Finanzen

Basel III: Gold wird als erstklassige Anlageklasse heraufgestuft – kommt bald eine Preisexplosion?

Gold wird gemäß Basel III von einer drittklassigen zu einer erstklassigen Anlageklasse hochgestuft. Es wird damit Teil des Kernkapitals der Banken. Die Banken könnten dazu übergehen, die Nachfrage nach Gold zu erhöhen, was den Goldpreis explodieren lassen würde.
29.06.2021 13:07
Aktualisiert: 29.06.2021 13:07
Lesezeit: 3 min
Basel III: Gold wird als erstklassige Anlageklasse heraufgestuft – kommt bald eine Preisexplosion?
Das gelbe Metall wird immer interessanter für Anleger. (Foto: dpa)

Am 28. Juni 2021 traten die lang erwarteten Bankenregeln, die im Rahmen eines umfassenden internationalen Abkommens namens Basel III umgesetzt wurden, für europäische Banken in Kraft und markieren eine große Veränderung für europäische Banken ihre Geschäfte mit Gold. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Basel III zugeteiltes Gold in greifbarer Form nach den neuen Regeln als risikolose Anlage einstufen lässt, was jedoch nicht für „Papier“-Gold gilt. Die neuen Liquiditätsanforderungen zielen darauf ab, „Händler und Banken daran zu hindern, einfach zu sagen, dass sie das Gold oder mehr als einen Eigentümer für das Gold haben“.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der Standards für die Regulierung von Banken festlegt, hat als Reaktion auf die globale Finanzkrise das sogenannte Basel III entwickelt. Basel III war daher als mehrjähriger Regimewechsel gedacht, der darauf abzielt, eine weitere globale Bankenkrise zu verhindern, indem die Banken dazu verpflichtet werden, stabilere und weniger als riskant eingestufte Vermögenswerte zu halten. Die Regelüberarbeitung wird von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), auch Zentralbank der Zentralbanken genannt, als ein international vereinbartes Maßnahmenpaket definiert, das darauf abzielt, die Regulierung, Aufsicht und das Risikomanagement der Banken zu stärken.

Obwohl es viele Nuancen gibt, ist für Gold relevant, dass unter der neuen Regelung physisches oder allokiertes Gold wie Barren und Münzen von einem Tier-3-Vermögenswert, der risikoreichsten Anlageklasse, in einen Tier-1-Asset umklassifiziert wird. Das ist dieselbe Anlageklasse wie Bargeld, berichtet „FX Leaders“. Der Begriff leitet sich vom englischen „tier“ ab, was so viel wie „Rang“ bedeutet – und es gibt mit Tier-1 (Kernkapital) über Tier-2 (Ergänzungskapital) und Tier-3 (Drittrangmittel) drei Ränge von Eigenmitteln eines Kreditinstituts. Damit werden Goldbarren und Goldmünzen Teil des Kernkapitals der Banken. Dadurch könnten sie als Reserve bei der Kreditvergabe eingesetzt werden.

Basel III könne Banken auf der ganzen Welt veranlassen, weiterhin mehr Gold zu kaufen, da physisches Gold in Zukunft risikofrei sein wird. Zentralbanken haben bereits verstärkt physisches Gold gekauft, das in den Tresoren der Institute und nicht in nicht zugewiesener oder Papierform aufbewahrt werden soll. Denn Papiergold wird nach den neuen Regeln als riskanter eingestuft als physisches Gold und nicht mehr als Vermögenswert gezählt, das auf einer Stufe mit Goldbarren oder -münzen steht.

Das Bundesfinanzministerium führt über Basel II aus:

Basel III ist ein Rahmenwerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Es beinhaltet ergänzende Empfehlungen zu den im Jahr 2004 beschlossenen Eigenkapitalanforderungen (Basel II) für Banken. Die neuen Empfehlungen basieren einerseits auf den Erfahrungen mit Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise 2007/2008. Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken werden die Stärkung des Eigenkapitals und die zusätzliche Eigenkapitalvorsorge in Form von Kapitalpuffern gefordert. Zudem werden eine Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) und zwei neue Liquiditätskennzahlen (Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio) eingeführt. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Ein erster Teil von Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bereits im Dezember 2010 beschlossen. Finalisiert wurde Basel III schließlich im Dezember 2017 mit neuen Regeln zur Berechnung der sogenannten Riskogewichteten Aktiva (RWA) einer Bank. Im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sind die Notenbanken und die Finanzaufsichtsbehörden folgender Länder vertreten: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA und Großbritannien. Der Ausschuss ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt, der Zentralbank der Zentralbanken.

Basel III schreibt eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent) vor. Hinzu kommt zusätzliches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent addieren. Damit wird die ursprüngliche Quote von vor der Krise empfindlich erhöht. Auch die Anforderungen für andere wichtige Stabilitäts-Kennzahlen wurden erhöht.

Baseler Rahmenwerke sind rechtlich nicht bindend, die Mitglieder verpflichten sich jedoch, die Vereinbarungen in nationales Recht umzusetzen. In der EU erfolgt die Umsetzung im Wege der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, kurz CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, kurz CRD).Die ersten Empfehlungen von Basel III aus dem Jahr 2010 wurden unter Anpassung an europäische Besonderheiten bis zum Jahr 2014 in europäisches Recht umgesetzt und ergänzen das Vorgehen der Bundesregierung auf nationaler Ebene. Die finalen Empfehlungen des Baseler Ausschusses aus dem Dezember 2017 sollen ab dem Jahr 2022 in Europa in Kraft treten.

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