Der Bund der Steuerzahler (BdSt) teilt mit: „Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begleitet die Musterklage eines Seniors aus Hessen gegen die Doppelbesteuerung seiner Rente. Dazu findet am 19. Mai die mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof statt – bereits Ende Mai wird mit einem Urteil gerechnet (Az.: X R 20/19). ,Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung‘, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Bei den Finanzämtern seien bereits rund 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide eingegangen, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte. Holznagel kommentiert: ,Das verwundert gar nicht! Schließlich vermuten Experten schon seit Jahren, dass es bei Renten zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.‘ Eine sogenannte Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und diese Rentenanteile bei der Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen.“
Senioren, die in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten, können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Dazu halten wir einen Musterbrief bereit. Mitglieder können sich das Infomaterial und den Mustereinspruch auf der Webseite des BdSt herunterladen – HIER.