Deutschland

Finanzminister erschweren Selbstanzeige bei Steuerflucht

Für Steuerflüchtige wird es künftig schwerer und teurer, einer Haftstrafe zu entgehen. Ab 2015 müssen sie all ihre Steuer-Vergehen über einen Zeitraum von zehn Jahren offenlegen. Möglicherweise ist eine Strafbefreiung ab einer Summe von 1 Million Euro bald gänzlich ausgeschlossen.
27.03.2014 14:36
Lesezeit: 1 min

Für Steuerhinterzieher wird es schwerer und teurer, einer Haftstrafe zu entgehen. Die Landesfinanzminister einigten sich am Donnerstag in Berlin nach Angaben von Teilnehmern auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige.

So solle der Strafzuschlag steigen, den reuige Steuersünder zahlen müssen: Er soll ab einer hinterzogenen Summe von 50.000 Euro von jetzt 5 Prozent auf 10 Prozent klettern. Wer wieder steuerehrlich werden will, muss zudem beim Finanzamt künftig für zehn statt nur für fünf Jahre reinen Tisch machen.

Nach Teilnehmerangaben wollen die Minister bis Anfang Mai prüfen lassen, ob die Hürden auch an anderen Stellen weiter erhöht werden können. So ist im Gespräch, ab einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro keine Strafbefreiung mehr zu gewähren. Greifen sollen die neuen Regeln ab 2015.

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