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Unternehmen können sich bald für „Klimaschutzverträge“ bewerben

Lesezeit: 1 min
05.06.2023 10:18  Aktualisiert: 05.06.2023 10:18
Mit sogenannten „Klimaschutzverträgen“ will Wirtschaftsminister Habeck Unternehmen subventionieren, die auf eine klimafreundliche, aber energieintensive Produktion setzen. Die EU-Kommission könnte den Plänen jedoch noch einen Riegel vorschieben.

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Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen sollen sich nach dem Willen von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bald für so genannte Klimaschutzverträge bewerben können.

Interessenten an der staatlichen Förderung haben ab diesem Dienstag zwei Monate Zeit, sich am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen, wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte. Die Teilnahme sei Voraussetzung für eine spätere Beteiligung am Gebotsverfahren, bei dem Unternehmen ihr Projekt einreichen können. Ein erstes soll es noch in diesem Jahr geben.

Staatliche Förderung für hohe Energiekosten

Bei einem Klimaschutzvertrag soll der Staat dem Unternehmen eine Ausgleichszahlung garantieren, die es für die höheren Kosten der klimafreundlichen Produktion entschädigt. Außerdem soll das Unternehmen gegen Unsicherheiten etwa bei der Preisentwicklung von Wasserstoff abgesichert werden.

Adressaten sind energieintensive Industriebranchen, wie zum Beispiel die Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Klimaschutzverträge werden auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP als mögliches Instrument genannt.



Eingeplant ist zunächst ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag, wie Habeck sagte. „Günstigstes Gebot zuerst, bis das Geld alle ist“, beschrieb Habeck das spätere Bieterverfahren. Von der Entwicklung neuer, klimafreundlicherer Produktionstechniken profitierten am Ende alle, so Habeck.

Es gibt aber zwei wichtige Vorbehalte: Einerseits muss die EU-Kommission die Pläne absegnen, weil bei staatlicher Förderung der Industrie immer die Frage möglicher Wettbewerbsverzerrungen in Europa im Raum steht. Dazu sagte Habeck, es gebe eine grundsätzliche Zustimmung der Brüsseler Behörde, weitere offene Fragen müssen im Verlauf geklärt werden. Und zweitens muss das Geld im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, der noch nicht steht.

 


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