Politik

Rabatte für gesundes Verhalten? BGH prüft BU-Versicherungstarif

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Mittwoch mit einem speziellen Tarif einer Berufsunfähigkeits-Versicherung der Generali-Versicherung. Dieser BU-Tarif, der gesundheitsbewusstes Verhalten von Versicherten belohnt, steht im Kreuzfeuer der Kritik von Verbraucherschützern.
13.06.2024 06:22
Lesezeit: 2 min

Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem Programm des Versicherers Generali , das Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt. Am Mittwoch beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem sogenannten Telematiktarif in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Was ist ein Telematiktarif?

Als Telematiktarife werden Tarife bezeichnet, bei denen das Verhalten eines Versicherten etwa über eine App verfolgt wird. Die Höhe der Versicherungsprämie wird dann auf Grundlage dieser Daten bestimmt. "Bekannt sind solche Programme bisher vor allem bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten", sagt der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke. "Versicherer zeichnen das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien." Der beklagte Tarif ziele hingegen auf Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten und damit auf einen "sehr persönlichen Lebensbereich", so Rehmke.

Um welchen Tarif geht es am BGH?

Im konkreten Fall klagt der BdV gegen einen Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen, der die Mitgliedschaft in dem Gesundheitsprogramm der Generali voraussetzt. Versicherte sammeln dort Punkte, wenn sie zum Beispiel Sport machen oder zum Arzt gehen. Die Daten werden über eine App erfasst, als Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Leben winken Gutscheine und Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Je nach Punktezahl erhalten Versicherte zudem den Status "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" - der wiederum Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hat. Wer den Platin- oder Gold-Status erreiche, zahle weniger als im Vorjahr, teilte Generali der dpa mit. Über Veränderungen des zu zahlenden Beitrags würden Kundinnen und Kunden informiert.

Was kritisieren die Verbraucherschützer?

Der BdV hält mehrere Regelungen des Tarifs für unwirksam, weil sie intransparent seien und die Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligten. So könnten die Verbraucher etwa "nicht genau in Erfahrung bringen, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt", sagt BdV-Vorstand Rehmke. Außerdem werde verschleiert, dass die sogenannte Überschussbeteiligung der Versicherten auch trotz gesundheitsbewussten Verhaltens ausbleiben könne, wenn der Versicherer nicht ausreichend Erträge erziele. Unfair sei auch, dass entsprechende Aktivitäten nicht berücksichtigt würden, wenn die Fitnessdaten zu spät geliefert würden - "egal, ob das die Kundin versäumt hat oder die Technik beim Versicherer versagt hat", so Rehmke.

Was soll die Klage bewirken?

Mit der Klage will der BdV auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren. "Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und was man davon überhaupt hat", warnt Rehmke. Auch in der privaten Krankenversicherung gebe es etwa Überlegungen zu verhaltensbasierten Tarifen. "Käme es dazu, würden die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und Kranken hätten das Nachsehen. Wir hielten das für eine fatale Entwicklung für den Solidaritätsgedanken bei Versicherungen, der davon getragen wird, dass die Starken die Schwachen unterstützen". Auch deshalb habe der BdV einen skeptischen Blick auf das Programm der Generali geworfen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München Erfolg.

Was sagt die Generali-Versicherung?

Die Generali-Versicherung weist darauf hin, dass das Berufungsgericht keine Bedenken an dem Versicherungsprodukt an sich und dem Prinzip, dass gesundheitsbewusstes Verhalten berücksichtigt wird, geäußert habe. "Das Gericht erachtet lediglich zwei Teilklauseln innerhalb der Regelung zur Überschussbeteiligung für unwirksam". Dass diese Rabatte trotz gesundem Verhalten nicht garantiert werden könnten, sei "in der Natur der Überschussbeteiligung selbst begründet", so das Unternehmen. Schließlich seien Überschüsse eben jene Gewinne, die über die kalkulierte Garantie hinaus entstünden. Mit dem Fitness-Tarif können diese Überschüsse laut Generali den Versicherten zugutekommen, die durch gesundheitsbewusstes Verhalten maßgeblich zu ihrer Entstehung beitrugen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Tagesgeld-Vergleich (09/2026): Diese Banken bieten die besten Tagesgeld-Zinsen

Ein Tagesgeld-Konto gilt als sichere und flexible Geldanlage. Doch hinter manchem Spitzenangebot verbergen sich nicht selten Bedingungen,...

DWN
Panorama
Panorama Abzahlung auf Raten: Verbraucher teilen teure Online-Käufe häufiger auf
28.09.2026

Beim Einkauf im Netz greifen die Menschen in Deutschland bei höheren Summen immer öfter zur Ratenzahlung. Wie eine aktuelle Erhebung...

DWN
Technologie
Technologie Mit chinesischem Auto in die Mine gefahren: Der Wagen verband sich weiter mit China
28.09.2026

Forscher fuhren mit einem elektrischen SUV vom Typ NIO ES8 tief in eine norwegische Untertagemine, um das Auto von externen Verbindungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Europäischer Medtech ist günstig, Goldrückgang ist vorübergehend
27.09.2026

Die Wall Street glänzt nahe seinen Rekordhöhen, doch unter der Oberfläche brodelt es. Während Künstliche Intelligenz die...

DWN
Politik
Politik Kanada und EU: Von der Leyens Plan könnte den Binnenmarkt verändern
27.09.2026

Kanada soll enger an die Europäische Union rücken als je zuvor. Ursula von der Leyen bringt dafür sogar eine "assoziierte...

DWN
Politik
Politik Gelockerter Kündigungsschutz für Hochverdiener: Was Arbeitgeber für 2027 wissen sollten
27.09.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes, in der Hochverdiener leichter kündbar werden sollen. Arbeitgeber können...

DWN
Panorama
Panorama Auswandern nach Andalusien: „In meinem Herzen habe ich zwei Seelen“
27.09.2026

Jens Halbroth und seine Frau Claudia suchten jahrelang nach einem neuen Lebensmittelpunkt. Sie reisten mit Motorrad und Wohnmobil durch...

DWN
Finanzen
Finanzen Weltweite Schulden mit Gold tilgen? Dann müsste es 400.000 Dollar kosten
27.09.2026

Die Goldpreise erreichen 2026 Rekordstände. Doch was wäre, wenn Staaten ihre Schulden theoretisch mit ihren Goldreserven decken wollten?...

DWN
Technologie
Technologie KI und Burnout: Warum ausgerechnet Entlastung krank machen kann
27.09.2026

KI soll Beschäftigte entlasten, Routinearbeit übernehmen und Unternehmen produktiver machen. Doch ausgerechnet die neue Effizienz schafft...