Politik

Bundesregierung will Preiserhöhungen für Strom und Gas verbieten

Preiskontrollen führen in der Regel zu Engpässen. Dennoch will die Bundesregierung Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen für 2023 generell verbieten.
03.12.2022 09:23
Aktualisiert: 03.12.2022 09:23
Lesezeit: 2 min

Bei der Gas- und Strompreisbremse soll „überzogenen“ Tariferhöhungen für Kunden ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, der Versorger weist nach, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“, heißt es in Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die in den Bundestag eingebracht wurden. Das Wirtschaftsministerium erläuterte am Samstag, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die „missbräuchlich und ungerechtfertigt“ sind.

Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll stark gestiegene Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll dafür staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aber weiterhin aktuelle, hohe Marktpreise. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der Bild-Zeitung: „Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern.“ Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung ab Januar.

Gerade bekommen viele Haushalte Schreiben mit Tariferhöhungen für 2023. Das habe es schon häufig zum Jahresende gegeben, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund seien gesetzliche Fristen: Wenn Preisanhebungen zu Anfang Januar kommen sollen, müssten sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Was die Höhe angehe, könnten tatsächliche Beschaffungskosten weitergegeben werden, nicht aber darüber hinausgehende missbräuchlich Steigerungen.

Es solle also verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen schon allein deshalb erfolgen könnten, „weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt“. Das wäre missbräuchlich, und das gelte es zu vermeiden, sagte der Sprecher. Für Kunden gilt laut Ministerium generell, dass vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen sind. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob eine Forderung berechtigt ist, könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber an die Verbraucherzentralen wenden oder andere Rechtsberatung suchen.

Das geplante „Missbrauchsverbot“ bei den Preisbremsen zielt auf die Arbeitspreise - also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. „Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung“, heißt es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur.

Bei möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt - sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldsanktionen zu zahlen. Wirtschaftliche Vorteile sollen auch abgeschöpft werden können, erläuterte das Ministerium. Die geplanten Missbrauchsregelungen sollen neben ohnehin geltenden Instrumentarien des allgemeinen Kartell- und Wettbewerbsrechts gelten.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Steuerentlastung 2025: Was geplant ist und wie Firmen sich vorbereiten können
11.04.2025

Mit der Bundestagswahl im Februar 2025 richteten sich viele Hoffnungen auf die neue Regierung unter Führung von Friedrich Merz (CDU/CSU)....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trumps Zölle haben sich trotz Rückzug versechsfacht: Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman warnt
11.04.2025

Die vermeintliche Entspannung auf dem globalen Handelsparkett nach der Ankündigung von Donald Trump, seine Zollerhöhungen temporär...

DWN
Politik
Politik Treffen mit Putin? US-Sondergesandter erneut in Russland
11.04.2025

Der US-Sondergesandte Steve Witkoff ist nach Russland gereist und in St. Petersburg gelandet. Nach Angaben des Kremls wird Putin im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Widerstand gegen Trumps Handelspolitik wächst: US-Wirtschaftseliten warnen vor „nuklearem Wirtschaftskrieg“
11.04.2025

Die Geduld der amerikanischen Wirtschaftsführer ist am Ende: Immer mehr Topmanager und Großinvestoren kritisieren die erratische...

DWN
Politik
Politik Neue Waffen aus Deutschland für die Ukraine: Pistorius bestätigt neue Waffenlieferungen
11.04.2025

Die Aufrüstung geht weiter: Deutschland will der Ukraine unter anderem mehr als 1.100 Radarsysteme zur Bodenüberwachung, weitere...

DWN
Politik
Politik Wehrpflicht kommt zurück nach Deutschland: Verteidigungsminister Pistorius sieht Einführung noch 2025
11.04.2025

Nach Bildung der neuen Regierung: Der geschäftsführende Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Einführung des neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China geht auf Konfrontation: Die USA haben für chinesische Exporte an Bedeutung verloren
11.04.2025

Die Bedeutung des US-Marktes für China habe in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen und mache heute nur noch 14 Prozent der...

DWN
Politik
Politik Migration nach Koalitionsvertrag: Kurswechsel von Union und SPD in der Migrationspolitik bleibt ungewiss
11.04.2025

Merz hat spürbare Änderungen bei der Regelung von Einwanderung und Asyl angekündigt. Ob es dazu kommt, wird sich jedoch frühestens in...