Im vergangenen Jahr wurden 4220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Unternehmen eingeleitet. Mit 1000 Verstößen entfiel der Großteil auf die Baubranche, einem Vorabbericht der Funke Mediengruppe zufolge, der sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums bezieht. 715 Verfahren entfielen demnach auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung.
In den meisten Fällen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt. „Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten“, sagte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, der Funke Mediengruppe laut Vorabbericht. Der IG Bau-Chef empfahl angesichts dieser Zahlen mehr Kontrollen und höhere Bußgelder gegen den Mindestlohnbetrug. Um Missbrauch vorzubeugen, forderte Feiger zudem ein öffentliches Mindestlohn-Melderegister, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden. Auf dieser Grundlage sollten alle „schwarzen Schafe“ bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, sagte Feiger.