Politik

Rabatte für gesundes Verhalten? BGH prüft BU-Versicherungstarif

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Mittwoch mit einem speziellen Tarif einer Berufsunfähigkeits-Versicherung der Generali-Versicherung. Dieser BU-Tarif, der gesundheitsbewusstes Verhalten von Versicherten belohnt, steht im Kreuzfeuer der Kritik von Verbraucherschützern.
13.06.2024 06:22
Lesezeit: 2 min

Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem Programm des Versicherers Generali , das Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt. Am Mittwoch beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem sogenannten Telematiktarif in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Was ist ein Telematiktarif?

Als Telematiktarife werden Tarife bezeichnet, bei denen das Verhalten eines Versicherten etwa über eine App verfolgt wird. Die Höhe der Versicherungsprämie wird dann auf Grundlage dieser Daten bestimmt. "Bekannt sind solche Programme bisher vor allem bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten", sagt der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke. "Versicherer zeichnen das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien." Der beklagte Tarif ziele hingegen auf Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten und damit auf einen "sehr persönlichen Lebensbereich", so Rehmke.

Um welchen Tarif geht es am BGH?

Im konkreten Fall klagt der BdV gegen einen Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen, der die Mitgliedschaft in dem Gesundheitsprogramm der Generali voraussetzt. Versicherte sammeln dort Punkte, wenn sie zum Beispiel Sport machen oder zum Arzt gehen. Die Daten werden über eine App erfasst, als Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Leben winken Gutscheine und Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Je nach Punktezahl erhalten Versicherte zudem den Status "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" - der wiederum Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hat. Wer den Platin- oder Gold-Status erreiche, zahle weniger als im Vorjahr, teilte Generali der dpa mit. Über Veränderungen des zu zahlenden Beitrags würden Kundinnen und Kunden informiert.

Was kritisieren die Verbraucherschützer?

Der BdV hält mehrere Regelungen des Tarifs für unwirksam, weil sie intransparent seien und die Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligten. So könnten die Verbraucher etwa "nicht genau in Erfahrung bringen, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt", sagt BdV-Vorstand Rehmke. Außerdem werde verschleiert, dass die sogenannte Überschussbeteiligung der Versicherten auch trotz gesundheitsbewussten Verhaltens ausbleiben könne, wenn der Versicherer nicht ausreichend Erträge erziele. Unfair sei auch, dass entsprechende Aktivitäten nicht berücksichtigt würden, wenn die Fitnessdaten zu spät geliefert würden - "egal, ob das die Kundin versäumt hat oder die Technik beim Versicherer versagt hat", so Rehmke.

Was soll die Klage bewirken?

Mit der Klage will der BdV auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren. "Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und was man davon überhaupt hat", warnt Rehmke. Auch in der privaten Krankenversicherung gebe es etwa Überlegungen zu verhaltensbasierten Tarifen. "Käme es dazu, würden die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und Kranken hätten das Nachsehen. Wir hielten das für eine fatale Entwicklung für den Solidaritätsgedanken bei Versicherungen, der davon getragen wird, dass die Starken die Schwachen unterstützen". Auch deshalb habe der BdV einen skeptischen Blick auf das Programm der Generali geworfen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München Erfolg.

Was sagt die Generali-Versicherung?

Die Generali-Versicherung weist darauf hin, dass das Berufungsgericht keine Bedenken an dem Versicherungsprodukt an sich und dem Prinzip, dass gesundheitsbewusstes Verhalten berücksichtigt wird, geäußert habe. "Das Gericht erachtet lediglich zwei Teilklauseln innerhalb der Regelung zur Überschussbeteiligung für unwirksam". Dass diese Rabatte trotz gesundem Verhalten nicht garantiert werden könnten, sei "in der Natur der Überschussbeteiligung selbst begründet", so das Unternehmen. Schließlich seien Überschüsse eben jene Gewinne, die über die kalkulierte Garantie hinaus entstünden. Mit dem Fitness-Tarif können diese Überschüsse laut Generali den Versicherten zugutekommen, die durch gesundheitsbewusstes Verhalten maßgeblich zu ihrer Entstehung beitrugen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Führerscheinreform: Bund legt Führerschein-Paket vor
14.02.2026

Der Führerschein soll günstiger werden, sagt die Bundesregierung. Verkehrsminister Schnieder stellt weiterentwickelte Vorschläge vor....

DWN
Politik
Politik Trumps Zollpolitik: Milliarden-Einnahmen, aber ein Desaster für Jobs und Vertrauen
14.02.2026

Trumps Zollpolitik sollte Amerika befreien, die Industrie stärken und Arbeitsplätze zurückholen. Die Realität sieht anders aus: Zwar...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsenwoche endet rot: Angst vor KI schluckt Inflationsfreude
13.02.2026

Obwohl frische Inflationsdaten den wichtigsten Indizes am Freitagmorgen kurzzeitige Unterstützung boten, wurde der Ausgang des...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Uvex: Wie der Skibrillen-Hersteller von den Olympischen Winterspielen profitiert
13.02.2026

Bei den Olympischen Winterspielen 2026 ist Uvex auf den Pisten und im Eiskanal allgegenwärtig. Athleten wie Skispringer und...

DWN
Politik
Politik Kakaopreis unter Druck: Schwache Nachfrage und wachsende Lagerbestände belasten den Markt
13.02.2026

Der Kakaopreis ist auf den tiefsten Stand seit mehr als zwei Jahren gefallen, weil steigende Produktion und schwächere Nachfrage den...

DWN
Politik
Politik Klimawandel: Umweltminister kritisiert US-Pläne zur Lockerung von Klimaregeln
13.02.2026

Die US-Umweltbehörde will eine zentrale Regel zur Regulierung von Treibhausgasen aufheben. Bundesumweltminister Schneider nennt das...

DWN
Politik
Politik Bürokratie-Debatte der EU: Von der Leyen kritisiert nationale Auflagen
13.02.2026

Der Streit über Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit in der EU verschärft sich, nachdem Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten in die...

DWN
Finanzen
Finanzen Pfandbriefbank-Aktie stürzt auf Rekordtief: Immobilienkrise belastet länger als erwartet
13.02.2026

Die Deutsche Pfandbriefbank (pbb) findet keinen Boden. Trotz des teuren Rückzugs aus dem US-Markt zwingt die schleppende Erholung der...