Mitarbeiter der EZB forderten einen besseren Schutz ihrer Pensionen. Aus Sorge vor Inflation hatten die Angestellten Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Doch der EuGH wies die entsprechende Klage ab.
Auch die Reform des EZB-Pensionssystems ist rechtens, so die Richter: Die Beschäftigten müssen seit einigen Jahren mehr einzahlen als in den Anfangsjahren der Zentralbank.
Ein explizierter Inflationsschutz für pensionierte Zentralbanker wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar gewesen, so die Richter. Die 2009 beschlossene Reform sorgt dafür, dass die Mitarbeiter bei Pensionsantritt deutlich geringere Leistungen beziehen als davor. Die EZB-Gewerkschaft Ipso will dagegen in Berufung gehen.