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort ist im Paragraf 675g die Praxis der stillschweigenden Zustimmung beschrieben. Der Europäische Gerichtshof wiederum hatte in einem Fall aus Österreich darauf hingewiesen, nationale Gerichte müssten in einem Rechtsstreit über eine stillschweigende Zustimmung prüfen, ob die Bedingungen des Vertrags nur in vergleichsweise geringem Maß geändert würden oder ob der Vorschlag des Dienstleisters in Wirklichkeit dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkomme. Abgewogen werden müssen hier verschiedene EU-Richtlinien. Dieses Urteil berücksichtigt auch der BGH jetzt.

Für welche Branchen hat ein Urteil Folgen?

Zwar geht es erstmal nur um die Postbank. Es ist aber davon auszugehen, dass weite Teile der Branche betroffen wären. Schon der BGH schreibt in der Ankündigung für das Verfahren, dass die beanstandeten Klauseln im Wesentlichen den Muster-AGB der Banken und jenen der Sparkassen entsprechen. Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft bestätigt, dass viele Kreditinstitute im sogenannten Massengeschäft den fraglichen Mechanismus verwendeten. «Insofern hat das Urteil auch für andere Marktteilnehmer Bedeutung.» Laut Prof. Thomas Pfeiffer vom Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Uni Heidelberg kann sich eine Entscheidung auch auf Zahlungsdienstleister wie Paypal auswirken.

Ob darüber hinaus andere Branchen betroffen sein könnten, ist unter Experten umstritten. Prof. Stefan Arnold, der sich an der Uni Münster unter anderem mit Vertragsrecht befasst, schätzt, dass die Praxis weit verbreitet ist. Sollte der BGH sie im Kontext von Banken für unwirksam erklären, «hätte das bestimmt auch in anderen Branchen Auswirkungen». Überlegungen zu Fairness oder fehlender Transparenz gegenüber Kunden würden dann wohl übertragbar sein.

Dem hält Dimitrios Linardatos vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Uni Mannheim entgegen, dass der Zahlungsdienstebereich europarechtlich geregelt und stark reguliert sei. Verträge etwa von Internetanbietern seien aber etwas anders gestaltet. So sahen es auch die Kölner Gerichte und orientierten sich nicht an einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2007, das damals Klauseln eines Telekommunikationsdienstleisters für unwirksam erklärt hat. Aus Sicht von Pfeiffer könnte es darauf ankommen, wie allgemein die Karlsruher Richter Position beziehen.

Welche Konsequenzen könnte ein Verbot der Klauseln haben?

Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt: «Wenn der BGH das kippt, könnten sich auch Rückerstattungsansprüche für Verbraucher ergeben.» Daran glaubt Arnold nicht: Der BGH würde nach seiner Einschätzung weitreichende Rückzahlungspflichten zu verhindern suchen - etwa indem er seine Rechtsprechung auf künftige Fälle begrenzt.

Aber man müsste Zustimmungen der Kunden verwalten, stellt der Jurist fest. Mehr Bürokratie und Post erwartet auch Linardatos, sollte der BGH die stillschweigende Zustimmung für nichtig erklären. «Einen praktischen Nutzen für Bankkunden sehe ich nicht», sagt er. Sei der mit einer Änderung nicht einverstanden, könne er auch heute schon kündigen. «Es wird quasi nur Aufwand produziert.» Und er spricht aus, was wohl viele denken: «Die AGB liest ja so schon keiner.»

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Kostendruck im Gesundheitswesen: Expertenrat beziffert Milliarden-Einsparungen
30.03.2026

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einer finanziellen Zerreißprobe, da die rasant steigenden Leistungsausgaben die Lohnnebenkosten...

DWN
Politik
Politik Blockade im Mittelmeer: Italien setzt deutsches Rettungsschiff erneut fest
30.03.2026

Nach einem Einsatz im Mittelmeer wird erneut ein Schiff einer Hilfsorganisation in Italien festgesetzt. Sea-Watch kritisiert das Vorgehen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreisschock infolge des Iran-Kriegs: Inflationsrate springt auf Zweijahreshoch
30.03.2026

Die Eskalation im Nahen Osten trifft die deutsche Wirtschaft mit zeitlicher Verzögerung, aber massiver Wucht. Der drastische Anstieg der...

DWN
Panorama
Panorama Kampf gegen digitale Gewalt: Fernandes fordert Gesetzesreformen
30.03.2026

Moderatorin Collien Fernandes macht auf eine gefährliche Lücke im deutschen Recht aufmerksam: Der Missbrauch intimer Aufnahmen auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preissturz an Polens Tankstellen: Warschau beschließt drastische Steuerkürzungen
30.03.2026

Angesichts explodierender Energiekosten durch den Nahost-Konflikt zieht die polnische Regierung die Notbremse. Durch eine massive Senkung...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Iran-Krieg: Trump erwägt Einsatz von Bodentruppen für Uran-Bergung
30.03.2026

Der Konflikt im Iran tritt in eine gefährliche neue Phase ein. Während massive Luftschläge die Hauptstadt Teheran erschüttern,...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage beginnt beim Fiskus: Steuerstrategien für die nächste Dekade
30.03.2026

Geldanlage beginnt nicht bei der Renditeplanung, sondern beim Fiskus. Dieser Ratgeber zeigt, warum Abgeltungssteuer, Wegzugsbesteuerung,...

DWN
Immobilien
Immobilien Historischer Durchbruch am Bau: Lohnmauer 35 Jahre nach der Einheit gefallen
30.03.2026

Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung erreicht die Baubranche einen entscheidenden Meilenstein der innerdeutschen...