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Bundesregierung will mit Klimaverträgen Industrie „grün“ machen

Die Bundesregierung will die Umstellung der Stahl- oder Zement-Industrie auf CO2-freie Produktion über Klimaverträge vorantreiben.
30.04.2021 15:30
Lesezeit: 2 min
Bundesregierung will mit Klimaverträgen Industrie „grün“ machen
14.06.2019, Hamburg: Teilnehmer der Klima-Demonstration Fridays for Future. (Foto: dpa) Foto: Georg Wendt

Die Bundesregierung will die Umstellung der Stahl- oder Zement-Industrie auf CO2-freie Produktion über Klimaverträge vorantreiben. Dafür wolle man mit energieintensiven Unternehmen zehnjährige Abkommen treffen, heißt es in einem Entwurf zur geplanten Richtlinie, der der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag vorlag. Profitieren können davon Konzerne, die mit neuen Verfahren ihren CO2-Ausstoß um mehr als die Hälfte senken. Dafür sollen sogenannte "Carbon Contracts for Difference" zwischen Unternehmen und Staat geschlossen werden. Im Kern sollen damit die Mehrkosten der klimafreundlichen Produktion im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren ausgeglichen werden.

"Klimaschutzverträge bieten die Möglichkeit, die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse in den Grundstoffindustrien über eine Abfederung der genannten Kostendifferenzen und Risiken zeitlich deutlich vorzuziehen", heißt es im Konzept. "Dies beinhaltet auch Brückentechnologien, wie den teilweisen Einsatz von Erdgas und grünem Wasserstoff in Direktreduktions- oder Ammoniakanlagen, wobei der Anteil von grünem Wasserstoff über die Vertragslaufzeit signifikant ansteigen muss". So soll ein Anreiz geschaffen werden, Neuinvestitionen sofort klimafreundlich zu machen. Denn gerade in der Industrie laufen Anlagen oft über 30 Jahre. Bis 2050 soll aber in Deutschland praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.

Während auf der einen Seite Investitionen von der Regierung auch direkt gefördert werden, soll mit den Verträgen auch der laufende Betrieb unterstützt werden. Industriebetriebe haben zwar bereits durch die Pflicht zum Kauf von CO2-Emissionsrechten einen Anreiz zu klimafreundlicher Produktion. Dieser reicht aber für die komplette Umstellung etwa auf den Einsatz von Wasserstoff meist nicht aus. Laut dem Konzept sollen aber die eingesparten Kosten für die CO2-Rechte von der Erstattung der Differenzkosten abgezogen werden.

Das könnte etwa so aussehen: Eine Unternehmen A, das mittels herkömmlicher Technologie produziert, hat Kosten von 100.000 Euro für ein Produkt und muss zusätzlich für 50.000 Euro CO2-Rechte kaufen. Insgesamt liegen die Kosten so bei 150.000 Euro. Solange der CO2-Preis relativ niedrig ist, ist die Produktion von Unternehmen A mit herkömmlicher Technologie billiger als für Unternehmen B, das mit einer treibausgasneutralen Technologie produziert und Kosten von 160.000 Euro hat. Die sogenannten CO2-Vermeidungskosten bei Unternehmen B betragen 60.000 Euro. Der Staat und das Unternehmen B könnten nun den geplanten Klimavertrag abschließen, der die Differenz zwischen dem Marktpreis für CO2-Rechte und den Vermeidungskosten ausgleicht - hier also 10.000 Euro.

Starten soll das Vorhaben mit einer Pilotphase, für das die Firmen sich in einer Ausschreibung bewerben sollen. Die Firmen mit den effizientesten Technologien erhalten den Zuschlag.

Das Konzept wird jetzt mit der Industrie abgestimmt und soll noch vor der Wahl in der Bundesregierung beschlossen werden, bestätigte das federführende Umweltministerium. Finanziert werden soll es auch aus dem EU-Aufbaufonds.

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