Deutschland

Ackermann verweigert Freigabe von Beweismitteln

Josef Ackermann legt beim höhsten Gericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Der frühere Deutsche Bank Chef will verhindern, dass beschlagnahmte Dokumente aus einer Razzia im Kirch-Prozess gegen ihn verwendet werden.
10.12.2013 14:16
Lesezeit: 1 min

Der frühere Deutsche-Bank -Chef Josef Ackermann zieht im juristischen Streit mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch vor das Bundesverfassungsgericht. Er will per Eilantrag verhindern, dass die bei einer Razzia in der Bank beschlagnahmten Dokumente von den Kirch-Erben in den Schadenersatzverfahren gegen das größte deutsche Geldhaus verwendet werden. Das Amtsgericht München hatte Ende vergangener Woche entschieden, dass die Kläger die Akten einsehen dürfen - trotz einer zuvor eingereichten Beschwerde Ackermanns gegen das Vorgehen der Justiz.

Das Verfassungsgericht bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Die Beschwerde des Ex-Bankchefs gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sei eingegangen. Der Schweizer sehe das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt. Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf beantrage, dass die aus der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse so lange nicht verwendet werden dürften, bis das Verfassungsgericht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat. "Die Eilsache wird so zügig wie möglich geprüft", sagte der Gerichtssprecher. Ackermanns Anwalt war zunächst nicht zu erreichen.

Kommt Ackermann mit seiner Verfassungsbeschwerde durch, dürfen die Akten nicht als Beweismittel herangezogen werden. Die Erben Kirchs erhoffen sich davon Munition für den Schadenersatzprozess. Gegen Ackermann, seinen Vorgänger Rolf Breuer, den derzeitigen Co-Chef der Bank, Jürgen Fitschen, und weitere Ex-Manager laufen daneben Ermittlungen wegen mutmaßlichen Prozessbetrugs. Die Münchener Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Banker in dem Schadenersatzprozess um die Pleite von Kirchs Medienimperium gelogen haben, um Ansprüche der Gegenseite abzuwenden. Dazu hatte sie bei der Deutschen Bank - unter anderem auch in Ackermanns Büro - mit Erlaubnis des Amtsgerichts massenhaft Unterlagen beschlagnahmt. Die Daten umfassen nach Informationen aus Ackermanns Umfeld bis zu ein Terabyte.

Ackermanns Anwalt hatte vor kurzem bereits Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Beweismitteln eingereicht, weil das Gericht die Razzia leichtfertig genehmigt habe. Über diese Beschwerde will das Landgericht München vor Weihnachten entscheiden. Doch noch vor dieser Entscheidung wurden die Unterlagen der Kirch-Seite zur Verfügung gestellt.

Der Streit um die Kirch-Insolvenz läuft seit mehr als zehn Jahren. Das Oberlandesgericht München hatte der Deutschen Bank eine Mitverantwortung für die Pleite des Medienkonzerns gegeben. Der damalige Bankchef Breuer hatte in einem Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit gesät. Das Institut wurde zu Schadensersatz verurteilt, um dessen Höhe beide Seiten aber noch streiten. Das Gericht hatte während des Prozesses deutlich gemacht, dass es Angaben der Deutschen Bank für unglaubwürdig hielt. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

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